KWL-Stromausschreibung E/0050 für 2016-2017
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 22. Januar 2015
Beschlossen — einstimmig
am 22. Januar 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat beschließt die Teilnahme an der KWL-Stromausschreibung E/0050 für die Jahre 2016/2017 mit der Vorgabe „Ökostrom“. Die Verwaltung wird beauftragt den Vertrag zu unterzeichnen. RV Bücking fasst den Sachverhalt zusammen. BM Piszczan erläutert die verschiedenen Möglichkeiten. Hr. Ohmes (Geschäftsführer NSB) sichert auf Nachfrage die Teilnahme an der Ausschreibung und Stromart zu. RM Germis erklärt, die EWE sei auf ihn zugekommen und habe ihm als Großabnehmer, bedingt durch die momentan niedrigen Energiekosten, erhebliche Preisnachlässe in Aussicht gestellt. Dieses müsste auch für die Stromlieferung an die Gemeinde gelten. RM Redelfs weist darauf hin, dass in jedem Falle eine Ausschreibung erforderlich sei und nicht freihändig vergeben werden dürfe.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde entscheidet, ob sie für ihre Liegenschaften ab 2016 Normal- oder Ökostrom bezieht. Grundlage ist ein Angebot zur gemeinsamen Stromausschreibung über KWL (Kommunale Dienstleistungsgesellschaft). Die Verwaltung empfiehlt die Ökostrom-Variante. Der Mehrpreis gegenüber Normalstrom läge bei rund 177 Euro pro Jahr.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur gemeinsamen Strombeschaffung über eine kommunale Ausschreibungsplattform, zur Beratung im Verwaltungsausschuss und abschließenden Beschlussfassung im Rat.
Hintergrund
Kommunen bündeln ihren Strombedarf häufig in gemeinsamen Ausschreibungen, um bessere Konditionen zu erzielen. Eine vorangegangene Ausschreibung dieser Art wurde bereits in der Ratssitzung Januar 2013 beschlossen. Die aktuelle Ausschreibung betrifft die Lieferjahre 2016 und 2017. Ein ursprünglich geplantes Förderprojekt des Umweltbundesamts zur umweltfreundlichen Beschaffung steht nicht mehr zur Verfügung.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Beschluss betrifft den Stromverbrauch gemeindlicher Liegenschaften, also etwa Verwaltungsgebäude, Schulen oder öffentliche Einrichtungen. Für Insulaner:innen ändert sich im Alltag unmittelbar nichts. Mittelbar hat die Entscheidung einen kleinen Effekt auf den Gemeindehaushalt: Ökostrom würde jährlich rund 177 Euro mehr kosten.
Die wichtigsten Punkte
- Gruppe 1 verbraucht rund 38.500 kWh, Gruppe 3 rund 20.500 kWh jährlich
- Der Mehrpreis für Ökostrom gegenüber Normalstrom beträgt insgesamt rund 177 Euro pro Jahr
- Die Verwaltung empfiehlt die Ökostrom-Variante
- Der Rat hat zwischen zwei Varianten zu entscheiden: Normalstrom oder Ökostrom
- Ein geplantes Förderprojekt des Umweltbundesamts zur umweltfreundlichen Beschaffung wurde zurückgezogen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/087/2014
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-877 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog soll sich an einer gemeinsamen Stromausschreibung niedersächsischer Kommunen für den Zeitraum 2020–2021 beteiligen. Organisiert wird die Ausschreibung durch die Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft mbH (KWL). Die Verwaltung empfiehlt erneut die Variante Ökostrom, die jährliche Mehrkosten von etwa 250–300 Euro gegenüber Normalstrom verursacht. Der Rat soll die Teilnahme beschließen und die Verwaltung mit dem Vertragsabschluss beauftragen.
Die Gemeinde Spiekeroog soll sich erneut an einer gemeinschaftlichen Stromausschreibung der Kommunalen Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft mbH (KWL) beteiligen, um ihren Strom für 2018 und 2019 günstig einzukaufen. Die KWL führt die europaweite Ausschreibung stellvertretend für viele Kommunen durch und erteilt den Zuschlag an den wirtschaftlichsten Anbieter. Zur Wahl stehen Normalstrom oder Ökostrom, wobei Letzterer rund 0,1 Cent je Kilowattstunde teurer ist. Der Rat soll die Teilnahme beschließen und die Verwaltung mit dem Vertragsabschluss beauftragen.
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