Beratung und Beschluss über die Neufassung der Gebührensatzung für den Kindergarten der Gemeinde Spiekeroog
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. Februar 2017
Beschlossen — mehrheitlich
am 09. Februar 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die anliegende wirtschaftliche Neufassung der Gebührensatzung für den Kindergarten der Gemeinde Spiekeroog zum 01.03.2017. RM Breuer fasst als Ausschussvorsitzender die bisherigen Beratungen zusammen. RV Redelfs stellt fest, dass die von RM Klasing eingebrachten Verbesserungsvorschläge eingebracht worden sind. RM Klasing begrüßt die Ausarbeitungen. Er verweist auf die angespannte Haushaltslage der Gemeinde und kündigt an, sich für die wirtschaftliche Variante zu entscheiden. Sachbearbeiter Zahn erklärt auf Nachfrage von RM Schreiber, dass die Verwaltung bei der „sozialen“ Variante mit einem Überschuss von ca. 3000,-€/jährl. kalkuliert. Die „wirtschaftliche“ Variante würde einen Überschuss von 10.000,-€/jährl. bedeuten. Die Anfangsinvestitionen, die durch die Umstellung auf den Ganztagesbetrieb erforderlich sind, würden sich bei der „sozialen“ Variante nach etwa 3 Jahren refinanzieren. BM Piszczan erkundigt sich, ob eine Stillhaltezeit bei der wirtschaftlichen Variante geplant ist. RV Redelfs verneint dies. RM Breuer ergänzt, dass es nach einer Startphase zu einer Überprüfung des Konzepts und der Gebührenstaffelung kommen soll. RM Klasing sieht die Arbeitgeber der Eltern in der Pflicht, die Eltern finanziell in dieser Sache zu unterstützen, da die Arbeitgeber auch einen Vorteil aus der Ganztagsbetreuung ziehen. GStB Kösters wünscht sich, dass dieser Umstand offen kommuniziert werden sollte.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll eine neue Gebührensatzung für den Kindergarten 'Lütt Insulaners' beschließen, die ab dem 1. März 2017 gilt. Anlass ist die Einführung der Ganztagsbetreuung: Statt einem einheitlichen Betreuungsangebot gibt es künftig eine Grundgebühr für die Kernzeit plus Aufschläge für Ganztag und Frühdienst. Dem Rat lagen zwei Varianten vor — der Beschlussvorschlag empfiehlt die sogenannte 'wirtschaftliche Variante', bei der die bisherige Grundgebühr erhalten bleibt.
Einordnung
Verwaltungsvorlage der Gemeinde Spiekeroog zur Neufassung einer kommunalen Gebührensatzung, eingebracht im Verwaltungsausschuss und abschließend im Rat am 9. Februar 2017 zur Beschlussfassung.
Hintergrund
Der Rat hatte am 6. Oktober 2016 (Vorlage 94/2016) die Einführung der Ganztagsbetreuung im Kindergarten beschlossen. Die bisherige Satzung aus dem Jahr 2006 — zuletzt geändert 2012 — kannte nur ein einziges Betreuungsangebot mit einer einheitlichen Gebühr. Die neue Satzung muss deshalb mehrere Betreuungsmodelle mit unterschiedlichen Gebühren abbilden. Der zuständige Fachausschuss sprach sich am 31. Januar 2017 für eine Variante mit reduzierter Grundgebühr aus; die Verwaltung legte zusätzlich die 'wirtschaftliche Variante' vor.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Eltern von Kindergartenkindern zahlen künftig je nach gewähltem Betreuungsmodell unterschiedliche Beträge. Die Grundgebühr deckt die Kernzeit ab (5 Stunden täglich für über 3-Jährige); wer Ganztag bucht, zahlt einen einkommensabhängigen Aufschlag von 42 bis 111 Euro monatlich je nach Variante. Bei der empfohlenen wirtschaftlichen Variante bleiben die Grundgebühren auf dem bisherigen Niveau, das Ganztagsangebot kostet zusätzlich. Geschwisterkinder erhalten weiterhin 50 Prozent Rabatt auf das jeweilige Betreuungsangebot.
Die wichtigsten Punkte
- Die neue Satzung tritt zum 1. März 2017 in Kraft und löst die Fassung von 2006 ab
- Die Gebühren gliedern sich in eine Grundgebühr für die Kernzeit sowie Aufschläge für Ganztagsbetreuung und Frühdienst
- Bei der wirtschaftlichen Variante (Beschlussvorschlag) bleibt die Grundgebühr auf bisherigem Niveau; der Ganztagsaufschlag beträgt je nach Einkommen 50 bis 111 Euro monatlich
- Die Gebühren staffeln sich einkommensabhängig in neun Stufen von unter 1.251 Euro bis über 3.351 Euro Familieneinkommen
- Ab dem zweiten Kind, das gleichzeitig die Einrichtung besucht, halbieren sich die Gebühren für dieses Kind
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 27. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/108/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 4 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 27. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (4)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-869 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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- 📄LESEFASSUNG Kiga-Gebührensatzung inkl. der 2. Änderung Stand 22.11.2012PDF; CHARSET=UTF-872 kB≈ 7 k Zeichen Volltext
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- 📄Öffentlich - Kigagebührensatzung 2017PDF; CHARSET=UTF-822 kB≈ 9 k Zeichen Volltext
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- 📄Öffentlich - Kigagebührensatzung 2017 - wirtschaftliche VariantePDF; CHARSET=UTF-856 kB≈ 9 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog ändert die Gebührensatzung für den Kindergarten 'Lütt Insulaners' und führt damit eine neue Betreuungsform ein: die sporadische Betreuung, also einzelne gebuchte Tage ohne feste monatliche Vereinbarung. Der Rat wählt zwischen zwei Varianten: Variante 1 behält die bisherigen Grundgebühren bei, Variante 2 senkt alle Gebühren leicht (sozialer Entwurf). Beide Varianten sollen zum 1. August 2017 in Kraft treten.
Die Verwaltung stellt dem Rat konkrete Pläne vor, den Kindergarten Lütt Insulaners zum Ganztagskindergarten auszubauen. Dafür sind Küchenumbau (rund 2.920 Euro), Neuanschaffungen (rund 5.078 Euro) und zusätzliche Personalkosten von 21.000 Euro jährlich vorgesehen. Das Mittagessen soll angeliefert werden, in der Saison vom Haus Winfried, im Winter voraussichtlich vom Haus Sturmeck. Die Vorlage vergleicht drei Varianten für Öffnungszeiten und zeigt die entsprechenden Gebührenanpassungen für Eltern.
Die Gemeinde Spiekeroog ersetzt die bisherige Kindergartensatzung durch eine Neufassung, die ab dem 01.03.2017 gilt. Kernänderung ist die Einführung mehrerer Betreuungsangebote: Neben der bisherigen Kernöffnungszeit kommen eine Ganztagsbetreuung und ein Frühdienst für unter Dreijährige hinzu. Bei Ganztagsbetreuung bietet die Gemeinde auch Mittagsverpflegung an, deren Kosten gesondert abgerechnet werden. Der Rat soll die Neufassung am 24.11.2016 beschließen.
Die Gleichstellungsbeauftragte Kösters beantragt, die Diskussion über die Höhe der Kindergartengebühren neu aufzurollen. Hintergrund: Im Februar 2017 hatte der Rat die höhere Gebührenvariante beschlossen, unter anderem weil Arbeitgeber die Kosten per Zuschuss mitfinanzieren sollten. Dieses Argument fiel weg, weil die Satzung des Arbeitgeberverbandes Niedersachsen solche Zuschüsse als übertarifliche Leistung einstuft und damit untersagt. Der Rat soll nun beschließen, die Debatte wiederaufzunehmen und erneut abzustimmen.