2. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Gemeinde Spiekeroog
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 21. Dezember 2023
Beschlossen — einstimmig
am 21. Dezember 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die 2. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Gemeinde Spiekeroog in vorgelegter Fassung (s. Anlage 1). Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses. Der Gemeinderat von Spiekeroog hat am 04.11.2020 beschlossen, den Eigenbetrieb "Kommunale Immobilien- und Grundstückswirtschaft Spiekeroog" aufzulösen. Die Verwaltung wurde beauftragt, diesen Beschluss umzusetzen. Im Doppelhaushalt 2021/2022 wurden die Planansätze des Eigenbetriebs mit dem Kernhaushalt verschmolzen. Die endgültige Auflösung erfordert jedoch die Vorlage der Jahresrechnungen zur Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt. Obwohl die Betriebssatzung geändert wurde, um Abschlüsse nach Niedersächsischen KomHKVO zu erstellen, wird aufgrund des Auflösungsbeschlusses vorgeschlagen, die Abschlüsse gemäß Handelsgesetzbuch zu erstellen. Dies ist deutlich effizienter und spart Geld und Zeit. Die Vorgehensweise ist mit dem RPA abgestimmt. Die 2. Änderungssatzung der Betriebssatzung wird zur Beschlussfassung vorgelegt.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde ändert die Betriebssatzung ihres aufzulösenden Eigenbetriebs Kommunale Immobilien- und Grundstückswirtschaft Spiekeroog, damit die Jahresabschlüsse nach den Regeln des Handelsgesetzbuches statt nach kommunalem Haushaltsrecht erstellt werden können. Diese technische Umstellung ist nötig, um die Abschlüsse seit Betriebsgründung prüffähig beim Rechnungsprüfungsamt einreichen zu können. Erst danach ist die formale Auflösung des Eigenbetriebs abgeschlossen. Der Rat soll die Änderungssatzung beschließen, die rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft tritt.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur zweiten Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Kommunale Immobilien- und Grundstückswirtschaft Spiekeroog, eingebracht als abschließender Schritt im Auflösungsverfahren.
Hintergrund
Der Rat beschloss am 4. November 2020 die Auflösung des Eigenbetriebs. Mit dem Doppelhaushalt 2021/2022 wurden die Planansätze bereits in den Kernhaushalt überführt. Für die förmliche Auflösung müssen jedoch alle Jahresabschlüsse seit Gründung geprüft werden. Da die Abschlüsse seit jeher nach dem Handelsgesetzbuch erstellt wurden, empfahl das Rechnungsprüfungsamt, dabei zu bleiben, anstatt sie aufwendig auf das kommunale Haushaltsrecht umzustellen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Diese Vorlage ist eine rein verwaltungsinterne Formalität ohne unmittelbare Auswirkungen auf den Inselalltag. Sie schafft die buchhalterische Grundlage, um den bereits beschlossenen Abbau des Eigenbetriebs rechtssauber abzuschließen.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat beschloss 2020 die Auflösung des Eigenbetriebs Kommunale Immobilien- und Grundstückswirtschaft Spiekeroog
- Für die formale Auflösung müssen alle Jahresabschlüsse seit Betriebsgründung geprüft vorliegen
- Die Satzungsänderung legt fest, dass die Abschlüsse nach dem Handelsgesetzbuch statt nach kommunalem Haushaltsrecht erstellt werden
- Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft
- Der Rat soll die Änderung am 21. Dezember 2023 beschließen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/125/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-881 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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- 📄Satzung Eigenbetrieb SpiekeroogPDF; CHARSET=UTF-8106 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog aktualisiert die Betriebssatzung ihres Eigenbetriebs, weil sich die zugrundeliegenden Landesgesetze seit 2010 geändert haben. Veraltete Paragrafenverweise werden durch die gültigen ersetzt, und ein Formfehler wird behoben: Die Satzung legt nun ausdrücklich fest, dass die Jahresabschlüsse nach der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) erstellt werden. Der Rat soll die Änderungssatzung beschließen.
Der gemeindliche Eigenbetrieb 'Kommunale Immobilien- und Grundstückswirtschaft Spiekeroog' ist nach jahrelanger Aufarbeitungsphase nun formal abgeschlossen und aus dem Handelsregister gelöscht. Der Rat beschloss 2020 die Auflösung, doch erst 2026 liegt der steuerliche Jahresabschluss zum 31.12.2020 vor. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wittmund stuft die Jahresabschlüsse der Jahre 2011 bis 2020 als unprüfbar ein, erkennt aber den steuerlichen Abschluss als sachgerecht an. Der Rat soll den Abschluss beschließen und die Löschung des Eigenbetriebs aus dem Handelsregister zur Kenntnis nehmen.
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Der Rat soll die Jahresrechnung der Gemeinde Spiekeroog für das Haushaltsjahr 2013 förmlich feststellen und dem Bürgermeister Entlastung erteilen. Der Jahresabschluss 2013 wurde erst im Juni 2023 beim Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wittmund eingereicht und im September 2023 geprüft. Der Prüfbericht bestätigt, dass der Abschluss grundsätzlich den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Als Kritikpunkt hält das Rechnungsprüfungsamt fest, dass die noch ausstehenden Jahresabschlüsse dringend nachgeholt werden müssen.