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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Nutzungsänderung einer gastronomisch genutzten Fläche im Erdgeschoss zu einer Ferienwohnung

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. Juni 2018

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 07. Juni 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter der Bedingung erteilt, dass die vorhandene Dauerwohnung unter Angabe der genauen Lage und Größe (mind. 46m²) Bestandteil der Baugenehmigung wird und diese in den Plänen zur Baugenehmigung eindeutig gekennzeichnet wird. RV Redelfs berichtet aus den Beratungen des Bauausschusses und des VA. Demnach ist die bereitzustellende Dauerwohnung nachzuweisen. Diese müsste nach den Berechnungen eine Größe von ca. 46m² haben. Da es sich um ein subventioniertes Grundstück gehandelt habe, sind die Vergaberichtlinien dem neuen Eigentümer zu verdeutlichen.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Eine Gastronomiefläche im Erdgeschoss eines Gebäudes im Bereich Pollerdiek/Melksett soll in eine Ferienwohnung umgewandelt werden. Das Grundstück liegt im B-Plan-Gebiet „Dorf–Teil A

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem privaten Bauantrag auf Nutzungsänderung, eingebracht im März 2018; der Gemeinderat soll sein baurechtliches Einvernehmen erteilen.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Dorf–Teil A

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage betrifft unmittelbar das konkrete Gebäude und seine künftigen Bewohner:innen bzw. Nutzer:innen. Eine Gastronomiefläche entfällt, stattdessen entsteht eine weitere Ferienwohnung. Das Grundstück ist ein von der Gemeinde subventioniertes Objekt; ein möglicher Verkauf und ein Vorkaufsrecht der Gemeinde sind separat durch den Rat zu entscheiden.

Die wichtigsten Punkte

  • Eine 116,56 m² große Erdgeschossfläche soll von gastronomischer Nutzung zur Ferienwohnung umgewidmet werden
  • Das Grundstück (1.117 m²) liegt im Sondergebiet „Besonderes Wohngebiet
  • Das Gebäude enthält laut Wohnflächenberechnung sechs Wohnungen, darunter muss eine als Dauerwohnung ausgewiesen sein
  • Die Gemeinde hat Sonderrechte im Grundbuch eingetragen (Fremdenverkehrsdienstbarkeit, Rückauflassungsvormerkung, Verbot mehrgeschossiger Bauweise)
  • Das Einvernehmen soll nur erteilt werden, wenn die Dauerwohnung in den Bauplänen eindeutig gekennzeichnet ist

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/028/2018
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog24. Mai 2018, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog7. Juni 2018, 20:10 UhrEntscheidungeinstimmig

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