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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

60.1-00732-25-01 | Neubau einer Doppelhaushälfte mit 2 Dauerwohnungen & 2 Ferienwohnungen

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 5. Juni 2025

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 05. Juni 2025 im Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Der Sachverhalt wird kompakt vorgestellt: Für das Grundstück Süderloog 30 (Gemarkung Spiekeroog, Flur 2, Flurstück 255/3) wurde ein Bauantrag gestellt. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22. Es handelt sich um ein grundsätzlich planungsrechtlich zulässiges Vorhaben. Eine ausdrückliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurde nicht beantragt. Rechtliche Würdigung: Die Entscheidungskompetenz liegt allein beim Landkreis Wittmund. Eine Einvernehmensentscheidung der Gemeinde nach § 36 BauGB ist im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans nicht mehr erforderlich, sofern keine Befreiung beantragt wird. Nach erster Einschätzung der Verwaltung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben. Die prüfungsrelevanten Flächen- und Maßangaben unterliegen der abschließenden bauaufsichtlichen Bewertung durch den Landkreis Wittmund. Empfehlung der Verwaltung: Es ist keine Beschlussfassung erforderlich. Der Bauausschuss wird über das eingereichte Vorhaben informiert. Die Prüfung und Entscheidung erfolgen durch den Landkreis. Eine Stellungnahme der Gemeinde erfolgt nicht. AV Redelfs ergänzt, dass die planende Architektin den Bebauungsplan erkennbar verstanden habe. Die Festsetzungen seien eingehalten und die Unterlagen transparent aufbereitet. Der im Bebauungsplan geforderte Mindestanteil an Dauerwohnraum sei erfüllt; dieser liege mit rund 43 % sogar über dem erforderlichen Wert. AM Schreiber hinterfragt, ob – wie bei einem anderen Bauvorhaben – auch in diesem Fall eine Befreiung für die geplante PV-Anlage notwendig sei. BM Kösters erläutert, dass dies im vorliegenden Fall nicht erforderlich sei, da es sich um einen Neubau handelt, bei dem alle Vorgaben eingehalten werden können. Im Fall der Sanierung Süderloog 28 hingegen sei aufgrund des Bestandes eine Befreiung notwendig, da bestimmte Vorgaben nicht eingehalten werden könnten. Der Vorhabenträger habe in diesem Zusammenhang eine Befreiung bean tragt, über die jedoch nicht von der Gemeinde sondern vom Landkreis zu entscheiden ist. AV Redelfs erinnert an die Festsetzung des Bebauungsplans, wonach pro angefangene 300 m² Grundstücksfläche ein Baum zu pflanzen oder zu erhalten sei. BM Kösters bestätigt dies und erklärt, dass der Landkreis auf diese Vorgabe hingewiesen werde, damit die entsprechende Festsetzung im Genehmigungsbescheid berücksichtigt wird. Darüber hinaus weist AV Redelfs auf eine Unschärfe in der Bauvorlage hin: Dort werde von einer überwiegenden Wohnnutzung gesprochen, obwohl es sich hauptsächlich um Ferienwohnungen handele. BM Kösters erläutert, dass die verwendeten Formulare standardisiert seien und keine Unterscheidung zwischen Dauer- und Ferienwohnen ermöglichen. Er sichert zu, das Thema mit dem Landkreis zu klären, um eine transparente Genehmigungssituation sicherzustellen. AM Schreiber zeigt sich erfreut, dass die Verwaltung bereits Hinweise zur Baustellenlogistik an die Vorhabenträger weitergegeben hat. Er stellt jedoch die Frage, ob die vorgeschlagene Logistik tatsächlich umsetzbar sei. BM Kösters bedankt sich für die Rückmeldung und verweist auf die bisherige Diskussion im Bauausschuss. Ziel sei es, logistische Herausforderungen bereits in der Planungsphase zu adressieren, um spätere Belastungen für Handwerksbetriebe und Logistikunternehmen zu vermeiden. Im vorliegenden Fall bestehe kein besonderer Handlungsbedarf, da der Baugrund auch von der rückwärtigen Seite erschlossen werden könne. Der Nachbar habe zudem signalisiert, dass ein Teil seines rückwärtigen Gartens während der Bauphase mitgenutzt werden könne.

4Ja

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein Bauantrag für eine neue Doppelhaushälfte mit zwei Dauerwohnungen und zwei Ferienwohnungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 liegt dem Bauausschuss zur Kenntnisnahme vor. Die Gemeinde muss kein Einvernehmen erteilen, da das Vorhaben plankonform ist und keine Befreiung beantragt wurde. Die Entscheidung über die Baugenehmigung liegt allein beim Landkreis Wittmund. Der Bauausschuss hat den Sachverhalt zur Kenntnis genommen.

Einordnung

Informationsvorlage der Verwaltung an den Bauausschuss zu einem privaten Bauantrag für einen Neubau im Bereich des Bebauungsplans Nr. 22. Da das Vorhaben plankonform ist, ist keine Einvernehmensentscheidung der Gemeinde nach § 36 BauGB erforderlich.

Hintergrund

Der Bebauungsplan Nr. 22 gilt für den betroffenen Bereich auf Spiekeroog und regelt unter anderem den Mindestanteil an Dauerwohnraum sowie die Bepflanzungspflicht (ein Baum je angefangene 300 m² Grundstücksfläche). Liegt ein Vorhaben vollständig innerhalb der Festsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans und wird keine Befreiung beantragt, entfällt das gemeindliche Einvernehmen. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landkreis Wittmund.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben schafft auf der Insel zwei neue Dauerwohnungen und zwei Ferienwohnungen. Der erforderliche Mindestanteil an Dauerwohnraum ist laut Verwaltung eingehalten — der Dauerwohnanteil liegt mit rund 43 % sogar über dem Pflichtwert. Zur Baustellenlogistik gibt es nach Einschätzung der Gemeinde keinen besonderen Handlungsbedarf, da das Grundstück auch von der Rückseite erschlossen werden kann.

Die wichtigsten Punkte

  • Geplant ist eine neue Doppelhaushälfte mit zwei Dauerwohnungen und zwei Ferienwohnungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22
  • Die Gemeinde muss kein Einvernehmen erteilen, weil das Vorhaben plankonform ist und keine Befreiung beantragt wurde
  • Die Baugenehmigung entscheidet allein der Landkreis Wittmund
  • Der Dauerwohnanteil liegt mit rund 43 % über dem im Bebauungsplan geforderten Mindestwert
  • Die Gemeinde wird den Landkreis auf die Baumpflanzpflicht aus dem Bebauungsplan hinweisen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 10. September 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/035/2025
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
10. September 2026
Original
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Anlagen (1)

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    Sitzungsvorlage
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Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog5. Juni 2025, 22:00 UhrKenntnisnahmeeinstimmig4:0:0

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