Umbau und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. Juni 2018
Beschlossen — einstimmig
am 07. Juni 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. Lt. RV Redelfs entspricht der geplante Anbau der bestehenden Architektur, so dass in diesem Fall ein begründeter Ausnahmefall der Baugestaltungssatzung II vorliegt.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin privater Bauantrag für den Umbau und die eingeschossige Erweiterung eines Wohnhauses liegt vor. Das Grundstück liegt im Bebauungsplangebiet „Dorf–Teil A
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem privaten Bauantrag auf Umbau und eingeschossige Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Dorf–Teil A
Hintergrund
Das Grundstück liegt im Sondergebiet „Wohnen/Ferienwohnen
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft ein einzelnes Privatgrundstück ,
Die wichtigsten Punkte
- Das Wohnhaus soll durch einen eingeschossigen Anbau erweitert werden
- Die Gesamtwohnfläche beträgt nach dem Anbau 80
- Der Anbau soll ein Pultdach mit 19 Grad Neigung bekommen
- Das Grundstück liegt im Bereich der Erhaltungssatzung zur Sicherung der Bevölkerungsstruktur
- Die Verwaltung schlägt vor
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/031/2018
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8214 kB
Beratungsfolge
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