Zum Inhalt springen
Sprache · Language: Deutsch Polski Română English
Spiekeroog-Radar
📄
Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Nutzungsänderung von drei Abstellräumen zu Schlafräumen

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 27. Januar 2022

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 27. Januar 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird erteilt. Der Bauausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird nicht erteilt. RV Redelfs stellt den Sachverhalt vor. Der Rat befolgt mehrheitlich dem Beschlussvorschlag des Bauausschusses und das Einvernehmen wird nicht erteilt.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein privater Bauantrag will drei Abstellräume in Schlafräume umwandeln. Die Gemeinde hatte dafür im Mai 2021 bereits ihr Einvernehmen erteilt. Nach Inkrafttreten einer Veränderungssperre ab November 2021 schickte der Landkreis den Antrag zur erneuten Prüfung zurück. Die Verwaltung kommt zum Ergebnis, dass das Vorhaben weder Dauerwohnraum verändert noch die Geschossigkeit des Gebäudes berührt — und empfiehlt daher, die Ausnahme von der Veränderungssperre zu genehmigen. Der Bauausschuss empfiehlt hingegen, das Einvernehmen nicht zu erteilen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zur erneuten Beratung eines Bauantrags (Nutzungsänderung in einem bestehenden Gebäude auf Spiekeroog). Die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.

Hintergrund

Der Gemeinderat hatte dem Bauantrag bereits am 27. Mai 2021 zugestimmt. Am 14. Oktober 2021 beschloss die Gemeinde den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 22, der Dauerwohnraum auf der Insel sichern soll. Damit trat ab dem 1. November 2021 eine Veränderungssperre in Kraft — ein baurechtliches Instrument, das Bauvorhaben im betroffenen Gebiet vorläufig einschränkt, bis der B-Plan rechtskräftig ist. Der Landkreis forderte daraufhin eine erneute gemeindliche Prüfung des Antrags.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft ein einzelnes Gebäude und dessen Eigentümer:innen direkt. Für die Allgemeinheit ist relevant, ob die Gemeinde die Veränderungssperre — die dem Schutz von Dauerwohnraum dient — konsequent anwendet. Verwaltung und Bauausschuss kommen hier zu unterschiedlichen Empfehlungen, sodass der Rat abschließend entscheidet.

Die wichtigsten Punkte

  • Drei Abstellräume sollen in einem bestehenden Gebäude zu Schlafräumen werden
  • Die Gemeinde hatte dem Antrag im Mai 2021 bereits zugestimmt
  • Ab November 2021 gilt im Plangebiet eine Veränderungssperre zum Schutz von Dauerwohnraum
  • Die Verwaltung sieht keinen Konflikt mit der Veränderungssperre und empfiehlt Zustimmung
  • Der Bauausschuss empfiehlt abweichend davon, das Einvernehmen nicht zu erteilen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/194/2021
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
2 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (2)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog12. Januar 2022, 20:00 UhrVorberatungmehrheitlich
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog27. Januar 2022, 20:00 UhrEntscheidungmehrheitlich

Verwandte Vorlagen

Nutzungsänderung von zwei Dauerwohnungen in Ferienwohnungen
01/193/2021Sitzungsvorlage

Die Gemeinde soll erneut darüber entscheiden, ob zwei Dauerwohnungen in Ferienwohnungen umgewandelt werden dürfen. Der Bauantrag war bereits 2020 abgelehnt worden; der Bauherr hat Widerspruch eingelegt. Seit November 2021 gilt auf Spiekeroog eine Veränderungssperre, die genau solche Umwandlungen verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen erneut zu verweigern.

Nutzungsänderung von einer Dauerwohnung in eine Ferienwohnung
01/196/2021Sitzungsvorlage

Die Gemeinde soll einem Bauantrag erneut das Einvernehmen verweigern, mit dem eine Dauerwohnung in eine Ferienwohnung umgewandelt werden soll. Der Bauherr hatte den Antrag bereits 2020 gestellt; damals verweigerte der Gemeinderat das Einvernehmen, der Landkreis lehnte die Baugenehmigung ab, und der Bauherr klagte dagegen. Seit November 2021 gilt eine Veränderungssperre, die genau solche Umwandlungen von Dauerwohnraum verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, auch die jetzt mögliche Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zu genehmigen.

Nutzungsänderung eines Gebäudes vom Wohnhaus zum Ferienhaus
01/195/2021Sitzungsvorlage

Die Gemeinde soll erneut über einen Bauantrag entscheiden, der ein Wohnhaus in ein Ferienhaus umwandeln will. Den Antrag hatte der Gemeinderat bereits im Oktober 2021 abgelehnt; der Landkreis schickte ihn zurück zur erneuten Prüfung unter der seit November 2021 geltenden Veränderungssperre. Die Verwaltung empfiehlt, das Einvernehmen erneut zu verweigern, weil die Umnutzung Dauerwohnraum vernichten würde — das Gegenteil dessen, was der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan 22 bezweckt.

Nutzungsänderung von Ruheräumen im KG zu Schlafboxen
01/192/2021Sitzungsvorlage

Ein Bauantrag zur Umwandlung von Ruheräumen im Kellergeschoss in Schlafboxen wird erneut geprüft. Der Gemeinderat hatte das Einvernehmen dazu im Mai 2021 verweigert. Seitdem gilt eine Veränderungssperre, unter der solche Vorhaben nur mit Ausnahme genehmigt werden können. Die Verwaltung stellt fest, dass das Vorhaben weder Dauerwohnraum beseitigt noch Gewerbeflächen verringert — und schlägt vor, das Einvernehmen zu erteilen, sofern das Vorhaben baurechtlich zulässig ist.

Nutzungsänderung von drei Abstellräumen zu Schlafräumen — Spiekeroog-Radar