60.1-00731-25-01 | Neubau einer Doppelhaushälfte mit 2 Dauerwohnungen & 3 Ferienwohnungen
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 5. Juni 2025
Beschlossen — einstimmig
am 05. Juni 2025 im Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Zusammenfassung
Wie das funktioniertAm Süderloog 30 soll eine Doppelhaushälfte mit zwei Dauerwohnungen und drei Ferienwohnungen neu gebaut werden. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22; das Vorhaben ist danach grundsätzlich zulässig. Die Gemeinde muss kein Einvernehmen erteilen und gibt keine Stellungnahme ab. Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt nur zur Kenntnis — die Entscheidung trifft allein der Landkreis Wittmund.
Einordnung
Informationsvorlage der Gemeindeverwaltung an den Bauausschuss zu einem privaten Bauantrag für das Grundstück Süderloog 30 (Flurstück 255/4, Flur 2). Da keine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt wurde, ist kein Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB erforderlich.
Hintergrund
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 der Gemeinde Spiekeroog. In dessen Rahmen ist das Vorhaben nach erster Einschätzung der Verwaltung planungsrechtlich zulässig. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurde nicht beantragt, weshalb die Genehmigungszuständigkeit vollständig beim Landkreis Wittmund liegt. Eine förmliche Stellungnahme der Gemeinde ist nicht vorgesehen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Am Süderloog 30 entsteht möglicherweise ein neues Gebäude mit zwei Dauerwohnungen — das könnte das Wohnraumangebot für Einheimische leicht erweitern. Gleichzeitig sind drei Ferienwohnungen geplant, die den Tourismusbetrieb im betroffenen Bereich ausweiten. Die Gemeinde hat in diesem Verfahren keine Entscheidungsrolle; Anwohner:innen mit Einwänden müssten sich an den Landkreis Wittmund als Genehmigungsbehörde wenden.
Die wichtigsten Punkte
- Das Grundstück Süderloog 30 liegt im Bebauungsplan Nr. 22 und das Vorhaben gilt dort als grundsätzlich zulässig
- Geplant sind eine Doppelhaushälfte mit zwei Dauerwohnungen und drei Ferienwohnungen
- Die Gemeinde muss kein Einvernehmen erteilen, weil keine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt wurde
- Zuständige Genehmigungsbehörde ist ausschließlich der Landkreis Wittmund
- Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt nur zur Kenntnis — ein Beschluss ist nicht erforderlich
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/036/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
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Anlagen (1)
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Bauen & Planung Vorlagen-Nr. 01/036/2025 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 05.06.2025 Betreff: 60.1-00731-25-01 | Neubau einer Doppelhaushälfte mit 2 Dauerwohnungen & 3 Ferienwohnungen Sachverhalt: Für das Grundstück Süderloog 30 (Gemarkung Spiekeroog, Flur 2, Flurstück 255/4) wurde ein Bauantrag gestellt. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22. Es handelt sich um ein grundsätzlich planungsrechtlich zulässiges Vorhaben. Eine ausdrückliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurde nicht beantragt. Rechtliche Würdigung: Die Entscheidungskompetenz liegt allein beim Landkreis Wittmund. Eine Einvernehmensentscheidung der Gemeinde nach § 36 BauGB ist im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans nicht mehr erforderlich, sofern keine Befreiung beantragt wird. Nach erster Einschätzung der Verwaltung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben. Die prüfungsrelevanten Flächen- und Maßangaben unterliegen der abschließenden bauaufsichtlichen Bewertung durch den Landkreis Wittmund. Empfehlung der Verwaltung: Es ist keine Beschlussfassung erforderlich. Der Bauausschuss wird über das eingereichte Vorhaben informiert. Die Prüfung und Entscheidung erfolgen durch den Landkreis. Eine Stellungnahme der Gemeinde erfolgt nicht. Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Spiekeroog, den 21.05.2025 (Kösters, Patrick) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: - 2 - Anlagenverzeichnis: 01_Bauantragsformular_20250618_V1 03_1.Obergeschoss_20250516_V1 03_Dachgeschoss_20250516_V1 03_Erdgeschoss_20250516_V1 03_Freiflächenplan_20250516_V1 03_Geschossflächen_20250516_V1 03_Lageplan 500_20250516_signiert vom Vermesser 03_Lageplan 500_20250516_V1 03_Nebengebäude_20250516_V1 03_Nordansicht_20250516_V1 03_Ostansicht_20250516_V1 03_Schnitt AA_20250516_V1 03_Schnitt BB_20250516_V1 03_Schnitt CC_20250516_V1 03_Südansicht_20250516_V1 04_Baubeschreibung_20250516_V1 05_Berechnung GRZ_20250516_V1 05_Berechnung Wohn-& Nutzflächen_20250516_V1 05_Bruttorauminhalt_20250516_V1 05_Nachweis Gaubenlänge_20250516_V1 05_Nachweis Geschossigkeit_20250516_V1 05_Rohbaukosten_20250516_V1 08_Vollmacht Hauke Feil_20250516_V1 08_Vollmacht Thore Feil_20250516_V1 09_Stellungnahme_SPI_Baustellenlogistik 11_Anforderung Stellungnahme(Gemeinde Spiekeroog - Bauamt -) (1) AS_600233-8JdB56nq
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Beratungsfolge
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Am Süderloog 30 soll eine Doppelhaushälfte mit zwei Dauerwohnungen und zwei Ferienwohnungen neu gebaut werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 und ist nach erster Einschätzung der Verwaltung planungsrechtlich zulässig. Die Gemeinde muss kein Einvernehmen erteilen, da keine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt wurde. Der Bauausschuss wird lediglich informiert; die Entscheidung trifft der Landkreis Wittmund.
Am Noorderpad 14 soll ein bestehendes Wohngebäude aufgestockt und erweitert werden — mit zwei Dauerwohnungen und zwei Ferienwohnungen. Der Bauantrag liegt beim Landkreis Wittmund zur Entscheidung. Das Vorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 22 ein; ein Befreiungsantrag war nicht nötig. Der Bauausschuss soll den Antrag zur Kenntnis nehmen und auf eine eigene Stellungnahme verzichten.
Am Gartenweg 16 beantragt der Eigentümer nachträglich die Genehmigung einer bereits vollzogenen Umnutzung: Aus zwei bestehenden Wohnungen sollen zwei Ferienwohnungen im Erdgeschoss (118,82 qm und 28,44 qm) und zwei Dauerwohnungen im Dachgeschoss (32,11 qm und 46,51 qm) werden. Da weder eine Befreiung noch eine Abweichung vom Bebauungsplan Nr. 22 beantragt ist, hat der Landkreis allein über die Zulässigkeit zu entscheiden. Der Bauausschuss soll das Vorhaben zur Kenntnis nehmen und auf eine eigene Stellungnahme verzichten.
Ein Eigentümer will zwei im Bau befindliche Dauerwohnungen nachträglich in Ferienwohnungen umwidmen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen: Eine Nutzungsänderung widerspricht der Erhaltungssatzung der Gemeinde Spiekeroog und den Festsetzungen des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Der Rat soll dem Antrag nicht zustimmen.