Anbau einer Veranda an ein bestehendes Wohnhaus
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. September 2020
Beschlossen — einstimmig
am 03. September 2020 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2 BauGB wird nicht erteilt. Hinweis: Die Fenster wurden nicht entsprechend der Baugestaltungssatzung I beantragt. RV Redelfs erläutert, dass das Haus in Bi d` Utkiek steht und die Fenster der Veranda nicht den Bestimmungen der Gestaltungssatzung I entsprechen. Daher wurde im BA vorberaten, das Einvernehmen nicht zu erteilen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin privater Grundstückseigentümer beantragt den Anbau einer Veranda (10,54 m²) an ein bestehendes Wohnhaus im Bereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Die meisten Vorgaben des B-Plans und der Baugestaltungssatzung sind erfüllt, eine Anforderung an die Sprossenfenster-Glasflächen jedoch nicht. Die Gemeinde soll trotzdem ihr Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem Bauantrag eines privaten Eigentümers, eingegangen am 2. Juni 2020. Der Rat soll — nach Beratung im Bau- und Verwaltungsausschuss — das gemeindliche Einvernehmen erteilen.
Hintergrund
Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Dorf-Teil A, Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen, und fällt zugleich in den Geltungsbereich der Baugestaltungssatzungen I und II sowie der Erhaltungssatzung. Die Baugestaltungssatzung I regelt für Veranden unter anderem Mauerwerksanteil, Glasflächen und Dachneigung detailliert. Ein Kriterium — die maximale Glasfläche einzelner Sprossenfenster — wird im vorliegenden Antrag nicht eingehalten; die Verwaltung vermerkt dies als Hinweis ohne abschließende Stellungnahme im öffentlichen Teil.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Vorgang betrifft ein einzelnes Privatgrundstück und hat keine direkte Auswirkung auf den Inselalltag der Allgemeinheit. Mittelbar zeigt er, wie die Gemeinde Gestaltungsvorschriften im Dorfbereich handhabt — also welche Spielräume bei Abweichungen bestehen.
Die wichtigsten Punkte
- Die geplante Veranda ist 10,54 m² groß und liegt damit unter dem erlaubten Höchstmaß von 25 % der Gebäudegrundfläche
- Das Baugrundstück ist 600 m² groß, das bestehende Wohngebäude hat eine Grundfläche von 142,68 m²
- Die Vorgaben zu Sichtmauerwerk, Glasflächenanteil, Fensterbandshöhe und Dachneigung sind erfüllt
- Die Sprossenfenster-Glasflächen überschreiten die Vorgabe der Baugestaltungssatzung I — eine Stellungnahme dazu fehlt im öffentlichen Teil
- Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen der Gemeinde wird erteilt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/035/2020
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8222 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein privater Bauantrag für den Teilabbruch und Anbau an ein bestehendes Wohnhaus auf Spiekeroog liegt dem Bauausschuss zur Kenntnisnahme vor. Das Vorhaben entspricht dem geltenden Bebauungsplan und der Baugestaltungssatzung; Befreiungen oder Abweichungen wurden nicht beantragt. Die Gemeinde muss daher keine eigene Stellungnahme abgeben — die Entscheidung liegt beim Landkreis Wittmund. Der Bauausschuss soll die Unterlagen billigend zur Kenntnis nehmen.
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