Beschluss über die Aufstellung eines B-Planes im Bereich Kurzentrum im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. §2 Abs.4 BauGB
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. Mai 2015
Beschlossen — einstimmig
am 07. Mai 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Für das im Übersichtsplan vom 06.06.2013 M 1:10.000 schwarz umrandete Gebiet, das die Bereiche beidseitig der Wege Noorderpad und Noordertün erfasst, ist gem. § 13a BauGB ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß §2 Abs.4 BauGB aufzustellen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. RV Bücking bittet Gerd Eilts an der Sitzung als Beisitzer teilzunehmen und erläutert den Sachverhalt. RM Klasing betont, dass er bei den textlichen Festsetzungen die vorgegebenen Abstände der Veranden von einem Meter zur Straße für zu gering findet. Des Weiteren regt RM Heusipp an, die bebaubare Fläche zwischen Feuerwehrgebäude und den Tennisplätzen zu erweitern. Eine weitere Anregung bezieht sich auf die bebaubare Fläche südlich des Hallenbades. Hier wird vorgeschlagen diese bis an die Straße aus zu dehnen. Herr Braun erklärt, dass das Verfahren heute zunächst lediglich in Gang gesetzt werden soll. Details seien daher eher zweitrangig. Änderungswünsche können gerne während des Prozesses geäußert werden. RM Klasing sieht seine Äußerung als Antrag dieses Thema aufzugreifen. RM Heusipp fragt nach, ob die Auslagefrist aufgrund der Feiertage verlängert werden muss. Dies verneint Herr Braun, gibt aber den Hinweis, dass eine Beendigung vor den Sommerferien stattzufinden habe. RV Bücking trägt den Wortlaut der Beschlußvorlage vor und es kommt zur Abstimmung.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog will einen neuen Bebauungsplan Kurzentrum aufstellen, der das Herzstück der touristischen Infrastruktur rund um Noorderpad und Noordertün planungsrechtlich absichert und weiterentwickelt. Das rund 2,8 Hektar große Gebiet umfasst Kurmittelhaus, Hallenbad, Sporthalle, Haus des Gastes und Feuerwehrgelände. Im Kurmittelhaus sollen sieben Dauerwohnungen entstehen, leer stehende Erdgeschossflächen sollen für Gastronomie und Einzelhandel genutzt werden. Der Rat soll den Aufstellungsbeschluss fassen, damit das Verfahren starten kann.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zum Aufstellungsbeschluss — dem formalen Start eines neuen Bebauungsplans. Das Verfahren läuft im beschleunigten Innenentwicklungsverfahren nach Paragraf 13a BauGB, das ohne Umweltprüfung auskommt.
Hintergrund
Der Bereich des Kurzentrums war beim Bebauungsplan Dorf bewusst ausgespart worden. Nach dessen Aufhebung durch ein OVG-Urteil gilt für Teile des Gebiets nur noch der ältere Bebauungsplan 8c, dessen Festsetzungen den heutigen Bestand nicht mehr abbilden. Das Schwimmbad wurde modernisiert und übernahm Wellnessleistungen des Kurmittelhauses, wodurch dort Flächen frei wurden. Ein vorbereitender Workshop erarbeitete Konzepte für eine neue Nutzungs- und Baustruktur.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Alle Insulaner:innen und Gäste sind betroffen, weil das Kurzentrum das öffentliche Herzstück der Insel ist. Geplant sind sieben neue Dauerwohnungen im Kurmittelhaus — ein seltener Zuwachs an Wohnraum auf der Insel. Außenbereiche mit Wasserspielen, Sitzplätzen und einem modernisierten Minigolfplatz sowie mögliche Gastronomie sollen die Aufenthaltsqualität verbessern. Solange nur der Aufstellungsbeschluss gefasst wird, ändert sich noch nichts konkret; die eigentlichen Regelungen folgen im weiteren Verfahren.
Die wichtigsten Punkte
- Das Plangebiet umfasst rund 2,8 Hektar beidseitig der Wege Noorderpad und Noordertün
- Im Kurmittelhaus sollen sieben Dauerwohnungen mit 25 bis 75 Quadratmetern Wohnfläche entstehen
- Leerstehende Erdgeschossflächen sind für Gastronomie und Einzelhandel vorgesehen
- Das Verfahren läuft als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Umweltprüfung, weil die zulässige Versiegelungsgrenze von 20.000 Quadratmetern unterschritten wird
- Das Feuerwehrgelände wird bestandsorientiert als Gemeinbedarfsfläche gesichert, ohne Erweiterungen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/033/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 3 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (3)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-875 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
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- 📄PlanbegründungPDF; CHARSET=UTF-8196 kB≈ 28 k Zeichen Volltext
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- 📄Spi B Kurzentrum 150424PDF; CHARSET=UTF-81.3 MB≈ 6 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein Eigentümer will zwei im Bau befindliche Dauerwohnungen nachträglich in Ferienwohnungen umwidmen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen: Eine Nutzungsänderung widerspricht der Erhaltungssatzung der Gemeinde Spiekeroog und den Festsetzungen des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Der Rat soll dem Antrag nicht zustimmen.
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