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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über die 1. Änderung der Kindergartengebührensatzung

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 13. Juli 2017

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 13. Juli 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
hoch

Die Gemeinde Spiekeroog ändert die Gebührensatzung für den Kindergarten 'Lütt Insulaners' und führt damit eine neue Betreuungsform ein: die sporadische Betreuung, also einzelne gebuchte Tage ohne feste monatliche Vereinbarung. Der Rat wählt zwischen zwei Varianten: Variante 1 behält die bisherigen Grundgebühren bei, Variante 2 senkt alle Gebühren leicht (sozialer Entwurf). Beide Varianten sollen zum 1. August 2017 in Kraft treten.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zur Änderung der Kindergartengebührensatzung, eingebracht zur Erstberatung und Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss (4. Juli 2017) und im Rat (13. Juli 2017).

Hintergrund

Die bestehende Gebührensatzung wurde am 9. Februar 2017 beschlossen und trat zum 1. März 2017 in Kraft. Sie regelte bislang nur die reguläre Kern-, Ganztags- und Frühdienstbetreuung. Eine 'soziale Variante' mit niedrigeren Grundgebühren wurde bereits in der Ratssitzung vom 9. Februar 2017 vorgelegt, aber noch nicht beschlossen. Die Neuregelung greift diesen sozialen Entwurf als zweite Option auf.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Betroffen sind alle Eltern und Sorgeberechtigten, deren Kinder den Kindergarten 'Lütt Insulaners' besuchen oder künftig besuchen. Neu ist die Möglichkeit, einzelne Ganztags- oder Frühdiensttage ohne monatliche Festbuchung zu nutzen — die Abrechnung erfolgt dann quartalsweise. Bei Variante 2 sinken zusätzlich die regulären Monatsgebühren gegenüber der aktuellen Satzung.

Die wichtigsten Punkte

  • Neu eingeführt wird die sporadische Betreuung: einzelne Ganztags- oder Frühdiensttage können ohne Dauerbuchung genutzt werden
  • Die Gebühr für einen sporadischen Ganztagstag beträgt je nach Familieneinkommen zwischen 11 und 28 Euro (zuzüglich Verwaltungsaufwand)
  • Die sporadische Betreuung wird quartalsweise abgerechnet, fällig 14 Tage nach Gebührenbescheid
  • Variante 1 behält die bisherigen Grundgebühren unverändert, Variante 2 senkt sie um etwa 16 Prozent über alle Einkommensstufen
  • Der Rat entscheidet, welche der beiden Varianten ab 1. August 2017 gilt

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/059/2017
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
4 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (4)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog13. Juli 2017, 22:02 UhrEntscheidungmehrheitlich

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1. Änderung der Kindergartengebührensatzung — Spiekeroog-Radar