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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Nutzungsänderung eines Gebäudes vom Wohnhaus zum Ferienhaus

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. Oktober 2021

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 07. Oktober 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 BauGB, im Sinne § 172 Abs. 4 BauGB wird nicht erteilt. RV Redelfs sagt, dass sich ein Eigentümer im „Kaapdünenweg“ eine Ferienwohnung umwidmen lassen möchte, die bisher als Dauerwohnraum gekennzeichnet war. Dem Landkreis wäre aufgefallen, dass diese Umwidmung nicht möglich ist. Der Beschlussvorschlag wird angenommen und das Einvernehmen wird einstimmig nicht erteilt.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
hoch

Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen zu einem Bauantrag verweigern, der ein Wohnhaus im Bebauungsplan Dorf-Teil A in ein Ferienhaus umwandeln will. Das Gebäude mit 145 qm Gesamtfläche liegt in einem Besonderen Wohngebiet und unterliegt der gemeindlichen Erhaltungssatzung zur Sicherung der Bevölkerungsstruktur. Sowohl die Baugenehmigung als auch der Bebauungsplan lassen dort nur Dauerwohnnutzung zu. Der Beschlussvorschlag lautet: Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zu einem Bauantrag auf Nutzungsänderung eines Wohnhauses zum Ferienhaus im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.

Hintergrund

Das betroffene Gebäude ist im Bebauungsplan Dorf-Teil A als Besonderes Wohngebiet I festgesetzt und ausschließlich als Wohnhaus genehmigt. Für das Plangebiet gilt außerdem die gemeindliche Erhaltungssatzung Lageplan I, die die vorhandene Bevölkerungsstruktur sichern soll. Diese Satzung untersagt die Umwandlung von Dauerwohnraum in Ferienwohnnutzung. Der Landkreis hat am 19. August 2021 eine Stellungnahme der Gemeinde angefordert.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage berührt das Thema Dauerwohnraum auf Spiekeroog direkt. Wenn die Gemeinde ihr Einvernehmen verweigert, bleibt das Gebäude als Wohnraum für Einheimische erhalten und wird nicht dem Ferienvermietungsmarkt zugeführt. Für Inselbewohner:innen, die auf bezahlbaren Dauerwohnraum angewiesen sind, ist das eine relevante Entscheidung.

Die wichtigsten Punkte

  • Ein Eigentümer beantragt die Umnutzung eines Wohnhauses mit 145 qm Gesamtfläche in ein Ferienhaus
  • Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Dorf-Teil A, Festsetzung Besonderes Wohngebiet I
  • Die Erhaltungssatzung der Gemeinde schützt die Bevölkerungsstruktur und lässt dort nur Dauerwohnnutzung zu
  • Die bestehende Baugenehmigung umfasst ausdrücklich keine gewerbliche Ferienvermietung
  • Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen zu verweigern

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/147/2021
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8102 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog21. September 2021, 22:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog7. Oktober 2021, 21:58 UhrEntscheidungeinstimmig

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