Beratung und Beschluss über die Neufassung der Gebührensatzung für den Kindergarten der Gemeinde Spiekeroog
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. Februar 2017
Beschlossen — mehrheitlich
am 09. Februar 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die anliegende wirtschaftliche Neufassung der Gebührensatzung für den Kindergarten der Gemeinde Spiekeroog zum 01.03.2017. RM Breuer fasst als Ausschussvorsitzender die bisherigen Beratungen zusammen. RV Redelfs stellt fest, dass die von RM Klasing eingebrachten Verbesserungsvorschläge eingebracht worden sind. RM Klasing begrüßt die Ausarbeitungen. Er verweist auf die angespannte Haushaltslage der Gemeinde und kündigt an, sich für die wirtschaftliche Variante zu entscheiden. Sachbearbeiter Zahn erklärt auf Nachfrage von RM Schreiber, dass die Verwaltung bei der „sozialen“ Variante mit einem Überschuss von ca. 3000,-€/jährl. kalkuliert. Die „wirtschaftliche“ Variante würde einen Überschuss von 10.000,-€/jährl. bedeuten. Die Anfangsinvestitionen, die durch die Umstellung auf den Ganztagesbetrieb erforderlich sind, würden sich bei der „sozialen“ Variante nach etwa 3 Jahren refinanzieren. BM Piszczan erkundigt sich, ob eine Stillhaltezeit bei der wirtschaftlichen Variante geplant ist. RV Redelfs verneint dies. RM Breuer ergänzt, dass es nach einer Startphase zu einer Überprüfung des Konzepts und der Gebührenstaffelung kommen soll. RM Klasing sieht die Arbeitgeber der Eltern in der Pflicht, die Eltern finanziell in dieser Sache zu unterstützen, da die Arbeitgeber auch einen Vorteil aus der Ganztagsbetreuung ziehen. GStB Kösters wünscht sich, dass dieser Umstand offen kommuniziert werden sollte.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog überarbeitet die Gebührensatzung für ihren Kindergarten und legt eine Neufassung zur Beschlussfassung vor. Der Rat soll die neuen Regelungen zu Betreuungsgebühren beschließen. Einzelheiten zu konkreten Gebührenhöhen oder Änderungen liegen ohne PDF nicht vor.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Beratung und Beschlussfassung über eine neue Satzung für die Kindergartengebühren der Gemeinde Spiekeroog (Aktenzeichen 01/108/2016).
Hintergrund
Kindergartengebühren werden durch eine Satzung der Gemeinde geregelt und müssen regelmäßig angepasst werden, etwa bei gestiegenen Kosten oder geänderten Betreuungsangeboten. Es ist anzunehmen, dass eine bestehende Gebührensatzung durch diese Neufassung ersetzt werden soll. Da kein PDF vorliegt, sind Vorgängerbeschlüsse und konkrete Anlässe für die Neufassung nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Familien mit Kindern im Kindergartenalter auf Spiekeroog sind direkt betroffen, da sich die Betreuungsgebühren ändern können. Ob die Gebühren steigen, sinken oder die Struktur verändert wird, lässt sich ohne den Satzungstext nicht sagen.
Die wichtigsten Punkte
- Die bestehende Gebührensatzung für den gemeindlichen Kindergarten soll durch eine Neufassung ersetzt werden
- Der Rat berät und beschließt über die neue Satzung
- Konkrete Gebührenhöhen und Änderungen sind ohne PDF-Vorlage nicht bekannt
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/108/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 4 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (4)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gleichstellungsbeauftragte Kösters beantragt, die Debatte über die Kindergartengebühren neu aufzurollen. Im Februar 2017 hatte der Rat die höhere Gebührenvariante beschlossen – mit dem Argument, Arbeitgeber könnten den Eltern einen Zuschuss zahlen. Dieses Argument ist weggefallen: Die Satzung des Arbeitgeberverbandes Niedersachsen verbietet solche Zuschüsse als übertarifliche Leistung. Der Rat soll nun beschließen, die Diskussion wieder aufzunehmen und erneut abzustimmen.
Niedersachsen hat im Juni 2018 die Kindergartenbetreuung für Kinder über 3 Jahre bis zu 8 Stunden täglich kostenfrei gestellt. Der Kindergarten "Lütt Insulaners" bietet dienstags bis donnerstags jedoch 9,5 Stunden Betreuung an — 1,5 Stunden mehr als die Gratis-Grenze. Die Gemeinde passt ihre Gebührensatzung an, um diese 1,5 Stunden weiterhin in Rechnung stellen zu können. Der Rat soll die 2. Änderungssatzung zum 1. August 2018 beschließen.
Die Kindergarten-Gebührensatzung des Kindergartens „Lütt Insulaners
Die Gemeinde Spiekeroog ändert die Gebührensatzung für den Kindergarten 'Lütt Insulaners' und führt damit eine neue Betreuungsform ein: die sporadische Betreuung, also einzelne gebuchte Tage ohne feste monatliche Vereinbarung. Der Rat wählt zwischen zwei Varianten: Variante 1 behält die bisherigen Grundgebühren bei, Variante 2 senkt alle Gebühren leicht (sozialer Entwurf). Beide Varianten sollen zum 1. August 2017 in Kraft treten.