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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

2. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Gemeinde Spiekeroog

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 21. Dezember 2023

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 21. Dezember 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die 2. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Gemeinde Spiekeroog in vorgelegter Fassung (s. Anlage 1). Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses. Der Gemeinderat von Spiekeroog hat am 04.11.2020 beschlossen, den Eigenbetrieb "Kommunale Immobilien- und Grundstückswirtschaft Spiekeroog" aufzulösen. Die Verwaltung wurde beauftragt, diesen Beschluss umzusetzen. Im Doppelhaushalt 2021/2022 wurden die Planansätze des Eigenbetriebs mit dem Kernhaushalt verschmolzen. Die endgültige Auflösung erfordert jedoch die Vorlage der Jahresrechnungen zur Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt. Obwohl die Betriebssatzung geändert wurde, um Abschlüsse nach Niedersächsischen KomHKVO zu erstellen, wird aufgrund des Auflösungsbeschlusses vorgeschlagen, die Abschlüsse gemäß Handelsgesetzbuch zu erstellen. Dies ist deutlich effizienter und spart Geld und Zeit. Die Vorgehensweise ist mit dem RPA abgestimmt. Die 2. Änderungssatzung der Betriebssatzung wird zur Beschlussfassung vorgelegt.

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
eher gering

Die Gemeinde Spiekeroog ändert zum zweiten Mal die Betriebssatzung ihres Eigenbetriebs. Die Satzungsänderung muss vom Gemeinderat beschlossen werden, damit sie rechtswirksam wird.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zur Beschlussfassung über eine Satzungsänderung; es handelt sich um die zweite Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Gemeinde Spiekeroog.

Hintergrund

Die Gemeinde Spiekeroog führt bestimmte kommunale Leistungen über einen Eigenbetrieb — eine organisatorisch eigenständige, aber rechtlich unselbstständige Einheit. Die Betriebssatzung regelt Aufbau, Zuständigkeiten und Arbeitsweise dieses Betriebs. Eine erste Änderung der Satzung hat es bereits gegeben; diese Vorlage betrifft die zweite Änderung. Da kein PDF vorliegt, sind die inhaltlichen Änderungspunkte nicht bekannt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Ob und wie sich diese Satzungsänderung auf den Inselalltag auswirkt, lässt sich ohne den Vorlagentext nicht beurteilen. Betriebssatzungen regeln in der Regel interne Organisationsfragen; direkte Auswirkungen auf Gebühren oder Leistungen sind möglich, aber aus dem Titel allein nicht ableitbar.

Die wichtigsten Punkte

  • Es handelt sich um die zweite Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Gemeinde
  • Der Gemeinderat muss die Änderung per Beschluss in Kraft setzen
  • Inhaltliche Details der Änderung liegen mangels PDF nicht vor

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/125/2023
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
2 Dokumente
Im Radar seit
24. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (2)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog21. Dezember 2023, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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