Änderung der Gebührensatzung für den Kindergarten der Gemeinde Spiekeroog (Kindergarten Gebührensatzung)
Stand der Beratung
Zur Kenntnis genommen · Ausschuss für Kindergarten, Jugend, Familie und Senioren der Gemeinde Spiekeroog · 8. August 2018
Zur Kenntnis genommen
am 08. August 2018 im Ausschuss für Kindergarten, Jugend, Familie und Senioren der Gemeinde Spiekeroog
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Kindergartengebührensatzung der Gemeinde Spiekeroog wurde zum 1. August 2018 angepasst, weil das Land Niedersachsen die Kita-Betreuung für Kinder über 3 Jahre bis zu 8 Stunden täglich kostenfrei gestellt hat. Da der Spiekerooger Kindergarten dienstags bis donnerstags 9,5 Stunden Ganztagsbetreuung anbietet, werden nur die 1,5 Stunden über die kostenfreien 8 Stunden hinaus noch berechnet. Der Rat hat diese 2. Änderungssatzung am 5. Juli 2018 einstimmig beschlossen. Diese Informationsvorlage informiert den Fachausschuss nachträglich über den bereits gefassten Beschluss.
Einordnung
Es handelt sich um eine Informationsvorlage der Verwaltung an den Ausschuss für Kindergarten, Jugend, Familie und Senioren. Der Gemeinderat hat die 2. Änderungssatzung bereits am 5. Juli 2018 einstimmig beschlossen; der Ausschuss wird nachträglich informiert.
Hintergrund
Niedersachsen hat im Juni 2018 beschlossen, Kindergartenbetreuung für Kinder über 3 Jahre bis zu 8 Stunden täglich gebührenfrei zu stellen. Der Kindergarten "Lütt Insulaners" in Spiekeroog bietet dienstags bis donnerstags jedoch 9,5 Stunden Ganztagsbetreuung an. Die bisherige Gebührensatzung musste angepasst werden, damit die Gemeinde die verbleibenden 1,5 Stunden über die gesetzlich kostenfreie Zeit hinaus weiterhin berechnen kann.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Familien mit Kindern über 3 Jahren zahlen für die tägliche Kernbetreuungszeit (bis 8 Stunden) keine Gebühren mehr. Nur wer das Ganztagsangebot dienstags bis donnerstags nutzt, zahlt weiterhin für die Zeit von 16:00 bis 17:30 Uhr — nach Familieneinkommen gestaffelt zwischen 17 und 37 Euro monatlich. Für Kinder unter 3 Jahren bleiben die einkommensabhängigen Gebühren unverändert erhalten.
Die wichtigsten Punkte
- Niedersachsen hat Kindergartenbetreuung für Kinder über 3 Jahre bis zu 8 Stunden täglich kostenfrei gestellt
- Der Spiekerooger Kindergarten bietet dienstags bis donnerstags 9,5 Stunden Ganztagsbetreuung an
- Nur die 1,5 Stunden über die kostenfreien 8 Stunden hinaus (16:00–17:30 Uhr) werden noch berechnet
- Die Gebühr für diesen Zeitraum ist nach Familieneinkommen gestaffelt und beträgt zwischen 17 und 37 Euro monatlich
- Die Änderungssatzung gilt seit dem 1. August 2018 und wurde vom Rat am 5. Juli 2018 einstimmig beschlossen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 27. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/060/2018
- Typ
- ℹ️ Informationsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 27. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄InformationsvorlagePDF; CHARSET=UTF-898 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
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- 📄Änderung Kindergarten Gebührensatzung ab 01 08 2018PDF; CHARSET=UTF-8159 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
- Ausschuss für Kindergarten, Jugend, Familie und Senioren der Gemeinde Spiekeroog8. August 2018, 21:03 UhrKenntnisnahmezur Kenntnis genommen
Verwandte Vorlagen
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll eine neue Gebührensatzung für den Kindergarten 'Lütt Insulaners' beschließen, die ab dem 1. März 2017 gilt. Anlass ist die Einführung der Ganztagsbetreuung: Statt einem einheitlichen Betreuungsangebot gibt es künftig eine Grundgebühr für die Kernzeit plus Aufschläge für Ganztag und Frühdienst. Dem Rat lagen zwei Varianten vor — der Beschlussvorschlag empfiehlt die sogenannte 'wirtschaftliche Variante', bei der die bisherige Grundgebühr erhalten bleibt.
Die Verwaltung stellt dem Rat konkrete Pläne vor, den Kindergarten Lütt Insulaners zum Ganztagskindergarten auszubauen. Dafür sind Küchenumbau (rund 2.920 Euro), Neuanschaffungen (rund 5.078 Euro) und zusätzliche Personalkosten von 21.000 Euro jährlich vorgesehen. Das Mittagessen soll angeliefert werden, in der Saison vom Haus Winfried, im Winter voraussichtlich vom Haus Sturmeck. Die Vorlage vergleicht drei Varianten für Öffnungszeiten und zeigt die entsprechenden Gebührenanpassungen für Eltern.
Die Gemeinde Spiekeroog ersetzt die bisherige Kindergartensatzung durch eine Neufassung, die ab dem 01.03.2017 gilt. Kernänderung ist die Einführung mehrerer Betreuungsangebote: Neben der bisherigen Kernöffnungszeit kommen eine Ganztagsbetreuung und ein Frühdienst für unter Dreijährige hinzu. Bei Ganztagsbetreuung bietet die Gemeinde auch Mittagsverpflegung an, deren Kosten gesondert abgerechnet werden. Der Rat soll die Neufassung am 24.11.2016 beschließen.
Die Gleichstellungsbeauftragte Kösters beantragt, die Diskussion über die Höhe der Kindergartengebühren neu aufzurollen. Hintergrund: Im Februar 2017 hatte der Rat die höhere Gebührenvariante beschlossen, unter anderem weil Arbeitgeber die Kosten per Zuschuss mitfinanzieren sollten. Dieses Argument fiel weg, weil die Satzung des Arbeitgeberverbandes Niedersachsen solche Zuschüsse als übertarifliche Leistung einstuft und damit untersagt. Der Rat soll nun beschließen, die Debatte wiederaufzunehmen und erneut abzustimmen.