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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

60.1-00655-25-01 | Umbau und Sanierung eines Wohnhauses zu einer Dauer- und einer Ferienwohnung

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 5. Juni 2025

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 05. Juni 2025 im Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

4Ja

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
eher gering

Ein Bestandsgebäude auf der Insel soll saniert und zu einer Dauerwohnung sowie einer Ferienwohnung umgebaut werden. Der Landkreis Wittmund entscheidet allein; die Gemeinde muss kein Einvernehmen erteilen und gibt keine Stellungnahme ab. Das Gebäude gilt als besonders erhaltenswerte Bausubstanz und bleibt erhalten statt abgerissen zu werden. Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Einordnung

Informationsvorlage der Verwaltung an den Bauausschuss über einen eingereichten Bauantrag zum Umbau und zur Sanierung eines Bestandsgebäudes im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22. Eine Beschlussfassung der Gemeinde ist nicht erforderlich.

Hintergrund

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 und ist dort planungsrechtlich grundsätzlich zulässig. Da keine Befreiung von den Festsetzungen beantragt wurde, entfällt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB. Die Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB, die Dauerwohnraum auf der Insel schützen soll, greift nicht ein, weil weiterhin eine Dauerwohnung erhalten bleibt. Das Gebäude wurde von der Arbeitsgruppe Baukultur als besonders erhaltenswert eingestuft.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft den Erhalt von Dauerwohnraum auf der Insel, was unmittelbar die Wohnsituation der Inselbevölkerung berührt. Durch die Sanierung statt eines Abrisses bleibt ein als erhaltenswert eingestuftes Gebäude bestehen. Für die breite Öffentlichkeit hat diese Vorlage keine unmittelbaren Konsequenzen; die Entscheidung trifft der Landkreis Wittmund.

Die wichtigsten Punkte

  • Ein Bestandsgebäude im Dorf soll saniert und in eine Dauerwohnung sowie eine Ferienwohnung umgewandelt werden
  • Die Gemeinde muss kein Einvernehmen erteilen, weil das Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt und keine Befreiung beantragt wurde
  • Der Landkreis Wittmund prüft und entscheidet abschließend
  • Das Gebäude wurde von der Arbeitsgruppe Baukultur als besonders erhaltenswerte Bausubstanz eingestuft und wird nicht abgerissen
  • Die Verwaltung bittet den Landkreis, die Bezeichnung Dauerwohnen in den Genehmigungsunterlagen eindeutig klarzustellen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 10. September 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/037/2025
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
10. September 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8101 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog5. Juni 2025, 22:00 UhrKenntnisnahmeeinstimmig4:0:0

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