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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Veränderungssperre: Gebührenerlass von regulär genehmigungsfreien Maßnahmen

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. April 2022

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 07. April 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog weist die Verwaltung an, auf das Erstellen von Gebührenbescheiden von Anträgen, die nur auf Grund der Veränderungssperre gestellt werden müssen, zu verzichten. Er weist deutlich darauf hin, dass dies nur für Gebührenbescheide der Gemeinde Spiekeroog und nicht vom Landkreis Wittmund gilt. Weiterhin sind regulär Antragspflichtige Maßnahmen (z.B. Bauvoranfragen oder Bauanträge) ausgenommen. Kämmerer Koffinke erläutert den Sachstand. Durch die Veränderungssperre sind Dinge genehmigungspflichtig geworden, die vorher nicht genehmigungspflichtig waren. Die Gemeinde sollte die dafür anfallenden Gebühren nicht einnehmen. Es wurden bisher noch keine Gebühren erhoben, sodass jetzt der richtige Zeitpunkt für den Beschluss ist. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig genehmigt.

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Wer wegen der Veränderungssperre einen Antrag stellen muss, obwohl sein Vorhaben normalerweise genehmigungsfrei wäre, soll keine Bearbeitungsgebühr zahlen. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, auf die sonst fälligen 100 Euro zu verzichten. Der Erlass gilt nur für Gebühren der Gemeinde Spiekeroog, nicht für Gebühren des Landkreises Wittmund; regulär antragspflichtige Maßnahmen sind ausgenommen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung (Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau), eingebracht im März 2022. Sie läuft über Verwaltungsausschuss und Rat zur Entscheidung.

Hintergrund

Der Rat erließ im Oktober 2021 eine Veränderungssperre — ein planungsrechtliches Instrument, das bestimmte Veränderungen im betroffenen Gebiet vorläufig einfriert. Diese Sperre hat eine Nebenwirkung: Auch Vorhaben, die eigentlich keiner Genehmigung bedürften, müssen nun formal beantragt werden. Die Gebührensatzung sieht für Bauanträge ein Bearbeitungsentgelt von 100 Euro vor.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Eigentümer:innen im Geltungsbereich der Veränderungssperre, die kleinere Baumaßnahmen planen, wären ohne diesen Erlass mit 100 Euro Gemeindegebühr belastet — obwohl ihr Vorhaben unter normalen Umständen keinen Antrag erfordern würde. Beschließt der Rat wie vorgeschlagen, entfällt diese Gebühr. Gebühren des Landkreises Wittmund bleiben davon unberührt.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Veränderungssperre von Oktober 2021 macht auch normalerweise genehmigungsfreie Bauvorhaben antragspflichtig
  • Die Gemeindegebühr für einen Bauantrag beträgt laut Gebührensatzung 100 Euro
  • Die Verwaltung schlägt vor, diese Gebühr für betroffene Eigentümer:innen zu erlassen
  • Der Erlass gilt ausschließlich für Gemeindegebühren, nicht für Landkreisgebühren
  • Regulär antragspflichtige Maßnahmen wie Bauvoranfragen bleiben von dem Erlass ausgenommen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/031/2022
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog7. April 2022, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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Veränderungssperre: Gebührenerlass von regulär genehmigungsfreien Maßnahmen — Spiekeroog-Radar