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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

60.1-00101-24 | Neubau eines Einfamilienwohnhauses

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 22. März 2024

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 22. März 2024 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen zur Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB und das Einvernehmen nach §§ 36 und 34 Abs. 1 BauGB für das Bauvorhaben werden erteilt. Die Baugestaltungssatzung II ist einzuhalten, gemäß den vorliegenden Unterlagen sind Dachform und Dachneigung unzulässig. Die Gemeinde bittet das Bauordnungsamt vom LK um eine Detailprüfung und Klärung. Auf eine Stellungnahme über das Planungsrecht hinaus wird verzichtet. Vorsitzende Redelfs führt ein: Am 14.12.2023 beantragte die Grundstückseigentümerin eine Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus auf dem Grundstück Kaapdünenweg 7. Der Landkreis hat den Bauantrag zur Stellungnahme an die Gemeinde weitergeleitet. Rechtlich betrachtet liegt das Bauvorhaben im Bereich einer Veränderungssperre gemäß dem Bebauungsplan Nr. 22 "Dorf". Eine Ausnahme von dieser Sperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB ist erforderlich, über die der Landkreis im Einvernehmen mit der Gemeinde entscheidet. Das Bauvorhaben gilt als unkritisch, da es sich um ein Wohnhaus handelt, das sowohl nach aktueller Rechtslage als auch nach dem zukünftigen Bebauungsplan zulässig ist. Die Festsetzungen des Bebauungsplans für reine Wohnhäuser sind absehbar und werden eingehalten. Die Einzelheiten des Vorhabens werden vom Landkreis geprüft, wobei die Erhaltungssatzung nicht berührt wird und die Gestaltungssatzung nur teilweise eingehalten wird. Die Verwaltung steht hier in engem Austausch mit Bauherrin und Bauordnungsamt vom Landkreis Wittmund, die Planung ist zwischenzeitig weitergeführt. So wurde die Veranda verkleinert, um den vorgeschriebenen Abstand zum Straßenraum einhalten zu können. Die gewünschte Dachform wurde von Seiten der Verwaltung bereits als nicht umsetzbar zurückgewiesen, im Plangebiet der BGS II sind nur Satteldächer und Krüppelwalmdächer mit entsprechender Dachneigung zulässig. Sie fragt den BM, inwieweit schon ein neuer Planungstand vorliege. BM Kösters antwortet, noch keine neuen Pläne erhalten zu haben.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein Bauantrag für ein neues Einfamilienhaus auf Spiekeroog liegt dem Rat zur Entscheidung vor. Weitere Details zum Standort und zur Gestaltung sind aus dem Titel allein nicht ersichtlich.

Einordnung

Bauantrag eines privaten Antragstellers für den Neubau eines Einfamilienhauses, vorgelegt zur Genehmigung durch den Gemeinderat. Standort und genaue Lage sind aus dem Titel nicht erkennbar.

Hintergrund

Nur der Vorlagentitel lag vor; inhaltliche Unterlagen wie Lageplan, Bauzeichnungen oder Begründung waren nicht beigefügt. Bauanträge auf Spiekeroog unterliegen in der Regel dem Inselbauplan sowie den Vorgaben des Niedersächsischen Bauordnungsrechts. Ob das Vorhaben in einem Bebauungsplangebiet liegt oder einen Befreiungsantrag erfordert, lässt sich ohne PDF nicht beurteilen.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Betroffen sind in erster Linie der oder die Antragstellende sowie unmittelbare Nachbar:innen des geplanten Standorts. Für die Inselbevölkerung allgemein ist die Relevanz ohne Kenntnis von Lage und Umfang des Vorhabens nicht einschätzbar.

Die wichtigsten Punkte

  • Beantragt ist der Neubau eines Einfamilienhauses auf Spiekeroog
  • Der Vorlagentitel trägt das Aktenzeichen 60.1-00101-24 und stammt aus dem Jahr 2024
  • Standort, Grundfläche und weitere Einzelheiten lagen ohne PDF nicht vor
  • Der Gemeinderat ist für die Entscheidung über den Bauantrag zuständig

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/010/2024
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
24. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog29. Februar 2024, 20:00 UhrVorberatungkein Beschluss
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog22. März 2024, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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