Beschl. über die förml. Öffentlichkeitsbeteil. gem. §3 (2) BauGB und die Beteil. der Träger öffentl. Belange gem. §4 (2) BauGB im B-Planverfahren „Kurzentrum“ im beschleunigten Verf. gem. §13a BauGB ohne Durchf. einer Umweltprüf. gem. §2 (4) BauGB
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 19. Juni 2015
Beschlossen — einstimmig
am 19. Juni 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Bebauungsplanentwurf vom 09.06.2015 für das in diesem schwarz umrandete Gebiet, das die Bereiche beidseitig der Wege Noorderpad und Noordertün erfasst, mit der Änderung, dass die bebaubare Fläche südlich des Hallenbades bis auf 3m an die Straßen Noorderpad und Noordertün erweitert wird , nebst Begründungsentwurf vom 08.06.2015 nebst der Änderung vom 19.06.2015 , wird gebilligt und ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Bebauungsplanentwurf nebst Begründungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses. Frau Strothmann nimmt an der Sitzung teil. RV Bücking erläutert den TOP und bittet Herrn Braun den bisherigen Ablauf und den kommenden Zeitplan vorzustellen. Zudem fragt RV Bücking nach, ob es zwingend notwendig ist, das geplante Gebiet exakt festzulegen. Herr Braun bejaht dies und rekonstruiert die Eckpunkte des bisherigen Verfahrens. Bezüglich der textlichen Festsetzungen und der Planskizze bringt RV Bücking drei Diskussionspunkte vor: a) Erweiterung der Sportanlage nach Osten b) Dreieck südlich des Hallenbades c) Veranden mit max. 1m Grenzabstand Zu a) RM Heusipp plädiert für eine vorsorgliche Erweiterung der Spiel- und Sportflächen in östlicher Richtung zum Feuerwehrhaus. BM Piszczan gibt zu Bedenken, dass sich die Betreiber der Tennisplätze eine dauerhafte, breite Grünfläche wünschen, die als Sichtschutz zum Nachbargrundstück dienen soll. RM Klasing erinnert an frühere Überlegungen einen zentralen Bolzplatz zu errichten. Dem entgegnet RM Bauer, dass dieser nicht in die Nähe von Tennisplätze passen würde. Frau Strothmann verweist auf die einstige Skaterbahn, die an diesem Standort nicht angenommen wurde. Sie sieht von einer diesbezüglichen Erweiterung ab. RV Bücking lässt das Gremium abstimmen. Mit zwei Für- und drei Gegenstimmen wird von einer östlichen Erweiterung abgesehen und die im Plan festgelegte Grenze beibehalten. Zu b) Die südlich des Hallenbades befindliche Fläche ist lt. Plan als „ nicht bebaubar“ gekennzeichnet. Es wird der Vorschlag geäußert, auch für diese Fläche eine Bebauung bis zu 3m an die Straße zuzulassen. Mit vier Zustimmungen und einer Enthaltung wird diese Änderung in den Beschlussvorschlag mit aufgenommen. Zu c) RM Klasing hält den vorgesehenen Abstand von 1m zu öffentlichen Verkehrsflächen für zu gering. RM Bauer moniert zudem, dass bei einigen Gebäuden der Dachüberstand so tief ist, dass dieser in den Straßenraum hineinragt. Eine Festlegung der Größenangaben fehlt in der Verordnung. Sie weißt darauf hin, dass der Dachüberstand an der Grundstücksgrenze zu enden habe. Der Antrag, die textliche Festsetzung dahingehend zu ändern, dass der Abstand von einem Meter zur öffentlichen Verkehrsfläche vergrößert werden soll, wird bei einer Zustimmung, drei Ablehnungen und einer Enthaltung abgelehnt. Frau Strothmann erkundigt sich danach, ob festgelegt werden muss, wie der Kino-Vorplatz zu gestalten ist. Dies wird von RV Bücking verneint. RV Bücking trägt sodann die eingegangenen Stellungnahmen und die dazugehörigen Beschlussvorschläge vor. Der Rat beschließt einstimmig die vier Beschlussvorschläge. Der gesamte Beschlussvorschlag wird zur Ursprungsfassung um zwei Änderungen erweitert. Neben der Erweiterung bzgl. der bebaubaren Fläche, wird eine Änderung in der Begründung beschlossen. Danach wird der erste Satz der Nr. 3.2.4 wie folgt geändert: „ Nach dem örtlichen Lebensraumpotential ist davon auszugehen, dass die Gehölze und Tümpel Fortpflanzungs- und Ruhestätten für siedlungstolerante Vogelarten und Kreuzkröten sein können.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat soll die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan „Kurzentrum
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Durchführung der formalen Beteiligungsschritte im Bebauungsplanverfahren „Kurzentrum
Hintergrund
Es liegt kein PDF vor; bekannt ist nur der Vorlagentitel. Der Bebauungsplan „Kurzentrum
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Es liegt kein PDF vor, daher sind Einzelheiten nicht bekannt. Für Insulaner:innen bedeutet diese Verfahrensstufe, dass sie im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 Abs. 2 BauGB offiziell Einwendungen gegen den Bebauungsplan einreichen können. Wer die Planung im Kurzentrumbereich betrifft, sollte die Auslegungsbekanntmachung verfolgen.
Die wichtigsten Punkte
- Das Verfahren läuft als beschleunigtes Verfahren nach §13a BauGB — ohne Umweltprüfung
- Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 Abs. 2 BauGB soll beschlossen werden
- Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel nach §4 Abs. 2 BauGB beteiligt
- Konkrete Planinhalte sind ohne PDF nicht bekannt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/045/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 3 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
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Anlagen (3)
Beratungsfolge
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