Nutzungsänderung eines bestehenden Informationspavillons in eine Verkaufsstelle für Speiseeis
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 12. April 2019
Beschlossen — einstimmig
am 12. April 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. BM Piszczan erklärt, dass es sich hierbei bereits um einen Zweitantrag handelt. Der ursprüngliche Antrag ist bereits vor längerem eingegangen. Daher konnte sich die Verwaltung bereits damit befassen und in der heutigen Ratssitzung darüber beraten werden.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Ein bestehender Informationspavillon soll zu einer Eisverkaufsstelle umgenutzt werden. Der rund 13 Quadratmeter große Pavillon liegt im Bebauungsplangebiet Kurzentrum und soll als Nebennutzung einer benachbarten Bäckerei betrieben werden. Die Verwaltung prüft den Antrag und kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben baurechtlich zulässig ist. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem Bauantrag vom 1. April 2019. Der Rat und der Verwaltungsausschuss sollen das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung erteilen.
Hintergrund
Das betreffende Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Kurzentrum, der im Sonstigen Sondergebiet Konzentrationszone Kurwesen u.a. Einzelhandelsbetriebe ausdrücklich zulässt. Für das gegenüberliegende Eislabor, in dem das Speiseeis hergestellt werden soll, hat der Landkreis Wittmund bereits eine Baugenehmigung erteilt. Das Grundstück liegt zudem im Bereich der Erhaltungssatzung des B-Plans Noorderpad, weshalb die Nutzungsänderung zusätzlich durch die Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde genehmigt werden muss.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Betroffen sind vor allem Gäste und Besucher:innen im Kurzentrums-Bereich, die dort künftig Speiseeis kaufen könnten. Für Insulaner:innen insgesamt hat die Entscheidung nur geringe unmittelbare Auswirkungen. Der Eisverkauf soll zur Bäckerei hin stattfinden, öffentliche Wege werden davon nach Angaben der Verwaltung nicht beeinträchtigt.
Die wichtigsten Punkte
- Der Pavillon hat eine Fläche von rund 13 Quadratmetern und ist ein Bestandsgebäude
- Die Eisherstellung erfolgt im gegenüberliegenden Eislabor, für das bereits eine Baugenehmigung vorliegt
- Sozialräume für das Personal stellt die benachbarte Bäckerei zur Verfügung
- Die Verwaltung bewertet das Vorhaben als baurechtlich zulässig nach dem geltenden Bebauungsplan
- Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/027/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
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Anlagen (1)
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Beratungsfolge
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