60.1-00731-25-01 | Neubau einer Doppelhaushälfte mit 2 Dauerwohnungen & 3 Ferienwohnungen
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 5. Juni 2025
Beschlossen — einstimmig
am 05. Juni 2025 im Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Auf der Insel soll eine Doppelhaushälfte mit insgesamt zwei Dauerwohnungen und drei Ferienwohnungen neu gebaut werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 und ist nach erster Einschätzung der Verwaltung planungsrechtlich zulässig. Da keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt wurde, entscheidet allein der Landkreis Wittmund. Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis; eine Stellungnahme der Gemeinde ist nicht vorgesehen.
Einordnung
Informationsvorlage der Verwaltung an den Bauausschuss zu einem privaten Bauantrag auf den Neubau einer Doppelhaushälfte im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22. Da keine Befreiung beantragt wurde, ist kein Gemeindeeinvernehmen nach § 36 BauGB erforderlich; der Ausschuss wird nur informiert.
Hintergrund
Das Vorhaben fällt unter Bebauungsplan Nr. 22, einen sogenannten qualifizierten Bebauungsplan, der die Nutzungsart und das Maß der Bebauung verbindlich regelt. Solange ein Bauvorhaben vollständig innerhalb dieser Festsetzungen bleibt und keine Ausnahme oder Befreiung beantragt wird, liegt die alleinige Genehmigungskompetenz beim Landkreis Wittmund. Die Verwaltung hat keine grundsätzlichen Bedenken geäußert. Das Gebäude gehört zu einem zweiteiligen Baukomplex; der westliche Teil (Doppelhaushälfte) wird unter derselben vorläufigen Adresse geführt wie der in TOP 7 behandelte östliche Teil.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das geplante Gebäude enthält zwei Dauerwohnungen, was einem Dauernutzungsanteil von rund 46 Prozent entspricht und damit über dem geforderten Mindestanteil liegt. Das schafft auf der Insel zusätzlichen dauerhaften Wohnraum. Die Genehmigungsentscheidung liegt beim Landkreis Wittmund; der Gemeinderat und der Bauausschuss haben in diesem Fall keine formale Mitentscheidungsmöglichkeit.
Die wichtigsten Punkte
- Beantragt ist der Neubau einer Doppelhaushälfte mit zwei Dauerwohnungen und drei Ferienwohnungen
- Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 und gilt als planungsrechtlich grundsätzlich zulässig
- Der Dauernutzungsanteil von rund 46 Prozent übersteigt den geforderten Mindestanteil
- Die Gemeinde gibt keine Stellungnahme ab; der Landkreis Wittmund entscheidet allein über den Bauantrag
- Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis — eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 10. September 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/036/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 10. September 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8102 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein bestehendes Wohngebäude auf der Insel soll aufgestockt und erweitert werden, um zwei Dauerwohnungen und zwei Ferienwohnungen zu schaffen. Das Vorhaben entspricht dem Bebauungsplan Nr. 22 und erfordert weder ein gemeindliches Einvernehmen noch eine Befreiung. Der Bauausschuss hat beschlossen, den Bauantrag zur Kenntnis zu nehmen und auf eine Stellungnahme zu verzichten — die Entscheidung liegt beim Landkreis Wittmund.
Ein Bauantrag für eine neue Doppelhaushälfte mit zwei Dauerwohnungen und zwei Ferienwohnungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 liegt dem Bauausschuss zur Kenntnisnahme vor. Die Gemeinde muss kein Einvernehmen erteilen, da das Vorhaben plankonform ist und keine Befreiung beantragt wurde. Die Entscheidung über die Baugenehmigung liegt allein beim Landkreis Wittmund. Der Bauausschuss hat den Sachverhalt zur Kenntnis genommen.
Ein Bestandsgebäude auf der Insel soll nachträglich legalisiert werden: Das Erdgeschoss wird in zwei Ferienwohnungen aufgeteilt, das Dachgeschoss in zwei Dauerwohnungen. Die Gemeinde muss hier kein Einvernehmen erteilen — der Landkreis Wittmund entscheidet als Baugenehmigungsbehörde allein. Der Bauausschuss hat das Vorhaben billigend zur Kenntnis genommen und auf eine eigene Stellungnahme verzichtet.
Ein Eigentümer will zwei im Bau befindliche Dauerwohnungen nachträglich in Ferienwohnungen umwidmen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen: Eine Nutzungsänderung widerspricht der Erhaltungssatzung der Gemeinde Spiekeroog und den Festsetzungen des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Der Rat soll dem Antrag nicht zustimmen.