60.1-00655-25-01 | Umbau und Sanierung eines Wohnhauses zu einer Dauer- und einer Ferienwohnung
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 5. Juni 2025
Beschlossen — einstimmig
am 05. Juni 2025 im Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin Wohnhaus am Süderloog 28 soll saniert und zu einer Dauerwohnung und einer Ferienwohnung umgebaut werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 und ist planungsrechtlich grundsätzlich zulässig. Die Gemeinde muss kein Einvernehmen erteilen — der Landkreis Wittmund entscheidet allein. Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt lediglich zur Kenntnis.
Einordnung
Informationsvorlage der Gemeindeverwaltung für den Bauausschuss (Sitzung 05.06.2025) zu einem Bauantrag am Süderloog 28, Spiekeroog. Da kein Befreiungsantrag vom Bebauungsplan gestellt wurde, ist kein Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB erforderlich; die Entscheidung liegt beim Landkreis Wittmund.
Hintergrund
Das Grundstück Süderloog 28 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 der Gemeinde Spiekeroog. Die Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB — sie soll dauerhaften Wohnraum für die Inselbevölkerung sichern — greift hier nicht, weil eine Dauerwohnung erhalten bleibt. Das Gebäude wurde von der gemeindlichen Arbeitsgruppe „Baukultur
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Insulanerhaus am Süderloog 28 bleibt erhalten und wird nicht abgerissen — eine Dauerwohnung bleibt im Gebäude bestehen. Für die Nachbarschaft und die Inselbevölkerung ändert sich durch den Beschluss selbst nichts; der Landkreis entscheidet über die Baugenehmigung. Direkte Auswirkungen auf Gebühren, Infrastruktur oder andere Insulaner:innen sind aus der Vorlage nicht erkennbar.
Die wichtigsten Punkte
- Das Wohnhaus am Süderloog 28 soll saniert und in eine Dauerwohnung sowie eine Ferienwohnung umgewandelt werden
- Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 und ist planungsrechtlich grundsätzlich zulässig
- Die Gemeinde gibt kein formelles Einvernehmen ab — der Landkreis Wittmund entscheidet allein über die Baugenehmigung
- Das Gebäude wird nicht abgerissen, sondern im Bestand saniert und gilt als besonders erhaltenswerte Bausubstanz
- Der Bauantrag enthält einen Antrag auf Abweichung von der Photovoltaikpflicht (§ 32a NBauO), zu dem die Gemeinde nicht Stellung nimmt
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/037/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
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Anlagen (1)
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Bauen & Planung Vorlagen-Nr. 01/037/2025 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 05.06.2025 Betreff: 60.1-00655-25-01 | Umbau und Sanierung eines Wohnhauses zu einer Dauer- und einer Ferienwohnung Sachverhalt:Für das Grundstück Süderloog 28 (Gemarkung Spiekeroog, Flur 2, Flurstück 255/1) wurde ein Bauantrag gestellt. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22. Es handelt sich um ein grundsätzlich planungsrechtlich zulässiges Vorhaben. Eine ausdrückliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurde nicht beantragt. Im Antrag ist zudem eine Abweichung von § 32a NBauO (Photovoltaikpflicht) enthalten. Diese betrifft ausschließlich bauordnungsrechtliche Vorgaben. Eine Stellungnahme der Gemeinde ist hierzu nicht erforderlich, da keine örtliche Gestaltungssatzung betroffen ist. Rechtliche Würdigung: Die Entscheidungskompetenz liegt allein beim Landkreis Wittmund. Eine Einvernehmensentscheidung der Gemeinde nach § 36 BauGB ist im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans nicht mehr erforderlich, sofern keine Befreiung beantragt wird. Nach erster Einschätzung der Verwaltung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben. Die prüfungsrelevanten Flächen- und Maßangaben unterliegen der abschließenden bauaufsichtlichen Bewertung durch den Landkreis Wittmund. Die Erhaltungssatzung (§ 172 BauGB) findet auf dieses Vorhaben keine Anwendung, da mit dem beantragten Vorhaben weiterhin Dauerwohnraum erhalten bleibt. Dies entspricht dem Schutzziel der Satzung zur Sicherung der Wohnbevölkerung. Positiv hervorzuheben ist, dass das bestehende Insulanerhaus im Bestand saniert und nicht durch einen Abriss mit anschließendem Neubau ersetzt wird. Das Gebäude wurde von der Arbeitsgruppe „Baukultur“ als besonders erhaltenswerte Bausubstanz eingestuft. In diesem Zusammenhang kann der Vorhabenträger Fördermittel (z. B. aus Programmen zur Altbausanierung oder zum Erhalt regionaltypischer Bausubstanz) einwerben. Empfehlung der Verwaltung: Es ist keine Beschlussfassung erforderlich. Der Bauausschuss wird über das eingereichte Vorhaben informiert. Die Prüfung und Entscheidung erfolgen durch den Landkreis. Eine Stellungnahme der Gemeinde erfolgt nicht. Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. - 2 - Spiekeroog, den 21.05.2025 (Kösters, Patrick) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis: 01.2_Ergänzende_Angaben_zum_Bauantrag_250610_20250423_V1 01.3_Abweichung_250610_20250424_V1 01.3_Angabe_der_Gebäudeklasse_250610_20250423_V1 02.1_Auszug_Amtliche_Karte_1-5000_250610_20250417_V1 02.2_Auszug_Eigentumsnachweis_mit_Lageplan_250610_20250417_V1 02.3_Lageplan_1-500_250610_20250423_V1 02.4_Freiflächenplan_1-500_250610_20250423_V1 03.1_Erdgeschoss_250610_20250423_V1 03.2_Dachgeschoss_250610_20250423_V1 03.3_Schnitte_250610_20250423_V1 03.4_Ansichten_250610_20250423_V1 03.5_Nachweis_Dauerwohnung_250610_20250423_V1 04.1_Baubeschreibung_250610_20250423_V1 05.1_Berechnungen_zum_Bauantrag_250610_20250423_V1 06_Erklärung_Tragwerksplaner.pdf_signed 07.1_Kanal-_und_Entwässerungssystem_250610_20250423_V1 08.1_Vollmacht_250610_20250404_V1 08.2_Erhebungsbogen_250610_20250423_V1 09_Stellungnahme_SPI_Baustellenlogistik 11_Anforderung Stellungnahme(Gemeinde Spiekeroog - Bauamt -) AS_600233-WkeRsm5p
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.
Beratungsfolge
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