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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über die KWL-Stromausschreibung E/0071 f. 2018/19

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 26. Januar 2017

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 26. Januar 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Teilnahme an der KWL-Stromausschreibung E/0071 für den Versorgungszeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2019. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verträge abzuschließen. Sachbearbeiter Oliver Schütte erklärt, dass die Verwaltung seit der Dezember-Sitzung die Möglichkeiten der selbstständigen Vergabe geprüft habe. Aufgrund der Stromkosten von ca. 15.000€/jährl. wäre man gezwungen, jährlich auszuschreiben. Da geplant war, nur drei Anbieter an der Ausschreibung zu beteiligen, würden neue Stromanbieter, die mit einer aggressiven Preispolitik auf den Markt drängen, nicht berücksichtigt werden können. Zusammenfassend kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die 600€/jährl. bei der KWL eine gut investierte Summe sind und eine selbstständige Ausschreibung kein hohen Mehrgewinn erbringen würde.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Die Gemeinde Spiekeroog soll sich erneut an einer gemeinsamen Stromausschreibung der Kommunalen Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft (KWL) beteiligen, um ihren Strombedarf für die Jahre 2018 und 2019 vergaberechtskonform einzukaufen. Die KWL übernimmt dabei die gesamte Ausschreibung im Auftrag der Gemeinde. Wie bei der letzten Vergabe empfiehlt die Verwaltung die Variante „Ökostrom

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zur Erstberatung und Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss und Rat. Die Gemeinde nimmt als Auftraggeber an einer gebündelten, europaweiten Stromausschreibung teil, die die KWL — eine kommunale Dienstleistungsgesellschaft des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes — organisiert.

Hintergrund

Die Gemeinde hat bereits an der Vorgängerausschreibung E/0050 der KWL teilgenommen. Damals wählte der Rat die Variante „Ökostrom

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

also Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Die nun anstehende Ausschreibung E/0071 regelt die Stromversorgung aller gemeindlichen Liegenschaften, Straßenbeleuchtungen und Anlagen für 2018 und 2019. Vergaberecht verpflichtet die Gemeinde, solche Aufträge auszuschreiben.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Ausschreibung betrifft den Strombezug aller gemeindlichen Liegenschaften und Anlagen für den Zeitraum 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2019
  • Die KWL führt die Ausschreibung im Namen der Gemeinde durch und übernimmt alle vergaberechtlichen Formalitäten
  • Zur Wahl stehen Normalstrom oder Ökostrom; Ökostrom kostet erfahrungsgemäß rund 0,1 Cent je Kilowattstunde mehr
  • Für den KWL-Dienstleistungsvertrag fällt ein einmaliges Honorar an: Grundbeitrag 600 Euro netto plus Gebühr je Abnahmestelle
  • Die Verwaltung empfiehlt die Teilnahme und erneut die Variante Ökostrom, wie sie der Rat zuletzt gewählt hatte

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/117/2016
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
2 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (2)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog15. Dezember 2016, 20:03 UhrEntscheidungBeschluss
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog26. Januar 2017, 20:00 UhrEntscheidungmehrheitlich

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Beratung und Beschluss über die KWL-Stromausschreibung E/0071 f. 2018/19 — Spiekeroog-Radar