Wassergewöhnung mit Kindergartenkindern – Beauftragung einer Rettungsfähigen Betreuung für die Kindergartenkinder
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. Februar 2019
Beschlossen — einstimmig
am 07. Februar 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt, dass die Arbeitsgruppe ein neues Konzept zur Wassergewöhnung erarbeiten soll. RM Breuer erklärt, dass es sich bei der Wassergewöhnung um ein begrüßenswertes Angebot des Kindergartens handelt. Die Verwaltung hat zu diesem Thema den GUV befragt, wodurch neue Ideen entstanden sind, wie auch weiterhin die Wassergewöhnung angeboten werden kann. Da auch dieses Thema in der Arbeitsgruppe besprochen werden soll, verständigt sich der Rat auf die Umformulierung des Beschlussvorschlages.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog will für Badeausflüge des Kindergartens Lütt Insulaners professionelle Badeaufsicht mit Rettungsfähigkeit beauftragen und die Kosten dafür übernehmen. Geplant ist ein Schlüssel von einer Aufsichtsperson pro fünf Kinder, maximal zehn Kinder pro Ausflug, sowohl im Inselbad als auch am Strand. Die Aufsichtspflicht der Erzieher:innen bleibt davon unberührt. Der Rat soll das Konzept beschließen und die Kosten der rettungsfähigen Aufsichtspersonen übernehmen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht zur Erstberatung im Ausschuss für Kindergarten, Jugend, Familie und Senioren sowie anschließend im Verwaltungsausschuss und Rat im Januar/Februar 2019.
Hintergrund
Der Kindergarten Lütt Insulaners besucht das Inselbad und den Strand gelegentlich mit Kindern zur Wassergewöhnung, 2018 war das fünf Mal der Fall. Die Gemeinde-Unfallversicherung hat mit der Verwaltung einen erhöhten Sicherheitsstandard vereinbart, der ausgewiesene Rettungsfähigkeit der Badeaufsicht vorschreibt. Grundlage ist die DGUV-Information 202-079, die Sicherheitsstandards und Aufsichtsschlüssel für Kitas beim Baden definiert. Bisher fehlte eine geregelte Beauftragung externer rettungsfähiger Aufsichtspersonen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Betroffen sind Eltern, deren Kinder den Kindergarten Lütt Insulaners besuchen: Sie sollen eine Einverstandniserklarung unterzeichnen, damit ihre Kinder an Badeausflügen teilnehmen dürfen. Für alle Kindergarteneltern bedeutet das mehr Sicherheit bei solchen Ausflügen durch eine klar geregelte, rettungsfähige Aufsicht. Die Kosten trägt die Gemeinde, nicht die Familien.
Die wichtigsten Punkte
- Pro fünf Kindergartenkinder ist eine rettungsfähige Aufsichtsperson im Wasser erforderlich, ab sechs Kindern eine zweite
- Maximal zehn Kinder dürfen gleichzeitig an einem Badeausflug teilnehmen
- Das Konzept gilt sowohl fur das Inselbad als auch fur den Strand
- Die Aufsichtspflicht der Erzieher:innen bleibt bestehen und wird durch die Badeaufsicht nur erganzt
- Eltern mussen schriftlich einwilligen, dass auch andere Personen die Kinder im Wasser anleiten durfen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/129/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8293 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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- 📄DGUV Wassergewöhnung in KitasPDF; CHARSET=UTF-8521 kB≈ 38 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
- Ausschuss für Kindergarten, Jugend, Familie und Senioren der Gemeinde Spiekeroog28. Januar 2019, 21:00 UhrVorberatungeinstimmig
Verwandte Vorlagen
Der Kindergarten 'Lütt Insulaners' soll eine FSJ-Stelle erhalten, um die Krippengruppe mit einer zusätzlichen Betreuungskraft zu verstärken. Die Verwaltung schlägt monatliche Kosten von rund 601,70 Euro vor — ohne Wohnraum, was jährlich etwa 7.220 Euro ergibt. Wohnraum für die FSJ-Person steht derzeit nicht zur Verfügung, was die Kosten bei Bedarf weiter erhöhen würde. Der Rat soll die Stelle beschließen und die Verwaltung mit dem Vertragsabschluss beim AWO-Bezirksverband Weser-Ems beauftragen.
Die Gemeinde Spiekeroog ändert die Gebührensatzung für den Kindergarten 'Lütt Insulaners' und führt damit eine neue Betreuungsform ein: die sporadische Betreuung, also einzelne gebuchte Tage ohne feste monatliche Vereinbarung. Der Rat wählt zwischen zwei Varianten: Variante 1 behält die bisherigen Grundgebühren bei, Variante 2 senkt alle Gebühren leicht (sozialer Entwurf). Beide Varianten sollen zum 1. August 2017 in Kraft treten.
Der Rat soll grundsätzlich beschließen, ein Ganztagsangebot im Kindergarten Lütt Insulaners einzuführen. Favorisiert wird Variante II: montags und freitags bis 13:00 Uhr, dienstags bis donnerstags bis 17:30 Uhr, plus ein 45-minütiger Frühdienst für die Krippengruppe. Die Satzungsänderungen folgen später; der Rat beauftragt die Verwaltung, diese auszuarbeiten und vorzulegen. Als Starttermin stehen der 1. Februar oder der 1. März 2017 zur Wahl.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll eine neue Gebührensatzung für den Kindergarten 'Lütt Insulaners' beschließen, die ab dem 1. März 2017 gilt. Anlass ist die Einführung der Ganztagsbetreuung: Statt einem einheitlichen Betreuungsangebot gibt es künftig eine Grundgebühr für die Kernzeit plus Aufschläge für Ganztag und Frühdienst. Dem Rat lagen zwei Varianten vor — der Beschlussvorschlag empfiehlt die sogenannte 'wirtschaftliche Variante', bei der die bisherige Grundgebühr erhalten bleibt.