Umbau und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. Juni 2018
Beschlossen — einstimmig
am 07. Juni 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. Lt. RV Redelfs entspricht der geplante Anbau der bestehenden Architektur, so dass in diesem Fall ein begründeter Ausnahmefall der Baugestaltungssatzung II vorliegt.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Ein privater Bauherr möchte ein bestehendes Wohnhaus durch einen eingeschossigen Anbau mit Pultdach erweitern. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A sowie der Baugestaltungssatzung II und der Erhaltungssatzung. Weil die ursprüngliche Baugenehmigung von 2012 durch Fristablauf erloschen ist, wird derselbe Antrag neu gestellt. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem privaten Bauantrag auf Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses im Bereich Dorf-Teil A auf Spiekeroog. Die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.
Hintergrund
Für dasselbe Vorhaben hatte der Landkreis Wittmund bereits am 09.08.2012 eine Baugenehmigung erteilt. Da innerhalb von drei Jahren nicht mit dem Bau begonnen wurde, erlosch diese Genehmigung nach niedersächsischem Bauordnungsrecht. Der Antrag wird deshalb erneut gestellt. Das Grundstück unterliegt gleich drei Regelwerken: dem Bebauungsplan Dorf-Teil A, der Baugestaltungssatzung II und der gemeindlichen Erhaltungssatzung zur Sicherung der vorhandenen Bevölkerungsstruktur.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft ein einzelnes privates Grundstück und berührt den Großteil der Insulaner:innen nicht unmittelbar. Indirekt ist die Erhaltungssatzung relevant: Sie soll sicherstellen, dass Wohnraum auf der Insel nicht in reinen Ferienwohnungsbestand überführt wird. Das geplante Pultdach weicht von der Gestaltungssatzung ab; ob eine Befreiung erteilt wird, entscheidet die Baugenehmigungsbehörde beim Landkreis, nicht die Gemeinde.
Die wichtigsten Punkte
- Das Wohnhaus soll durch einen eingeschossigen Anbau mit 19-Grad-Pultdach erweitert werden
- Das Grundstück ist 567 Quadratmeter groß, die Gesamtwohnfläche beträgt nach Erweiterung 80,40 Quadratmeter
- Die Baugestaltungssatzung II schreibt gleichgeneigte Sattel- oder Krüppelwalmdächer vor, das Pultdach erfüllt diese Vorgabe nicht
- Eine Befreiung von der Gestaltungssatzung kann nur der Landkreis als Baugenehmigungsbehörde erteilen
- Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Gemeinde ihr Einvernehmen nach Baugesetzbuch und Erhaltungssatzung erteilt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/031/2018
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8214 kB≈ 5 k Zeichen Volltext
Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen zu einem Bauantrag verweigern, der ein Wohnhaus im Bebauungsplan Dorf-Teil A in ein Ferienhaus umwandeln will. Das Gebäude mit 145 qm Gesamtfläche liegt in einem Besonderen Wohngebiet und unterliegt der gemeindlichen Erhaltungssatzung zur Sicherung der Bevölkerungsstruktur. Sowohl die Baugenehmigung als auch der Bebauungsplan lassen dort nur Dauerwohnnutzung zu. Der Beschlussvorschlag lautet: Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
Ein privater Bauantrag für den Umbau und die Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses auf Spiekeroog wird dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Geplant sind der Ersatz des bestehenden Walmdachs durch ein Satteldach mit Krüppelwalm sowie der Anbau einer Veranda mit 27,48 m². Alle Vorgaben des Bebauungsplans Dorf-Teil A, der Baugestaltungssatzungen und der Erhaltungssatzung werden nach Prüfung durch die Verwaltung eingehalten. Der Beschlussvorschlag lautet: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Ein privater Bauherr beantragt die Errichtung eines separaten Anbaus mit rund 25,65 Quadratmetern Grundfläche an ein bestehendes Wohnhaus auf Spiekeroog. Ein erster Antrag aus Juli 2018 scheiterte, weil die damals geplante Veranda nicht der Gestaltungssatzung entsprach. Die neue Variante als eigenständiges kleines Gebäude mit Satteldach und Klinkerfassade erfüllt nach Prüfung der Verwaltung die Vorgaben des Bebauungsplans Dorf Teil A sowie der Baugestaltungssatzung II. Vorgeschlagen ist die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.
Eine Privatperson beantragt einen Bauvorbescheid für den Einbau einer Gaube in ein Wohnhaus auf Spiekeroog. Die Verwaltung hat geprüft, ob das Vorhaben den Vorgaben des Bebauungsplans Dorf-Teil A und der Baugestaltungssatzung II entspricht, und kommt zu dem Ergebnis, dass alle Festsetzungen erfüllt sind. Da das Grundstück zudem im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung liegt, muss die Gemeinde ihr Einvernehmen erteilen. Die Beschlussvorlage schlägt vor, dieses Einvernehmen zu erteilen.