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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

60.1-00731-25-01 | Neubau einer Doppelhaushälfte mit 2 Dauerwohnungen & 3 Ferienwohnungen

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 5. Juni 2025

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 05. Juni 2025 im Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog

4Ja

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Am Süderloog 30 soll eine Doppelhaushälfte mit zwei Dauerwohnungen und drei Ferienwohnungen neu gebaut werden. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22; das Vorhaben ist danach grundsätzlich zulässig. Die Gemeinde muss kein Einvernehmen erteilen und gibt keine Stellungnahme ab. Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt nur zur Kenntnis — die Entscheidung trifft allein der Landkreis Wittmund.

Einordnung

Informationsvorlage der Gemeindeverwaltung an den Bauausschuss zu einem privaten Bauantrag für das Grundstück Süderloog 30 (Flurstück 255/4, Flur 2). Da keine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt wurde, ist kein Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB erforderlich.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 der Gemeinde Spiekeroog. In dessen Rahmen ist das Vorhaben nach erster Einschätzung der Verwaltung planungsrechtlich zulässig. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurde nicht beantragt, weshalb die Genehmigungszuständigkeit vollständig beim Landkreis Wittmund liegt. Eine förmliche Stellungnahme der Gemeinde ist nicht vorgesehen.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Am Süderloog 30 entsteht möglicherweise ein neues Gebäude mit zwei Dauerwohnungen — das könnte das Wohnraumangebot für Einheimische leicht erweitern. Gleichzeitig sind drei Ferienwohnungen geplant, die den Tourismusbetrieb im betroffenen Bereich ausweiten. Die Gemeinde hat in diesem Verfahren keine Entscheidungsrolle; Anwohner:innen mit Einwänden müssten sich an den Landkreis Wittmund als Genehmigungsbehörde wenden.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Grundstück Süderloog 30 liegt im Bebauungsplan Nr. 22 und das Vorhaben gilt dort als grundsätzlich zulässig
  • Geplant sind eine Doppelhaushälfte mit zwei Dauerwohnungen und drei Ferienwohnungen
  • Die Gemeinde muss kein Einvernehmen erteilen, weil keine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt wurde
  • Zuständige Genehmigungsbehörde ist ausschließlich der Landkreis Wittmund
  • Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt nur zur Kenntnis — ein Beschluss ist nicht erforderlich

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/036/2025
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8102 kB3 k Zeichen Volltext
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    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Bauen & Planung
    Vorlagen-Nr.
    01/036/2025
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 05.06.2025  
     
     
     
    Betreff:  
    60.1-00731-25-01 | Neubau einer Doppelhaushälfte mit 2 Dauerwohnungen & 3 
    Ferienwohnungen
    Sachverhalt:
    Für das Grundstück Süderloog 30 (Gemarkung Spiekeroog, Flur 2, Flurstück 255/4) wurde 
    ein Bauantrag gestellt. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22. 
    Es handelt sich um ein grundsätzlich planungsrechtlich zulässiges Vorhaben. Eine 
    ausdrückliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurde nicht beantragt.
     
    Rechtliche Würdigung:
    Die Entscheidungskompetenz liegt allein beim Landkreis Wittmund. Eine
    Einvernehmensentscheidung der Gemeinde nach § 36 BauGB ist im Geltungsbereich eines
    qualifizierten Bebauungsplans nicht mehr erforderlich, sofern keine Befreiung beantragt wird.
    Nach erster Einschätzung der Verwaltung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen
    das Vorhaben. Die prüfungsrelevanten Flächen- und Maßangaben unterliegen der
    abschließenden bauaufsichtlichen Bewertung durch den Landkreis Wittmund.
     
    Empfehlung der Verwaltung:
    Es ist keine Beschlussfassung erforderlich. Der Bauausschuss wird über das eingereichte
    Vorhaben informiert. Die Prüfung und Entscheidung erfolgen durch den Landkreis. Eine
    Stellungnahme der Gemeinde erfolgt nicht.
     
     
    Beschlussvorschlag:
    Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
     
     
     
     
    Spiekeroog, den 21.05.2025
     
     
     
    (Kösters, Patrick)
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    - 2 -
    Anlagenverzeichnis:
     
    01_Bauantragsformular_20250618_V1
    03_1.Obergeschoss_20250516_V1
    03_Dachgeschoss_20250516_V1
    03_Erdgeschoss_20250516_V1
    03_Freiflächenplan_20250516_V1
    03_Geschossflächen_20250516_V1
    03_Lageplan 500_20250516_signiert vom Vermesser
    03_Lageplan 500_20250516_V1
    03_Nebengebäude_20250516_V1
    03_Nordansicht_20250516_V1
    03_Ostansicht_20250516_V1
    03_Schnitt AA_20250516_V1
    03_Schnitt BB_20250516_V1
    03_Schnitt CC_20250516_V1
    03_Südansicht_20250516_V1
    04_Baubeschreibung_20250516_V1
    05_Berechnung GRZ_20250516_V1
    05_Berechnung Wohn-& Nutzflächen_20250516_V1
    05_Bruttorauminhalt_20250516_V1
    05_Nachweis Gaubenlänge_20250516_V1
    05_Nachweis Geschossigkeit_20250516_V1
    05_Rohbaukosten_20250516_V1
    08_Vollmacht Hauke Feil_20250516_V1
    08_Vollmacht Thore Feil_20250516_V1
    09_Stellungnahme_SPI_Baustellenlogistik
    11_Anforderung Stellungnahme(Gemeinde Spiekeroog - Bauamt -) (1)
    AS_600233-8JdB56nq

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog5. Juni 2025, 20:00 UhrKenntnisnahmeeinstimmig4:0:0

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60.1-00731-25-01 | Neubau einer Doppelhaushälfte mit 2 Dauerwohnungen & 3 Ferienwohnungen — Spiekeroog-Radar