60.1-00655-25-01 | Umbau und Sanierung eines Wohnhauses zu einer Dauer- und einer Ferienwohnung
Zusammenfassung
Wie das funktioniertFür das Grundstück Süderloog 28 wurde ein Bauantrag zum Umbau und zur Sanierung eines bestehenden Wohnhauses gestellt. Das Gebäude soll zu einer Dauerwohnung und einer Ferienwohnung umgebaut werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 und ist planungsrechtlich grundsätzlich zulässig. Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt nur zur Kenntnis; die Entscheidung liegt beim Landkreis Wittmund.
Einordnung
Bauantrag eines privaten Vorhabenträgers für Süderloog 28 (Umbau und Sanierung zu einer Dauer- und einer Ferienwohnung), vorgelegt dem Bauausschuss zur Information. Die Gemeinde gibt keine formelle Stellungnahme ab; Genehmigungsbehörde ist der Landkreis Wittmund.
Hintergrund
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22, in dem das Vorhaben ohne Befreiung zulässig ist. Eine Einvernehmensentscheidung der Gemeinde nach § 36 BauGB ist bei einem qualifizierten Bebauungsplan ohne Befreiungsantrag nicht erforderlich. Die Erhaltungssatzung (§ 172 BauGB) greift nicht, weil Dauerwohnraum erhalten bleibt. Das Gebäude wurde von der Arbeitsgruppe „Baukultur
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft direkt nur das Grundstück Süderloog 28. Für die Inselbewohner:innen relevant ist, dass eine Dauerwohnung erhalten bleibt und kein Abriss-Neubau stattfindet. Die Bausubstanz gilt als erhaltenswert; Fördermittel zur Altbausanierung können beantragt werden. Auf den Inselalltag der übrigen Bewohner:innen hat die Vorlage keine unmittelbaren Auswirkungen.
Die wichtigsten Punkte
- Das Wohnhaus Süderloog 28 soll zu einer Dauerwohnung und einer Ferienwohnung umgebaut und saniert werden
- Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 und ist planungsrechtlich zulässig
- Eine Befreiung vom Bebauungsplan wurde nicht beantragt; die Gemeinde gibt daher keine Stellungnahme ab
- Die Entscheidung über den Bauantrag trifft allein der Landkreis Wittmund
- Das Gebäude gilt als besonders erhaltenswerte Bausubstanz und wird saniert, nicht abgerissen
Relevanz für Insulaner:innen: 4/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/037/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
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Anlagen (1)
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Bauen & Planung Vorlagen-Nr. 01/037/2025 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 05.06.2025 Betreff: 60.1-00655-25-01 | Umbau und Sanierung eines Wohnhauses zu einer Dauer- und einer Ferienwohnung Sachverhalt:Für das Grundstück Süderloog 28 (Gemarkung Spiekeroog, Flur 2, Flurstück 255/1) wurde ein Bauantrag gestellt. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22. Es handelt sich um ein grundsätzlich planungsrechtlich zulässiges Vorhaben. Eine ausdrückliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurde nicht beantragt. Im Antrag ist zudem eine Abweichung von § 32a NBauO (Photovoltaikpflicht) enthalten. Diese betrifft ausschließlich bauordnungsrechtliche Vorgaben. Eine Stellungnahme der Gemeinde ist hierzu nicht erforderlich, da keine örtliche Gestaltungssatzung betroffen ist. Rechtliche Würdigung: Die Entscheidungskompetenz liegt allein beim Landkreis Wittmund. Eine Einvernehmensentscheidung der Gemeinde nach § 36 BauGB ist im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans nicht mehr erforderlich, sofern keine Befreiung beantragt wird. Nach erster Einschätzung der Verwaltung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben. Die prüfungsrelevanten Flächen- und Maßangaben unterliegen der abschließenden bauaufsichtlichen Bewertung durch den Landkreis Wittmund. Die Erhaltungssatzung (§ 172 BauGB) findet auf dieses Vorhaben keine Anwendung, da mit dem beantragten Vorhaben weiterhin Dauerwohnraum erhalten bleibt. Dies entspricht dem Schutzziel der Satzung zur Sicherung der Wohnbevölkerung. Positiv hervorzuheben ist, dass das bestehende Insulanerhaus im Bestand saniert und nicht durch einen Abriss mit anschließendem Neubau ersetzt wird. Das Gebäude wurde von der Arbeitsgruppe „Baukultur“ als besonders erhaltenswerte Bausubstanz eingestuft. In diesem Zusammenhang kann der Vorhabenträger Fördermittel (z. B. aus Programmen zur Altbausanierung oder zum Erhalt regionaltypischer Bausubstanz) einwerben. Empfehlung der Verwaltung: Es ist keine Beschlussfassung erforderlich. Der Bauausschuss wird über das eingereichte Vorhaben informiert. Die Prüfung und Entscheidung erfolgen durch den Landkreis. Eine Stellungnahme der Gemeinde erfolgt nicht. Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. - 2 - Spiekeroog, den 21.05.2025 (Kösters, Patrick) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis: 01.2_Ergänzende_Angaben_zum_Bauantrag_250610_20250423_V1 01.3_Abweichung_250610_20250424_V1 01.3_Angabe_der_Gebäudeklasse_250610_20250423_V1 02.1_Auszug_Amtliche_Karte_1-5000_250610_20250417_V1 02.2_Auszug_Eigentumsnachweis_mit_Lageplan_250610_20250417_V1 02.3_Lageplan_1-500_250610_20250423_V1 02.4_Freiflächenplan_1-500_250610_20250423_V1 03.1_Erdgeschoss_250610_20250423_V1 03.2_Dachgeschoss_250610_20250423_V1 03.3_Schnitte_250610_20250423_V1 03.4_Ansichten_250610_20250423_V1 03.5_Nachweis_Dauerwohnung_250610_20250423_V1 04.1_Baubeschreibung_250610_20250423_V1 05.1_Berechnungen_zum_Bauantrag_250610_20250423_V1 06_Erklärung_Tragwerksplaner.pdf_signed 07.1_Kanal-_und_Entwässerungssystem_250610_20250423_V1 08.1_Vollmacht_250610_20250404_V1 08.2_Erhebungsbogen_250610_20250423_V1 09_Stellungnahme_SPI_Baustellenlogistik 11_Anforderung Stellungnahme(Gemeinde Spiekeroog - Bauamt -) AS_600233-WkeRsm5p
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.