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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Anbau einer Veranda an ein bestehendes Wohnhaus

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. September 2020

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 03. September 2020 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2 BauGB wird nicht erteilt. Hinweis: Die Fenster wurden nicht entsprechend der Baugestaltungssatzung I beantragt. RV Redelfs erläutert, dass das Haus in Bi d` Utkiek steht und die Fenster der Veranda nicht den Bestimmungen der Gestaltungssatzung I entsprechen. Daher wurde im BA vorberaten, das Einvernehmen nicht zu erteilen.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein privater Grundstückseigentümer beantragt den Anbau einer Veranda (10,54 m²) an ein bestehendes Wohnhaus im Bereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Die meisten Vorgaben des B-Plans und der Baugestaltungssatzung sind erfüllt, eine Anforderung an die Sprossenfenster-Glasflächen jedoch nicht. Die Gemeinde soll trotzdem ihr Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem Bauantrag eines privaten Eigentümers, eingegangen am 2. Juni 2020. Der Rat soll — nach Beratung im Bau- und Verwaltungsausschuss — das gemeindliche Einvernehmen erteilen.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Dorf-Teil A, Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen, und fällt zugleich in den Geltungsbereich der Baugestaltungssatzungen I und II sowie der Erhaltungssatzung. Die Baugestaltungssatzung I regelt für Veranden unter anderem Mauerwerksanteil, Glasflächen und Dachneigung detailliert. Ein Kriterium — die maximale Glasfläche einzelner Sprossenfenster — wird im vorliegenden Antrag nicht eingehalten; die Verwaltung vermerkt dies als Hinweis ohne abschließende Stellungnahme im öffentlichen Teil.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Vorgang betrifft ein einzelnes Privatgrundstück und hat keine direkte Auswirkung auf den Inselalltag der Allgemeinheit. Mittelbar zeigt er, wie die Gemeinde Gestaltungsvorschriften im Dorfbereich handhabt — also welche Spielräume bei Abweichungen bestehen.

Die wichtigsten Punkte

  • Die geplante Veranda ist 10,54 m² groß und liegt damit unter dem erlaubten Höchstmaß von 25 % der Gebäudegrundfläche
  • Das Baugrundstück ist 600 m² groß, das bestehende Wohngebäude hat eine Grundfläche von 142,68 m²
  • Die Vorgaben zu Sichtmauerwerk, Glasflächenanteil, Fensterbandshöhe und Dachneigung sind erfüllt
  • Die Sprossenfenster-Glasflächen überschreiten die Vorgabe der Baugestaltungssatzung I — eine Stellungnahme dazu fehlt im öffentlichen Teil
  • Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen der Gemeinde wird erteilt

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/035/2020
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog17. August 2020, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog3. September 2020, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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Anbau einer Veranda an ein bestehendes Wohnhaus — Spiekeroog-Radar