Nutzungsänderung eines Gebäudes vom Wohnhaus zum Ferienhaus
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. Oktober 2021
Beschlossen — einstimmig
am 07. Oktober 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 BauGB, im Sinne § 172 Abs. 4 BauGB wird nicht erteilt. RV Redelfs sagt, dass sich ein Eigentümer im „Kaapdünenweg“ eine Ferienwohnung umwidmen lassen möchte, die bisher als Dauerwohnraum gekennzeichnet war. Dem Landkreis wäre aufgefallen, dass diese Umwidmung nicht möglich ist. Der Beschlussvorschlag wird angenommen und das Einvernehmen wird einstimmig nicht erteilt.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen zu einem Bauantrag verweigern, der ein Wohnhaus im Bebauungsplan Dorf-Teil A in ein Ferienhaus umwandeln will. Das Gebäude mit 145 qm Gesamtfläche liegt in einem Besonderen Wohngebiet und unterliegt der gemeindlichen Erhaltungssatzung zur Sicherung der Bevölkerungsstruktur. Sowohl die Baugenehmigung als auch der Bebauungsplan lassen dort nur Dauerwohnnutzung zu. Der Beschlussvorschlag lautet: Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zu einem Bauantrag auf Nutzungsänderung eines Wohnhauses zum Ferienhaus im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.
Hintergrund
Das betroffene Gebäude ist im Bebauungsplan Dorf-Teil A als Besonderes Wohngebiet I festgesetzt und ausschließlich als Wohnhaus genehmigt. Für das Plangebiet gilt außerdem die gemeindliche Erhaltungssatzung Lageplan I, die die vorhandene Bevölkerungsstruktur sichern soll. Diese Satzung untersagt die Umwandlung von Dauerwohnraum in Ferienwohnnutzung. Der Landkreis hat am 19. August 2021 eine Stellungnahme der Gemeinde angefordert.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage berührt das Thema Dauerwohnraum auf Spiekeroog direkt. Wenn die Gemeinde ihr Einvernehmen verweigert, bleibt das Gebäude als Wohnraum für Einheimische erhalten und wird nicht dem Ferienvermietungsmarkt zugeführt. Für Inselbewohner:innen, die auf bezahlbaren Dauerwohnraum angewiesen sind, ist das eine relevante Entscheidung.
Die wichtigsten Punkte
- Ein Eigentümer beantragt die Umnutzung eines Wohnhauses mit 145 qm Gesamtfläche in ein Ferienhaus
- Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Dorf-Teil A, Festsetzung Besonderes Wohngebiet I
- Die Erhaltungssatzung der Gemeinde schützt die Bevölkerungsstruktur und lässt dort nur Dauerwohnnutzung zu
- Die bestehende Baugenehmigung umfasst ausdrücklich keine gewerbliche Ferienvermietung
- Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen zu verweigern
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/147/2021
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8102 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein privater Bauherr möchte ein bestehendes Wohnhaus durch einen eingeschossigen Anbau mit Pultdach erweitern. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A sowie der Baugestaltungssatzung II und der Erhaltungssatzung. Weil die ursprüngliche Baugenehmigung von 2012 durch Fristablauf erloschen ist, wird derselbe Antrag neu gestellt. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen verweigern, damit ein Wohngebäude nachträglich als Ferienwohnungen genehmigt wird. Die Eigentümer hatten das als Dauerwohnraum genehmigte Gebäude seit langem als Ferienwohnungen vermietet und beantragten im März 2024 die nachträgliche Legalisierung. Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung, weil die laufende Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 22 Dorf und die Erhaltungssatzung dem Vorhaben entgegenstehen. Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen versagen.
Die Gemeinde soll erneut über einen Bauantrag entscheiden, der ein Wohnhaus in ein Ferienhaus umwandeln will. Den Antrag hatte der Gemeinderat bereits im Oktober 2021 abgelehnt; der Landkreis schickte ihn zurück zur erneuten Prüfung unter der seit November 2021 geltenden Veränderungssperre. Die Verwaltung empfiehlt, das Einvernehmen erneut zu verweigern, weil die Umnutzung Dauerwohnraum vernichten würde — das Gegenteil dessen, was der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan 22 bezweckt.
Eine Gastronomiefläche im Erdgeschoss eines Gebäudes im Bereich Pollerdiek/Melksett soll zur Ferienwohnung umgenutzt werden. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Dorf-Teil A im Sondergebiet Besonderes Wohngebiet und ist ein von der Gemeinde subventioniertes Grundstück. Die Verwaltung sieht keine grundsätzlichen Hindernisse, knüpft das Einvernehmen aber an die Bedingung, dass eine Dauerwohnung im Gebäude eindeutig in den Bauplänen ausgewiesen wird.