Beratung und Beschluss über die 1. Änderung der Kindergartengebührensatzung
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 13. Juli 2017
Beschlossen — mehrheitlich
am 13. Juli 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog ändert die Gebührensatzung für den Kindergarten 'Lütt Insulaners' und führt damit eine neue Betreuungsform ein: die sporadische Betreuung, also einzelne gebuchte Tage ohne feste monatliche Vereinbarung. Der Rat wählt zwischen zwei Varianten: Variante 1 behält die bisherigen Grundgebühren bei, Variante 2 senkt alle Gebühren leicht (sozialer Entwurf). Beide Varianten sollen zum 1. August 2017 in Kraft treten.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Änderung der Kindergartengebührensatzung, eingebracht zur Erstberatung und Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss (4. Juli 2017) und im Rat (13. Juli 2017).
Hintergrund
Die bestehende Gebührensatzung wurde am 9. Februar 2017 beschlossen und trat zum 1. März 2017 in Kraft. Sie regelte bislang nur die reguläre Kern-, Ganztags- und Frühdienstbetreuung. Eine 'soziale Variante' mit niedrigeren Grundgebühren wurde bereits in der Ratssitzung vom 9. Februar 2017 vorgelegt, aber noch nicht beschlossen. Die Neuregelung greift diesen sozialen Entwurf als zweite Option auf.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Betroffen sind alle Eltern und Sorgeberechtigten, deren Kinder den Kindergarten 'Lütt Insulaners' besuchen oder künftig besuchen. Neu ist die Möglichkeit, einzelne Ganztags- oder Frühdiensttage ohne monatliche Festbuchung zu nutzen — die Abrechnung erfolgt dann quartalsweise. Bei Variante 2 sinken zusätzlich die regulären Monatsgebühren gegenüber der aktuellen Satzung.
Die wichtigsten Punkte
- Neu eingeführt wird die sporadische Betreuung: einzelne Ganztags- oder Frühdiensttage können ohne Dauerbuchung genutzt werden
- Die Gebühr für einen sporadischen Ganztagstag beträgt je nach Familieneinkommen zwischen 11 und 28 Euro (zuzüglich Verwaltungsaufwand)
- Die sporadische Betreuung wird quartalsweise abgerechnet, fällig 14 Tage nach Gebührenbescheid
- Variante 1 behält die bisherigen Grundgebühren unverändert, Variante 2 senkt sie um etwa 16 Prozent über alle Einkommensstufen
- Der Rat entscheidet, welche der beiden Varianten ab 1. August 2017 gilt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/059/2017
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 4 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (4)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8131 kB
- 📄öffentlich - Kigagebührensatzung 2017PDF; CHARSET=UTF-821 kB
- 📄öffentlich - Variante 1 - 1. Änderung Kigagebührensatzung 2017PDF; CHARSET=UTF-845 kB
- 📄öffentlich - Variante 2 - sozialer Entwurf - 1. Änderung Kigagebührensatzung 2017PDF; CHARSET=UTF-855 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Kindergarten-Gebührensatzung des Kindergartens „Lütt Insulaners
Der Kindergarten 'Lütt Insulaners' soll eine FSJ-Stelle erhalten, um die Krippengruppe mit einer zusätzlichen Betreuungskraft zu verstärken. Die Verwaltung schlägt monatliche Kosten von rund 601,70 Euro vor — ohne Wohnraum, was jährlich etwa 7.220 Euro ergibt. Wohnraum für die FSJ-Person steht derzeit nicht zur Verfügung, was die Kosten bei Bedarf weiter erhöhen würde. Der Rat soll die Stelle beschließen und die Verwaltung mit dem Vertragsabschluss beim AWO-Bezirksverband Weser-Ems beauftragen.
Niedersachsen hat im Juni 2018 die Kindergartenbetreuung für Kinder über 3 Jahre bis zu 8 Stunden täglich kostenfrei gestellt. Der Kindergarten "Lütt Insulaners" bietet dienstags bis donnerstags jedoch 9,5 Stunden Betreuung an — 1,5 Stunden mehr als die Gratis-Grenze. Die Gemeinde passt ihre Gebührensatzung an, um diese 1,5 Stunden weiterhin in Rechnung stellen zu können. Der Rat soll die 2. Änderungssatzung zum 1. August 2018 beschließen.
Der Kindergarten 'Lütt Insulaners' meldet dringenden Bedarf, für das Kindergartenjahr 2019/2020 eine FSJlerin — eine Person im Freiwilligen Sozialen Jahr — einzustellen. Die Verwaltung hatte nach der Einstellung einer zusätzlichen Teilzeitkraft im Juni 2018 dokumentiert, keine weitere FSJlerin aufzunehmen. Da der Kindergarten im Jahr 2019/2020 mit 29 Kindern stark belegt sein wird, beantragt er nun eine Ausnahme. Die Kosten für die Gemeinde belaufen sich auf rund 11.567 Euro pro Jahr.