Beratung und Beschluss über die KWL-Stromausschreibung E/0071 f. 2018/19
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 26. Januar 2017
Beschlossen — mehrheitlich
am 26. Januar 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Teilnahme an der KWL-Stromausschreibung E/0071 für den Versorgungszeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2019. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verträge abzuschließen. Sachbearbeiter Oliver Schütte erklärt, dass die Verwaltung seit der Dezember-Sitzung die Möglichkeiten der selbstständigen Vergabe geprüft habe. Aufgrund der Stromkosten von ca. 15.000€/jährl. wäre man gezwungen, jährlich auszuschreiben. Da geplant war, nur drei Anbieter an der Ausschreibung zu beteiligen, würden neue Stromanbieter, die mit einer aggressiven Preispolitik auf den Markt drängen, nicht berücksichtigt werden können. Zusammenfassend kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die 600€/jährl. bei der KWL eine gut investierte Summe sind und eine selbstständige Ausschreibung kein hohen Mehrgewinn erbringen würde.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog soll sich erneut an einer gemeinsamen Stromausschreibung der Kommunalen Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft (KWL) beteiligen, um ihren Strombedarf für die Jahre 2018 und 2019 vergaberechtskonform einzukaufen. Die KWL übernimmt dabei die gesamte Ausschreibung im Auftrag der Gemeinde. Wie bei der letzten Vergabe empfiehlt die Verwaltung die Variante „Ökostrom
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Erstberatung und Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss und Rat. Die Gemeinde nimmt als Auftraggeber an einer gebündelten, europaweiten Stromausschreibung teil, die die KWL — eine kommunale Dienstleistungsgesellschaft des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes — organisiert.
Hintergrund
Die Gemeinde hat bereits an der Vorgängerausschreibung E/0050 der KWL teilgenommen. Damals wählte der Rat die Variante „Ökostrom
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
also Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Die nun anstehende Ausschreibung E/0071 regelt die Stromversorgung aller gemeindlichen Liegenschaften, Straßenbeleuchtungen und Anlagen für 2018 und 2019. Vergaberecht verpflichtet die Gemeinde, solche Aufträge auszuschreiben.
Die wichtigsten Punkte
- Die Ausschreibung betrifft den Strombezug aller gemeindlichen Liegenschaften und Anlagen für den Zeitraum 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2019
- Die KWL führt die Ausschreibung im Namen der Gemeinde durch und übernimmt alle vergaberechtlichen Formalitäten
- Zur Wahl stehen Normalstrom oder Ökostrom; Ökostrom kostet erfahrungsgemäß rund 0,1 Cent je Kilowattstunde mehr
- Für den KWL-Dienstleistungsvertrag fällt ein einmaliges Honorar an: Grundbeitrag 600 Euro netto plus Gebühr je Abnahmestelle
- Die Verwaltung empfiehlt die Teilnahme und erneut die Variante Ökostrom, wie sie der Rat zuletzt gewählt hatte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/117/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8131 kB
- 📄DL-Vertrag für 2018-19PDF; CHARSET=UTF-8380 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde schreibt Strom für die Jahre 2016 und 2017 neu aus. Grundlage ist eine Ausschreibung im Rahmen der kommunalen Wirtschaftsbetriebe (KWL). Der Rat soll darüber beschließen.
Die Gemeinde Spiekeroog soll sich an einer gemeinsamen Stromausschreibung niedersächsischer Kommunen für den Zeitraum 2020–2021 beteiligen. Organisiert wird die Ausschreibung durch die Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft mbH (KWL). Die Verwaltung empfiehlt erneut die Variante Ökostrom, die jährliche Mehrkosten von etwa 250–300 Euro gegenüber Normalstrom verursacht. Der Rat soll die Teilnahme beschließen und die Verwaltung mit dem Vertragsabschluss beauftragen.
Die Gemeinde Spiekeroog soll sich erneut an einer gemeinsamen Erdgasausschreibung der Kommunalen Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft (KWL) beteiligen. Die KWL bündelt den Erdgasbedarf mehrerer Kommunen und schreibt ihn europaweit aus, um günstige Preise zu erzielen. Die Ausschreibung G/043 gilt für den Lieferzeitraum 1. Januar 2019 bis 1. Januar 2021. Die Verwaltung empfiehlt die Teilnahme und soll bei Zustimmung die Verträge abschließen.
Die Gemeinde Spiekeroog befasst sich mit einer Ausschreibung für die Erdgasversorgung (KWL-Erdgasausschreibung G/026). Über das genaue Verfahren und den Beschlussvorschlag liegen keine weiteren Angaben vor.