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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Umbau und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses durch Änderung der Dachform und Anbau einer Veranda

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 2. Mai 2019

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 02. Mai 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. RV Redelfs berichtet, dass der Bauausschuss über diese Sache wegen der Beschlussunfähigkeit nicht beraten hat. Der Verwaltungsausschuss hat keine Gründe gegen eine Versagung des Antrages gefunden.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein privater Bauantrag für den Umbau und die Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses auf Spiekeroog wird dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Geplant sind der Ersatz des bestehenden Walmdachs durch ein Satteldach mit Krüppelwalm sowie der Anbau einer Veranda mit 27,48 m². Alle Vorgaben des Bebauungsplans Dorf-Teil A, der Baugestaltungssatzungen und der Erhaltungssatzung werden nach Prüfung durch die Verwaltung eingehalten. Der Beschlussvorschlag lautet: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zu einem privaten Bauantrag, eingereicht am 28. Februar 2019. Das Vorhaben liegt im Bebauungsplangebiet Dorf-Teil A und muss durch Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat beschieden werden.

Hintergrund

Das Grundstück mit 866 m² liegt im Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Zusätzlich gelten die Baugestaltungssatzungen I und II sowie die gemeindliche Erhaltungssatzung zum Schutz der vorhandenen Bevölkerungsstruktur. Die Verwaltung hat alle Festsetzungen geprüft und keine Abweichungen festgestellt. Da die Nutzung des Hauses unverändert bleibt, sieht die Verwaltung keine Auswirkungen auf die Bevölkerungsstruktur.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Bauantrag betrifft ein einzelnes privates Wohngrundstück und hat keine direkten Auswirkungen auf die Allgemeinheit der Insulaner:innen. Die Gemeinde prüft lediglich, ob das Vorhaben den geltenden Satzungen entspricht, und erteilt gegebenenfalls ihr Einvernehmen gegenüber dem Landkreis als Bauaufsichtsbehörde.

Die wichtigsten Punkte

  • Das bestehende Walmdach soll durch ein Satteldach mit Krüppelwalm bei unveränderter First- und Traufhöhe ersetzt werden
  • Die neue Veranda umfasst 27,48 m² und bleibt damit unter der zulässigen Höchstgröße von 40 m²
  • Die Gesamtwohnfläche steigt von 150 m² auf rund 181 m², die Grundfläche bleibt mit 143 m² unter dem zulässigen Maximum von 210 m²
  • Alle Anforderungen aus Bebauungsplan, Baugestaltungssatzungen und Erhaltungssatzung sind laut Verwaltung erfüllt
  • Der Beschlussvorschlag sieht die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/015/2019
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8218 kB≈ 5 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog17. April 2019, 22:05 UhrVorberatungkein Beschluss
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog2. Mai 2019, 22:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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