Beschl. über die förml. Öffentlichkeitsbeteil. gem. §3 (2) BauGB und die Beteil. der Träger öffentl. Belange gem. §4 (2) BauGB im B-Planverfahren „Kurzentrum“ im beschleunigten Verf. gem. §13a BauGB ohne Durchf. einer Umweltprüf. gem. §2 (4) BauGB
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat soll beschließen, im Bebauungsplanverfahren 'Kurzentrum' die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Das Verfahren läuft im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB, sodass keine Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB stattfindet. Es handelt sich um einen Verfahrensschritt, der die öffentliche Auslegung der Planunterlagen einleitet.
Einordnung
Sitzungsvorlage der Verwaltung im Bebauungsplanverfahren 'Kurzentrum' (Vorlagen-Nr. 01/045/2015). Die Vorlage betrifft die Phase der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung und Trägerbeteiligung, also den Auslegungsbeschluss im laufenden B-Plan-Verfahren.
Hintergrund
Es liegt kein PDF vor, daher sind Einzelheiten zum Plangebiet und zu Vorgängerbeschlüssen nicht bekannt. Das Verfahren wird nach §13a BauGB als beschleunigtes Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung geführt. In diesem Verfahrenstyp entfällt die Umweltprüfung, was gesetzlich zulässig ist, wenn bestimmte Schwellenwerte nicht überschritten werden. Der Bebauungsplan trägt den Namen 'Kurzentrum', was auf einen Bereich mit touristischer oder kurgebundener Nutzung hindeutet.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Mit dem Auslegungsbeschluss beginnt die Phase, in der Bürger:innen den Planentwurf einsehen und Stellungnahmen einreichen können. Insulaner:innen und Grundstückseigentümer:innen im betroffenen Bereich haben damit formell die Gelegenheit, sich am Verfahren zu beteiligen. Der genaue räumliche Zuschnitt des Plangebiets ist mangels PDF nicht bekannt.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat soll die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 Abs. 2 BauGB beschließen
- Gleichzeitig soll die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 2 BauGB eingeleitet werden
- Das Verfahren läuft als beschleunigtes Verfahren nach §13a BauGB ohne Umweltprüfung
- Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung 'Kurzentrum'
- Nähere Angaben zu Plangebiet und Vorgeschichte liegen mangels PDF nicht vor
Schlagworte
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/045/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 3 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (3)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat soll die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans "Kurzentrum" beschließen. Dies entspricht dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritt nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB. Der Beschlussvorschlag zielt darauf ab, die Auslegung der Planunterlagen und die Beteiligung der Behörden einzuleiten.
Die Gemeinde Spiekeroog soll einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Flurstück 19/5,1 aufstellen. Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB durchgeführt werden. Gleichzeitig soll über die öffentliche Auslegung (§3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§4 Abs. 2 BauGB) beschlossen werden.
Im Bebauungsplanverfahren 'Dorf-Teil A' soll erneut die Öffentlichkeit förmlich beteiligt und erneut die Träger öffentlicher Belange einbezogen werden. Rechtsgrundlage sind §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 und 4a Abs. 3 BauGB. Der Rat soll diesen erneuten Beteiligungsschritt beschließen.
Im Bebauungsplanverfahren 'Dorf-TeilA' soll erneut eine förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Die Wiederholung dieser Beteiligungsschritte erfolgt auf Grundlage von § 4a Abs. 3 BauGB, was auf Änderungen am Planentwurf seit der letzten Auslegung hindeutet. Der Rat soll einen entsprechenden Beschluss fassen.