Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

60.1-00731-25-01 | Neubau einer Doppelhaushälfte mit 2 Dauerwohnungen & 3 Ferienwohnungen

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Für das Grundstück Süderloog 30 auf Spiekeroog wurde ein Bauantrag für eine neue Doppelhaushälfte mit zwei Dauerwohnungen und drei Ferienwohnungen gestellt. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 und ist danach grundsätzlich zulässig. Die Gemeinde muss kein Einvernehmen erteilen und gibt keine Stellungnahme ab. Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt lediglich zur Kenntnis.

Einordnung

Informationsvorlage der Gemeindeverwaltung über einen privaten Bauantrag am Süderloog 30 (Flurstück 255/4). Die Entscheidung trifft allein der Landkreis Wittmund; die Gemeinde ist nicht zur Einvernehmensentscheidung verpflichtet.

Hintergrund

Das Grundstück Süderloog 30 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 22 der Gemeinde Spiekeroog. Im Geltungsbereich eines solchen Plans ist eine Einvernehmensentscheidung der Gemeinde nach § 36 BauGB nur dann erforderlich, wenn eine Befreiung von den Festsetzungen beantragt wird. Eine Befreiung wurde hier nicht beantragt. Die Verwaltung sieht nach erster Einschätzung keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft unmittelbar die Nachbarschaft am Süderloog 30. Für die übrigen Insulaner:innen ist die Vorlage vor allem im Hinblick auf den Wohnungsmarkt relevant: Es entstehen zwei Dauerwohnungen und drei Ferienwohnungen. Die Gemeinde hat in diesem Verfahren keine aktive Rolle; eine eigene Stellungnahme gibt sie nicht ab.

Die wichtigsten Punkte

  • Geplant ist eine Doppelhaushälfte mit zwei Dauerwohnungen und drei Ferienwohnungen am Süderloog 30
  • Das Vorhaben liegt im Bebauungsplan Nr. 22 und ist planungsrechtlich grundsätzlich zulässig
  • Eine Befreiung von den B-Plan-Festsetzungen wurde nicht beantragt
  • Genehmigungsbehörde ist der Landkreis Wittmund, nicht die Gemeinde
  • Der Bauausschuss wird nur informiert; ein Beschluss ist nicht erforderlich

Relevanz für Insulaner:innen: 5/10

bauantragdoppelhaushälftedauerwohnungenferienwohnungenbebauungsplansüderloogbauausschussgrundstück

Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/036/2025
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Mai 2026
Original
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Anlagen (1)

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    Sitzungsvorlage
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    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Bauen & Planung
    Vorlagen-Nr.
    01/036/2025
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 05.06.2025  
     
     
     
    Betreff:  
    60.1-00731-25-01 | Neubau einer Doppelhaushälfte mit 2 Dauerwohnungen & 3 
    Ferienwohnungen
    Sachverhalt:
    Für das Grundstück Süderloog 30 (Gemarkung Spiekeroog, Flur 2, Flurstück 255/4) wurde 
    ein Bauantrag gestellt. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22. 
    Es handelt sich um ein grundsätzlich planungsrechtlich zulässiges Vorhaben. Eine 
    ausdrückliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurde nicht beantragt.
     
    Rechtliche Würdigung:
    Die Entscheidungskompetenz liegt allein beim Landkreis Wittmund. Eine
    Einvernehmensentscheidung der Gemeinde nach § 36 BauGB ist im Geltungsbereich eines
    qualifizierten Bebauungsplans nicht mehr erforderlich, sofern keine Befreiung beantragt wird.
    Nach erster Einschätzung der Verwaltung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen
    das Vorhaben. Die prüfungsrelevanten Flächen- und Maßangaben unterliegen der
    abschließenden bauaufsichtlichen Bewertung durch den Landkreis Wittmund.
     
    Empfehlung der Verwaltung:
    Es ist keine Beschlussfassung erforderlich. Der Bauausschuss wird über das eingereichte
    Vorhaben informiert. Die Prüfung und Entscheidung erfolgen durch den Landkreis. Eine
    Stellungnahme der Gemeinde erfolgt nicht.
     
     
    Beschlussvorschlag:
    Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
     
     
     
     
    Spiekeroog, den 21.05.2025
     
     
     
    (Kösters, Patrick)
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    - 2 -
    Anlagenverzeichnis:
     
    01_Bauantragsformular_20250618_V1
    03_1.Obergeschoss_20250516_V1
    03_Dachgeschoss_20250516_V1
    03_Erdgeschoss_20250516_V1
    03_Freiflächenplan_20250516_V1
    03_Geschossflächen_20250516_V1
    03_Lageplan 500_20250516_signiert vom Vermesser
    03_Lageplan 500_20250516_V1
    03_Nebengebäude_20250516_V1
    03_Nordansicht_20250516_V1
    03_Ostansicht_20250516_V1
    03_Schnitt AA_20250516_V1
    03_Schnitt BB_20250516_V1
    03_Schnitt CC_20250516_V1
    03_Südansicht_20250516_V1
    04_Baubeschreibung_20250516_V1
    05_Berechnung GRZ_20250516_V1
    05_Berechnung Wohn-& Nutzflächen_20250516_V1
    05_Bruttorauminhalt_20250516_V1
    05_Nachweis Gaubenlänge_20250516_V1
    05_Nachweis Geschossigkeit_20250516_V1
    05_Rohbaukosten_20250516_V1
    08_Vollmacht Hauke Feil_20250516_V1
    08_Vollmacht Thore Feil_20250516_V1
    09_Stellungnahme_SPI_Baustellenlogistik
    11_Anforderung Stellungnahme(Gemeinde Spiekeroog - Bauamt -) (1)
    AS_600233-8JdB56nq

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog5. Juni 2025, 20:00 UhrKenntnisnahmeeinstimmig4:0:0