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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Nutzungsänderung einer gastronomisch genutzten Fläche im Erdgeschoss zu einer Ferienwohnung

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. Juni 2018

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 07. Juni 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter der Bedingung erteilt, dass die vorhandene Dauerwohnung unter Angabe der genauen Lage und Größe (mind. 46m²) Bestandteil der Baugenehmigung wird und diese in den Plänen zur Baugenehmigung eindeutig gekennzeichnet wird. RV Redelfs berichtet aus den Beratungen des Bauausschusses und des VA. Demnach ist die bereitzustellende Dauerwohnung nachzuweisen. Diese müsste nach den Berechnungen eine Größe von ca. 46m² haben. Da es sich um ein subventioniertes Grundstück gehandelt habe, sind die Vergaberichtlinien dem neuen Eigentümer zu verdeutlichen.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Eine Gastronomiefläche im Erdgeschoss eines Gebäudes im Bereich Pollerdiek/Melksett soll zur Ferienwohnung umgenutzt werden. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Dorf-Teil A im Sondergebiet Besonderes Wohngebiet und ist ein von der Gemeinde subventioniertes Grundstück. Die Verwaltung sieht keine grundsätzlichen Hindernisse, knüpft das Einvernehmen aber an die Bedingung, dass eine Dauerwohnung im Gebäude eindeutig in den Bauplänen ausgewiesen wird.

Einordnung

Bauantrag eines privaten Antragstellers auf Nutzungsänderung in einem Bestandsgebäude im Bereich Pollerdiek/Melksett, eingebracht zur Beratung und Beschlussfassung durch Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat der Gemeinde Spiekeroog.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A im Sondergebiet Besonderes Wohngebiet. Dort sind Wohngebäude mit mindestens einer Dauerwohnung sowie Beherbergungsbetriebe zulässig, sofern eine Dauerwohnung im Gebäude nachgewiesen ist. Das Grundstück wurde von der Gemeinde subventioniert vergeben; 1984 beschlossene Vergaberichtlinien und im Grundbuch eingetragene Rechte der Gemeinde — darunter eine Rückauflassungsvormerkung und eine Fremdenverkehrsdienstbarkeit — sind zu beachten. Das Grundstück liegt zusätzlich im Bereich der Erhaltungssatzung zur Sicherung der vorhandenen Bevölkerungsstruktur, weshalb die Gemeinde das Einvernehmen zur Baugenehmigung erteilen muss.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage betrifft unmittelbar das betroffene Grundstück und seine künftigen Bewohner:innen. Für die Gemeinde ist relevant, dass hier eine Gastronomiefläche wegfällt und stattdessen eine weitere Ferienwohnung entsteht. Da es sich um ein subventioniertes Gemeindegrundstück handelt, das aktuell zum Verkauf steht, hat der Gemeinderat auch beim Weiterverkauf ein Wörtchen mitzureden.

Die wichtigsten Punkte

  • Eine 116,56 Quadratmeter große Gastronomiefläche im Erdgeschoss soll zur Ferienwohnung werden
  • Das Gebäude hat laut Wohnflächenberechnung bereits 6 Wohnungen; die Kubatur bleibt unverändert
  • Eine Dauerwohnung von mindestens 35 Quadratmetern muss im Gebäude vorhanden und in den Plänen eindeutig gekennzeichnet sein
  • Das Grundstück ist von der Gemeinde subventioniert und mit Grundbuchrechten zugunsten der Gemeinde belastet
  • Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen unter der Bedingung der eindeutigen Kennzeichnung der Dauerwohnung zu erteilen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/028/2018
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8209 kB≈ 5 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog24. Mai 2018, 22:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog7. Juni 2018, 22:10 UhrEntscheidungeinstimmig

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