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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Sanierung, Umbau und Erweiterung einer bestehenden Frühstücks-Pension zu Ferienwohnungen und Dauerwohnraum als Mitarbeiterwohnungen

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. September 2020

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 03. September 2020 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Eine Bauvoranfrage fragt, ob eine bestehende Frühstückspension im B-Plan-Gebiet Dorf-Teil A zu 8 Ferienwohnungen und 4–5 Dauerwohnungen als Mitarbeiterwohnungen umgebaut werden darf. Die Verwaltung bewertet die einzelnen Planungsfragen und stellt fest: Veranda-Anbau und Satteldach sind grundsätzlich möglich, ein Kraggeschoss im Dachbereich ist nach Baugestaltungssatzung II jedoch nicht zulässig. Die bestehende Dauerwohnung im Erdgeschoss darf laut Erhaltungssatzung nicht in Ferienwohnungen umgenutzt werden. Ob zusätzlicher Dauerwohnraum zu schaffen ist, muss beim späteren Bauantrag geprüft werden.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zur Bauvoranfrage eines privaten Antragstellers — eine Bauvoranfrage ist die formale Vorabprüfung, ob ein Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist, bevor der eigentliche Bauantrag gestellt wird. Die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im B-Plan-Gebiet Dorf-Teil A, das als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnen/Ferienwohnen festgesetzt ist. Der Bebauungsplan regelt unter Punkt 3.1, dass bei Gästebeherbergungsflächen über 120 m² zusätzlicher Dauerwohnraum geschaffen werden muss. Ergänzend gilt die Baugestaltungssatzung II mit Vorgaben zur Dachform sowie eine Erhaltungssatzung zum Schutz der vorhandenen Bevölkerungsstruktur, die eine Umnutzung bestehenden Dauerwohnraums in Ferienwohnungen ausschließt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage betrifft vorrangig Beschäftigte im Tourismus: Entstehen Mitarbeiterwohnungen, verbessert das die Wohnsituation von Saisonkräften auf der Insel. Für die Dauerinsulaner:innen relevant ist, dass die Erhaltungssatzung verhindert, dass die bisherige Dauerwohnung in Ferienwohnungen umgewandelt wird — ein Instrument zum Schutz von dauerhaftem Wohnraum. Die konkrete Adresse des Gebäudes ist in den nicht-öffentlichen Anlagen enthalten und hier nicht bekannt.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Frühstückspension hatte bisher 15 Gästeeinheiten und eine Dauerwohnung; geplant sind 8 Ferienwohnungen und 4–5 Dauerwohnungen als Mitarbeiterwohnungen
  • Ein Kraggeschoss im Dachbereich ist nach Baugestaltungssatzung II nicht zulässig
  • Die bestehende Erdgeschoss-Dauerwohnung (46,3 m²) darf laut Erhaltungssatzung nicht zu einer Ferienwohnung werden
  • Ob wegen der neuen Gastflächen zusätzlicher Dauerwohnraum Pflicht wird, klärt sich erst beim konkreten Bauantrag
  • Eine Einfriedung mit einer 80 cm hohen Klinkermauer zur Straße ist nach Baugestaltungssatzung II ebenfalls nicht zulässig

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/041/2020
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog17. August 2020, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog3. September 2020, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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Sanierung, Umbau und Erweiterung einer bestehenden Frühstücks-Pension zu Ferienwohnungen und Dauerwohnraum als Mitarbeiterwohnungen — Spiekeroog-Radar