60.1-00655-25-01 | Umbau und Sanierung eines Wohnhauses zu einer Dauer- und einer Ferienwohnung
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 5. Juni 2025
Beschlossen — einstimmig
am 05. Juni 2025 im Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Ein Bestandsgebäude auf der Insel soll saniert und zu einer Dauerwohnung sowie einer Ferienwohnung umgebaut werden. Der Landkreis Wittmund entscheidet allein; die Gemeinde muss kein Einvernehmen erteilen und gibt keine Stellungnahme ab. Das Gebäude gilt als besonders erhaltenswerte Bausubstanz und bleibt erhalten statt abgerissen zu werden. Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
Einordnung
Informationsvorlage der Verwaltung an den Bauausschuss über einen eingereichten Bauantrag zum Umbau und zur Sanierung eines Bestandsgebäudes im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22. Eine Beschlussfassung der Gemeinde ist nicht erforderlich.
Hintergrund
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 und ist dort planungsrechtlich grundsätzlich zulässig. Da keine Befreiung von den Festsetzungen beantragt wurde, entfällt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB. Die Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB, die Dauerwohnraum auf der Insel schützen soll, greift nicht ein, weil weiterhin eine Dauerwohnung erhalten bleibt. Das Gebäude wurde von der Arbeitsgruppe Baukultur als besonders erhaltenswert eingestuft.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft den Erhalt von Dauerwohnraum auf der Insel, was unmittelbar die Wohnsituation der Inselbevölkerung berührt. Durch die Sanierung statt eines Abrisses bleibt ein als erhaltenswert eingestuftes Gebäude bestehen. Für die breite Öffentlichkeit hat diese Vorlage keine unmittelbaren Konsequenzen; die Entscheidung trifft der Landkreis Wittmund.
Die wichtigsten Punkte
- Ein Bestandsgebäude im Dorf soll saniert und in eine Dauerwohnung sowie eine Ferienwohnung umgewandelt werden
- Die Gemeinde muss kein Einvernehmen erteilen, weil das Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt und keine Befreiung beantragt wurde
- Der Landkreis Wittmund prüft und entscheidet abschließend
- Das Gebäude wurde von der Arbeitsgruppe Baukultur als besonders erhaltenswerte Bausubstanz eingestuft und wird nicht abgerissen
- Die Verwaltung bittet den Landkreis, die Bezeichnung Dauerwohnen in den Genehmigungsunterlagen eindeutig klarzustellen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 10. September 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/037/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 10. September 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8101 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Auf der Insel soll eine Doppelhaushälfte mit insgesamt zwei Dauerwohnungen und drei Ferienwohnungen neu gebaut werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 und ist nach erster Einschätzung der Verwaltung planungsrechtlich zulässig. Da keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt wurde, entscheidet allein der Landkreis Wittmund. Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis; eine Stellungnahme der Gemeinde ist nicht vorgesehen.
Das Hotel Inselfriede beantragt Umbau und Erweiterung. Der Bauausschuss hat die Beschlussvorlage vorab geprüft und empfiehlt dem Rat, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben zu erteilen — auf Basis der planungsrechtlichen Reife nach § 33 BauGB, parallel zum laufenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 Inselfriede. Eine beantragte Abweichung von der Gestaltungssatzung für die Fassadenverkleidung in Holzoptik statt Holz soll abgelehnt werden; andere Abweichungen wie Gauben, Dachflächenfenster und Fassadengliederung sollen genehmigt werden.
Ein bestehendes Wohngebäude auf der Insel soll aufgestockt und erweitert werden, um zwei Dauerwohnungen und zwei Ferienwohnungen zu schaffen. Das Vorhaben entspricht dem Bebauungsplan Nr. 22 und erfordert weder ein gemeindliches Einvernehmen noch eine Befreiung. Der Bauausschuss hat beschlossen, den Bauantrag zur Kenntnis zu nehmen und auf eine Stellungnahme zu verzichten — die Entscheidung liegt beim Landkreis Wittmund.
Ein Bauantrag für eine neue Doppelhaushälfte mit zwei Dauerwohnungen und zwei Ferienwohnungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 liegt dem Bauausschuss zur Kenntnisnahme vor. Die Gemeinde muss kein Einvernehmen erteilen, da das Vorhaben plankonform ist und keine Befreiung beantragt wurde. Die Entscheidung über die Baugenehmigung liegt allein beim Landkreis Wittmund. Der Bauausschuss hat den Sachverhalt zur Kenntnis genommen.