60.1-00732-25-01 | Neubau einer Doppelhaushälfte mit 2 Dauerwohnungen & 2 Ferienwohnungen
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 5. Juni 2025
Beschlossen — einstimmig
am 05. Juni 2025 im Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Der Sachverhalt wird kompakt vorgestellt: Für das Grundstück Süderloog 30 (Gemarkung Spiekeroog, Flur 2, Flurstück 255/3) wurde ein Bauantrag gestellt. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22. Es handelt sich um ein grundsätzlich planungsrechtlich zulässiges Vorhaben. Eine ausdrückliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurde nicht beantragt. Rechtliche Würdigung: Die Entscheidungskompetenz liegt allein beim Landkreis Wittmund. Eine Einvernehmensentscheidung der Gemeinde nach § 36 BauGB ist im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans nicht mehr erforderlich, sofern keine Befreiung beantragt wird. Nach erster Einschätzung der Verwaltung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben. Die prüfungsrelevanten Flächen- und Maßangaben unterliegen der abschließenden bauaufsichtlichen Bewertung durch den Landkreis Wittmund. Empfehlung der Verwaltung: Es ist keine Beschlussfassung erforderlich. Der Bauausschuss wird über das eingereichte Vorhaben informiert. Die Prüfung und Entscheidung erfolgen durch den Landkreis. Eine Stellungnahme der Gemeinde erfolgt nicht. AV Redelfs ergänzt, dass die planende Architektin den Bebauungsplan erkennbar verstanden habe. Die Festsetzungen seien eingehalten und die Unterlagen transparent aufbereitet. Der im Bebauungsplan geforderte Mindestanteil an Dauerwohnraum sei erfüllt; dieser liege mit rund 43 % sogar über dem erforderlichen Wert. AM Schreiber hinterfragt, ob – wie bei einem anderen Bauvorhaben – auch in diesem Fall eine Befreiung für die geplante PV-Anlage notwendig sei. BM Kösters erläutert, dass dies im vorliegenden Fall nicht erforderlich sei, da es sich um einen Neubau handelt, bei dem alle Vorgaben eingehalten werden können. Im Fall der Sanierung Süderloog 28 hingegen sei aufgrund des Bestandes eine Befreiung notwendig, da bestimmte Vorgaben nicht eingehalten werden könnten. Der Vorhabenträger habe in diesem Zusammenhang eine Befreiung bean tragt, über die jedoch nicht von der Gemeinde sondern vom Landkreis zu entscheiden ist. AV Redelfs erinnert an die Festsetzung des Bebauungsplans, wonach pro angefangene 300 m² Grundstücksfläche ein Baum zu pflanzen oder zu erhalten sei. BM Kösters bestätigt dies und erklärt, dass der Landkreis auf diese Vorgabe hingewiesen werde, damit die entsprechende Festsetzung im Genehmigungsbescheid berücksichtigt wird. Darüber hinaus weist AV Redelfs auf eine Unschärfe in der Bauvorlage hin: Dort werde von einer überwiegenden Wohnnutzung gesprochen, obwohl es sich hauptsächlich um Ferienwohnungen handele. BM Kösters erläutert, dass die verwendeten Formulare standardisiert seien und keine Unterscheidung zwischen Dauer- und Ferienwohnen ermöglichen. Er sichert zu, das Thema mit dem Landkreis zu klären, um eine transparente Genehmigungssituation sicherzustellen. AM Schreiber zeigt sich erfreut, dass die Verwaltung bereits Hinweise zur Baustellenlogistik an die Vorhabenträger weitergegeben hat. Er stellt jedoch die Frage, ob die vorgeschlagene Logistik tatsächlich umsetzbar sei. BM Kösters bedankt sich für die Rückmeldung und verweist auf die bisherige Diskussion im Bauausschuss. Ziel sei es, logistische Herausforderungen bereits in der Planungsphase zu adressieren, um spätere Belastungen für Handwerksbetriebe und Logistikunternehmen zu vermeiden. Im vorliegenden Fall bestehe kein besonderer Handlungsbedarf, da der Baugrund auch von der rückwärtigen Seite erschlossen werden könne. Der Nachbar habe zudem signalisiert, dass ein Teil seines rückwärtigen Gartens während der Bauphase mitgenutzt werden könne.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertAm Süderloog 30 soll eine Doppelhaushälfte mit zwei Dauerwohnungen und zwei Ferienwohnungen neu gebaut werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 und ist nach erster Einschätzung der Verwaltung planungsrechtlich zulässig. Die Gemeinde muss kein Einvernehmen erteilen, da keine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt wurde. Der Bauausschuss wird lediglich informiert; die Entscheidung trifft der Landkreis Wittmund.
Einordnung
Bauantrag eines privaten Investors für das Grundstück Süderloog 30 (Flurstück 255/3, Flur 2), vorgelegt zur Information des Bauausschusses der Gemeinde Spiekeroog. Die Gemeinde hat in diesem Fall kein förmliches Mitspracherecht; die Vorlage dient der Kenntnisnahme.
Hintergrund
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 der Gemeinde Spiekeroog. Bei einem qualifizierten Bebauungsplan — einem Bebauungsplan, der alle wesentlichen Festsetzungen enthält — entfällt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, sofern keine Befreiung von den Festsetzungen beantragt wird. Hier wurde keine Befreiung beantragt, weshalb allein der Landkreis Wittmund zuständig ist.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Am Süderloog 30 könnte ein neues Gebäude mit zwei Dauerwohnungen entstehen, was dem knappen Wohnraumangebot auf der Insel zugutekäme. Gleichzeitig sind zwei Ferienwohnungen geplant, die für Gäste genutzt werden sollen. Die Baustelle selbst kann je nach Dauer und Umfang Auswirkungen auf Anwohnende in der Umgebung haben; die Baustellenlogistik ist laut Unterlagen bereits Gegenstand einer gesonderten Stellungnahme.
Die wichtigsten Punkte
- Geplant ist eine Doppelhaushälfte mit zwei Dauerwohnungen und zwei Ferienwohnungen am Süderloog 30
- Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 und ist nach erster Verwaltungseinschätzung planungsrechtlich zulässig
- Eine Befreiung vom Bebauungsplan wurde nicht beantragt, daher ist kein gemeindliches Einvernehmen erforderlich
- Die Baugenehmigung erteilt ausschließlich der Landkreis Wittmund
- Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt nur zur Kenntnis; ein Beschluss ist nicht vorgesehen
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/035/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
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Anlagen (1)
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Bauen & Planung Vorlagen-Nr. 01/035/2025 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 05.06.2025 Betreff: 60.1-00732-25-01 | Neubau einer Doppelhaushälfte mit 2 Dauerwohnungen & 2 Ferienwohnungen Sachverhalt: Für das Grundstück Süderloog 30 (Gemarkung Spiekeroog, Flur 2, Flurstück 255/3) wurde ein Bauantrag gestellt. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22. Es handelt sich um ein grundsätzlich planungsrechtlich zulässiges Vorhaben. Eine ausdrückliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurde nicht beantragt. Rechtliche Würdigung: Die Entscheidungskompetenz liegt allein beim Landkreis Wittmund. Eine Einvernehmensentscheidung der Gemeinde nach § 36 BauGB ist im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans nicht mehr erforderlich, sofern keine Befreiung beantragt wird. Nach erster Einschätzung der Verwaltung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben. Die prüfungsrelevanten Flächen- und Maßangaben unterliegen der abschließenden bauaufsichtlichen Bewertung durch den Landkreis Wittmund. Empfehlung der Verwaltung: Es ist keine Beschlussfassung erforderlich. Der Bauausschuss wird über das eingereichte Vorhaben informiert. Die Prüfung und Entscheidung erfolgen durch den Landkreis. Eine Stellungnahme der Gemeinde erfolgt nicht. Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Spiekeroog, den 21.05.2025 (Kösters, Patrick) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: - 2 - Anlagenverzeichnis: 01_Bauantragsformular_20250618_V1 03_1.Obergeschoss_20250516_V1 03_Dachgeschoss_20250516_V1 03_Erdgeschoss_20250516_V1 03_Freiflächenplan_20250516_V1 03_Geschossflächen_20250516_V1 03_Lageplan 500_20250516_signiert vom Vermesser 03_Lageplan 500_20250516_V1 03_Nebengebäude_20250516_V1 03_Nordansicht_20250516_V1 03_Schnitt AA_20250516_V1 03_Schnitt BB_20250516_V1 03_Schnitt CC_20250516_V1 03_Südansicht_20250516_V1 03_Westansicht_20250516_V1 04_Baubeschreibung_20250516_V1 05_Berechnung GRZ_20250516_V1 05_Berechnung Wohn-& Nutzflächen_20250516_V1 05_Bruttorauminhalt_20250516_V1 05_Nachweis Gaubenlänge_20250516_V1 05_Nachweis Geschossigkeit_20250516_V1 05_Rohbaukosten_20250516_V1 08_Vollmacht Breuer_20250516_V1 09_Stellungnahme_SPI_Baustellenlogistik 11_Anforderung Stellungnahme(Gemeinde Spiekeroog - Bauamt -) AS_600233-9BhsBaAj
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.
Beratungsfolge
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Am Süderloog 30 soll eine Doppelhaushälfte mit zwei Dauerwohnungen und drei Ferienwohnungen neu gebaut werden. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22; das Vorhaben ist danach grundsätzlich zulässig. Die Gemeinde muss kein Einvernehmen erteilen und gibt keine Stellungnahme ab. Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt nur zur Kenntnis — die Entscheidung trifft allein der Landkreis Wittmund.
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