Umbau und Umnutzung eines Restaurants zu drei Ferienwohnungen und Bürofläche
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 24. November 2016
Beschlossen — einstimmig
am 24. November 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter der Auflage erteilt, dass die Veranda an die Vorgaben der Baugestaltungssatzung angepasst wird. Swaantje Fock und Wilm Andreesen nehmen an der Sitzung teil. RV Redelfs erklärt, dass der Bauantrag nun der Bauvoranfrage von der letzten Sitzung entspricht. RM Klasing merkt an, dass ihm die Veranda an der Südwest-Seite zu mächtig erscheint und bittet dies zu überprüfen. Dies ist lt. RV Redelfs durch Frau Brandt auch in der Beschlussvorlage berücksichtigt worden.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin Gebäude, das bisher als Restaurant genutzt wird, soll zu drei Ferienwohnungen und einer Bürofläche umgebaut werden. Der Gemeinderat ist offenbar aufgerufen, diesem Vorhaben zuzustimmen. Weitere Details liegen nicht vor, da nur der Titel bekannt ist.
Einordnung
Bauantrag eines Eigentümers oder Investors zur Umnutzung und zum Umbau eines Restaurants; die Gemeinde muss dem Vorhaben im Rahmen ihres Einvernehmens zustimmen. Es handelt sich um einen Vorgang aus dem Jahr 2016.
Hintergrund
Nur der Titel der Vorlage liegt vor; der genaue Standort des Gebäudes und die planungsrechtlichen Voraussetzungen sind daraus nicht ersichtlich. Auf Spiekeroog unterliegt jede Umnutzung von gewerblichen zu touristischen oder sonstigen Flächen den Vorgaben des Bebauungsplans und des Bauordnungsrechts. Ob das Vorhaben eine Befreiung oder einen regulären Genehmigungsweg erfordert, lässt sich ohne PDF nicht beurteilen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Ferienwohnungen verändern das Angebot für Gäste und können Auswirkungen auf den lokalen Gastronomiebestand haben. Für Insulaner:innen bedeutet die Aufgabe eines Restaurants den möglichen Verlust eines gastronomischen Angebots. Wie viele Ferienwohnungen bereits auf der Insel existieren und welche Obergrenzen gelten, geht aus dem Titel nicht hervor.
Die wichtigsten Punkte
- Ein bestehendes Restaurant soll zu drei Ferienwohnungen und einer Bürofläche umgebaut werden
- Der genaue Standort des Gebäudes ist aus dem Titel nicht ersichtlich
- Es handelt sich um einen Bauantrag aus dem Jahr 2016
- Inhaltliche Details zur Vorlage liegen mangels PDF nicht vor
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/105/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde soll das Einvernehmen für die nachträgliche Legalisierung eines Gebäudes als Ferienwohnungen verweigern. Die Eigentümer nutzen das als Dauerwohngebäude genehmigte Haus seit langem für Ferienvermietung und beantragten im März 2024 eine Nutzungsänderung. Die Verwaltung empfiehlt Ablehnung, weil die laufende Veränderungssperre für den B-Plan Nr. 22 „Dorf
Ein Umbau- und Umnutzungsvorhaben für ein Restaurant auf Spiekeroog liegt dem Rat zur Beratung vor. Weitere Details zum geplanten Vorhaben sind aus dem Titel allein nicht ableitbar.
Ein Bauantrag für den Umbau und die Erweiterung eines Einfamilienhauses mit Ferienwohnungen liegt dem Gemeinderat zur Entscheidung vor. Details zu Lage, Umfang und Anzahl der Ferienwohnungen sind aus dem Titel allein nicht erkennbar.
Ein Eigentümer will zwei im Bau befindliche Dauerwohnungen nachträglich in Ferienwohnungen umwidmen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen: Eine Nutzungsänderung widerspricht der Erhaltungssatzung der Gemeinde Spiekeroog und den Festsetzungen des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Der Rat soll dem Antrag nicht zustimmen.