Änderung der Gebührensatzung für den Kindergarten der Gemeinde Spiekeroog (Kindergarten Gebührensatzung)
Stand der Beratung
Zur Kenntnis genommen · Ausschuss für Kindergarten, Jugend, Familie und Senioren der Gemeinde Spiekeroog · 8. August 2018
Zur Kenntnis genommen
am 08. August 2018 im Ausschuss für Kindergarten, Jugend, Familie und Senioren der Gemeinde Spiekeroog
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Kindergarten-Gebührensatzung des Kindergartens „Lütt Insulaners
Einordnung
Informationsvorlage der Verwaltung, die dem Fachausschuss nachträglich mitteilt, dass der Gemeinderat die Gebührensatzung bereits am 05.07.2018 einstimmig geändert hat. Die Änderung gilt seit dem 01.08.2018.
Hintergrund
Niedersachsen beschloss in der Sitzungswoche vom 18. bis 22. Juni 2018 die Beitragsfreiheit für Kinder über 3 Jahre bis zu 8 Stunden täglich. Der Kindergarten auf Spiekeroog bietet dienstags bis donnerstags einen Ganztagsbetrieb von 9,5 Stunden an. Die 1,5 Stunden über die kostenfreien 8 Stunden hinaus können die Gemeinde weiterhin in Rechnung stellen. Die 2. Änderungssatzung passt die Gebührentabellen daran an.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Familien mit Kindern über 3 Jahren zahlen ab August 2018 für die Kernbetreuungszeit (bis 13:00 Uhr) keine Grundgebühr mehr. Nur wer das Ganztagsangebot (13:00–17:30 Uhr) nutzt, zahlt weiterhin einkommensabhängige Zusatzgebühren — ab 17 Euro monatlich je Kind. Kinder unter 3 Jahren sind von der Beitragsfreiheit nicht erfasst; für sie gelten weiterhin die gestaffelten Grundgebühren von 92 bis 205 Euro.
Die wichtigsten Punkte
- Niedersachsen hat die Kindergartengebühren für Kinder über 3 Jahre bis 8 Stunden täglich abgeschafft
- Der Gemeinderat hat die angepasste Satzung am 05.07.2018 einstimmig beschlossen, sie gilt seit dem 01.08.2018
- Die Kernbetreuungszeit für über 3-Jährige ist von 08:00 bis 13:00 Uhr kostenfrei
- Für das Ganztagsangebot (13:00–17:30 Uhr, Di.–Do.) werden einkommensabhängige Zusatzgebühren zwischen 17 und 37 Euro pro Kind und Monat fällig
- Für Kinder unter 3 Jahren bleiben einkommensgestaffelte Grundgebühren von 92 bis 205 Euro monatlich bestehen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/060/2018
- Typ
- ℹ️ Informationsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄InformationsvorlagePDF; CHARSET=UTF-898 kB
- 📄Änderung Kindergarten Gebührensatzung ab 01 08 2018PDF; CHARSET=UTF-8159 kB
Beratungsfolge
- Ausschuss für Kindergarten, Jugend, Familie und Senioren der Gemeinde Spiekeroog8. August 2018, 19:03 UhrKenntnisnahmezur Kenntnis genommen
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog ändert die Gebührensatzung für den Kindergarten 'Lütt Insulaners' und führt damit eine neue Betreuungsform ein: die sporadische Betreuung, also einzelne gebuchte Tage ohne feste monatliche Vereinbarung. Der Rat wählt zwischen zwei Varianten: Variante 1 behält die bisherigen Grundgebühren bei, Variante 2 senkt alle Gebühren leicht (sozialer Entwurf). Beide Varianten sollen zum 1. August 2017 in Kraft treten.
Die Gemeinde Spiekeroog überarbeitet die Gebührensatzung für ihren Kindergarten und legt eine Neufassung zur Beschlussfassung vor. Der Rat soll die neuen Regelungen zu Betreuungsgebühren beschließen. Einzelheiten zu konkreten Gebührenhöhen oder Änderungen liegen ohne PDF nicht vor.
Niedersachsen hat im Juni 2018 die Kindergartenbetreuung für Kinder über 3 Jahre bis zu 8 Stunden täglich kostenfrei gestellt. Der Kindergarten "Lütt Insulaners" bietet dienstags bis donnerstags jedoch 9,5 Stunden Betreuung an — 1,5 Stunden mehr als die Gratis-Grenze. Die Gemeinde passt ihre Gebührensatzung an, um diese 1,5 Stunden weiterhin in Rechnung stellen zu können. Der Rat soll die 2. Änderungssatzung zum 1. August 2018 beschließen.
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