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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Sanierung, Umbau und Erweiterung einer bestehenden Frühstücks-Pension zu Ferienwohnungen und Dauerwohnraum als Mitarbeiterwohnungen

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. September 2020

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 03. September 2020 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Eine bestehende Frühstückspension soll zu 8 Ferienwohnungen und 4-5 Dauerwohnungen als Mitarbeiterwohnungen umgebaut werden. Die Verwaltung bewertet im Rahmen einer Bauvoranfrage, welche Teile des Vorhabens mit dem Bebauungsplan Dorf-Teil A und der Baugestaltungssatzung II vereinbar sind. Einige Punkte sind zulässig, andere nicht: Ein geplantes Kraggeschoss im hinteren Teil ist nach der Gestaltungssatzung nicht erlaubt, eine Einfriedung mit Klinkermauer zur Straße ebenfalls nicht. Die bestehende Dauerwohnung im Erdgeschoss darf laut Erhaltungssatzung nicht zu Ferienwohnungen umgenutzt werden.

Einordnung

Es handelt sich um eine Beschlussvorlage der Verwaltung zu einer Bauvoranfrage — einer vorläufigen Prüfung vor dem eigentlichen Bauantrag. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A und betrifft Grundstücke im Bereich des Dorfes auf Spiekeroog.

Hintergrund

Der Bebauungsplan Dorf-Teil A setzt für das Grundstück ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnen/Ferienwohnen fest. Bisher betreibt der Antragsteller dort eine Frühstückspension mit 15 Gästeeinheiten und einer Dauerwohnung. Die Erhaltungssatzung der Gemeinde schreibt vor, die vorhandene Bevölkerungsstruktur zu erhalten — das schränkt die Umnutzung von Dauerwohnraum in Ferienwohnungen ein. Ergänzend gilt die Baugestaltungssatzung II, die unter anderem Dachform und Einfriedungen regelt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft vor allem die Beschäftigten auf der Insel: Entstünden die geplanten Mitarbeiterwohnungen, könnten sie dringend benötigten Dauerwohnraum für Insulaner:innen schaffen. Gleichzeitig zeigt die Vorlage, wie die Gemeinde die Erhaltungssatzung anwendet, um bestehenden Dauerwohnraum vor der Umwandlung in Ferienwohnungen zu schützen. Für Gäste würde sich das Angebot von 15 Gästeeinheiten auf 8 Ferienwohnungen verringern.

Die wichtigsten Punkte

  • Das geplante Kraggeschoss-Dachgeschoss im hinteren Gebäudeteil ist nach der Baugestaltungssatzung II nicht zulässig
  • Die bestehende Dauerwohnung im Erdgeschoss darf laut Erhaltungssatzung nicht zu Ferienwohnungen umgenutzt werden
  • Zwerchgiebel und Satteldach sind grundsätzlich genehmigungsfähig, ein Verandaanbau unter bestimmten Bedingungen ebenfalls
  • Überschreitet die neue Fläche für Gästebeherbergung 120 Quadratmeter, muss zusätzlicher Dauerwohnraum geschaffen werden
  • Ob Abstellräume und separate Küchen und Bäder je Wohnung vorhanden sind, prüft die Gemeinde erst beim vollständigen Bauantrag

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/041/2020
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8231 kB≈ 4 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog17. August 2020, 22:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog3. September 2020, 22:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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