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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beschl. über die förml. Öffentlichkeitsbeteil. gem. §3 (2) BauGB und die Beteil. der Träger öffentl. Belange gem. §4 (2) BauGB im B-Planverfahren „Kurzentrum“ im beschleunigten Verf. gem. §13a BauGB ohne Durchf. einer Umweltprüf. gem. §2 (4) BauGB

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 19. Juni 2015

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 19. Juni 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Bebauungsplanentwurf vom 09.06.2015 für das in diesem schwarz umrandete Gebiet, das die Bereiche beidseitig der Wege Noorderpad und Noordertün erfasst, mit der Änderung, dass die bebaubare Fläche südlich des Hallenbades bis auf 3m an die Straßen Noorderpad und Noordertün erweitert wird , nebst Begründungsentwurf vom 08.06.2015 nebst der Änderung vom 19.06.2015 , wird gebilligt und ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Bebauungsplanentwurf nebst Begründungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses. Frau Strothmann nimmt an der Sitzung teil. RV Bücking erläutert den TOP und bittet Herrn Braun den bisherigen Ablauf und den kommenden Zeitplan vorzustellen. Zudem fragt RV Bücking nach, ob es zwingend notwendig ist, das geplante Gebiet exakt festzulegen. Herr Braun bejaht dies und rekonstruiert die Eckpunkte des bisherigen Verfahrens. Bezüglich der textlichen Festsetzungen und der Planskizze bringt RV Bücking drei Diskussionspunkte vor: a) Erweiterung der Sportanlage nach Osten b) Dreieck südlich des Hallenbades c) Veranden mit max. 1m Grenzabstand Zu a) RM Heusipp plädiert für eine vorsorgliche Erweiterung der Spiel- und Sportflächen in östlicher Richtung zum Feuerwehrhaus. BM Piszczan gibt zu Bedenken, dass sich die Betreiber der Tennisplätze eine dauerhafte, breite Grünfläche wünschen, die als Sichtschutz zum Nachbargrundstück dienen soll. RM Klasing erinnert an frühere Überlegungen einen zentralen Bolzplatz zu errichten. Dem entgegnet RM Bauer, dass dieser nicht in die Nähe von Tennisplätze passen würde. Frau Strothmann verweist auf die einstige Skaterbahn, die an diesem Standort nicht angenommen wurde. Sie sieht von einer diesbezüglichen Erweiterung ab. RV Bücking lässt das Gremium abstimmen. Mit zwei Für- und drei Gegenstimmen wird von einer östlichen Erweiterung abgesehen und die im Plan festgelegte Grenze beibehalten. Zu b) Die südlich des Hallenbades befindliche Fläche ist lt. Plan als „ nicht bebaubar“ gekennzeichnet. Es wird der Vorschlag geäußert, auch für diese Fläche eine Bebauung bis zu 3m an die Straße zuzulassen. Mit vier Zustimmungen und einer Enthaltung wird diese Änderung in den Beschlussvorschlag mit aufgenommen. Zu c) RM Klasing hält den vorgesehenen Abstand von 1m zu öffentlichen Verkehrsflächen für zu gering. RM Bauer moniert zudem, dass bei einigen Gebäuden der Dachüberstand so tief ist, dass dieser in den Straßenraum hineinragt. Eine Festlegung der Größenangaben fehlt in der Verordnung. Sie weißt darauf hin, dass der Dachüberstand an der Grundstücksgrenze zu enden habe. Der Antrag, die textliche Festsetzung dahingehend zu ändern, dass der Abstand von einem Meter zur öffentlichen Verkehrsfläche vergrößert werden soll, wird bei einer Zustimmung, drei Ablehnungen und einer Enthaltung abgelehnt. Frau Strothmann erkundigt sich danach, ob festgelegt werden muss, wie der Kino-Vorplatz zu gestalten ist. Dies wird von RV Bücking verneint. RV Bücking trägt sodann die eingegangenen Stellungnahmen und die dazugehörigen Beschlussvorschläge vor. Der Rat beschließt einstimmig die vier Beschlussvorschläge. Der gesamte Beschlussvorschlag wird zur Ursprungsfassung um zwei Änderungen erweitert. Neben der Erweiterung bzgl. der bebaubaren Fläche, wird eine Änderung in der Begründung beschlossen. Danach wird der erste Satz der Nr. 3.2.4 wie folgt geändert: „ Nach dem örtlichen Lebensraumpotential ist davon auszugehen, dass die Gehölze und Tümpel Fortpflanzungs- und Ruhestätten für siedlungstolerante Vogelarten und Kreuzkröten sein können.

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Der Rat soll die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan „Kurzentrum

Einordnung

Verwaltungsvorlage zur Durchführung der formalen Beteiligungsschritte im Bebauungsplanverfahren „Kurzentrum

Hintergrund

Es liegt kein PDF vor; bekannt ist nur der Vorlagentitel. Der Bebauungsplan „Kurzentrum

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Es liegt kein PDF vor, daher sind Einzelheiten nicht bekannt. Für Insulaner:innen bedeutet diese Verfahrensstufe, dass sie im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 Abs. 2 BauGB offiziell Einwendungen gegen den Bebauungsplan einreichen können. Wer die Planung im Kurzentrumbereich betrifft, sollte die Auslegungsbekanntmachung verfolgen.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Verfahren läuft als beschleunigtes Verfahren nach §13a BauGB — ohne Umweltprüfung
  • Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 Abs. 2 BauGB soll beschlossen werden
  • Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel nach §4 Abs. 2 BauGB beteiligt
  • Konkrete Planinhalte sind ohne PDF nicht bekannt

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/045/2015
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
3 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
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Anlagen (3)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog19. Juni 2015, 20:08 UhrEntscheidungeinstimmig

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