Beschluss über die Aufstellung eines B-Planes im Bereich Kurzentrum im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. §2 Abs.4 BauGB
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. Mai 2015
Beschlossen — einstimmig
am 07. Mai 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Für das im Übersichtsplan vom 06.06.2013 M 1:10.000 schwarz umrandete Gebiet, das die Bereiche beidseitig der Wege Noorderpad und Noordertün erfasst, ist gem. § 13a BauGB ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß §2 Abs.4 BauGB aufzustellen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. RV Bücking bittet Gerd Eilts an der Sitzung als Beisitzer teilzunehmen und erläutert den Sachverhalt. RM Klasing betont, dass er bei den textlichen Festsetzungen die vorgegebenen Abstände der Veranden von einem Meter zur Straße für zu gering findet. Des Weiteren regt RM Heusipp an, die bebaubare Fläche zwischen Feuerwehrgebäude und den Tennisplätzen zu erweitern. Eine weitere Anregung bezieht sich auf die bebaubare Fläche südlich des Hallenbades. Hier wird vorgeschlagen diese bis an die Straße aus zu dehnen. Herr Braun erklärt, dass das Verfahren heute zunächst lediglich in Gang gesetzt werden soll. Details seien daher eher zweitrangig. Änderungswünsche können gerne während des Prozesses geäußert werden. RM Klasing sieht seine Äußerung als Antrag dieses Thema aufzugreifen. RM Heusipp fragt nach, ob die Auslagefrist aufgrund der Feiertage verlängert werden muss. Dies verneint Herr Braun, gibt aber den Hinweis, dass eine Beendigung vor den Sommerferien stattzufinden habe. RV Bücking trägt den Wortlaut der Beschlußvorlage vor und es kommt zur Abstimmung.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog will einen Bebauungsplan für den Bereich Kurzentrum aufstellen. Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB durchgeführt werden — ohne Umweltprüfung. Der Rat soll den Aufstellungsbeschluss fassen, der den formalen Start des Planverfahrens markiert.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zum Aufstellungsbeschluss — dem formalen Start eines Bebauungsplanverfahrens — für den Bereich Kurzentrum auf Spiekeroog. Das Verfahren soll nach §13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) beschleunigt ablaufen.
Hintergrund
Nur der Vorlagentitel lag vor; ein PDF mit Begründung oder Planunterlagen war nicht beigefügt. §13a BauGB erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen ein vereinfachtes Verfahren ohne Umweltprüfung, wenn es sich um Maßnahmen der Innenentwicklung handelt und bestimmte Schwellenwerte nicht überschritten werden. Ob und warum diese Voraussetzungen hier erfüllt sein sollen, ist aus dem Titel allein nicht ableitbar. Vorgängerbeschlüsse oder ein konkreter Anlass für die Planung sind nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Ein Bebauungsplan für das Kurzentrum würde festlegen, was in diesem Bereich künftig gebaut oder genutzt werden darf. Das betrifft potenziell Insulaner:innen und Gäste gleichermaßen, da das Kurzentrum ein zentraler Bereich der Insel ist. Zum konkreten Inhalt des geplanten B-Plans liegen keine Angaben vor; das ist erst in späteren Verfahrensschritten ersichtlich.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat soll den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan im Bereich Kurzentrum fassen
- Das Verfahren soll nach §13a BauGB beschleunigt und ohne Umweltprüfung durchgeführt werden
- §13a BauGB gilt für Bebauungspläne der Innenentwicklung mit bestimmten Flächengrenzwerten
- Zu Planinhalt, Anlass und Gebietsgröße liegen ohne PDF keine Informationen vor
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/033/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 3 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (3)
Beratungsfolge
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