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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Umbau und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses durch Änderung der Dachform und Anbau einer Veranda

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 2. Mai 2019

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 02. Mai 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. RV Redelfs berichtet, dass der Bauausschuss über diese Sache wegen der Beschlussunfähigkeit nicht beraten hat. Der Verwaltungsausschuss hat keine Gründe gegen eine Versagung des Antrages gefunden.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein privater Bauantrag für den Umbau eines bestehenden Wohnhauses soll das Gemeinde-Einvernehmen erhalten. Geplant sind eine Änderung der Dachform — das Walmdach wird durch ein Satteldach mit Krüppelwalm ersetzt — sowie der Anbau einer Veranda mit rund 27 Quadratmetern. Die Prüfung ergibt, dass das Vorhaben alle Festsetzungen des Bebauungsplans und der Baugestaltungssatzung einhält. Der Beschlussvorschlag lautet: Das Einvernehmen wird erteilt.

Einordnung

Bauantrag eines privaten Eigentümers zur Genehmigung durch Gemeinderat, Verwaltungsausschuss und Bauausschuss. Die Gemeinde prüft das Einvernehmen nach Baugesetzbuch und Erhaltungssatzung; die endgültige Baugenehmigung erteilt der Landkreis.

Hintergrund

Das Grundstück (866 m²) liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Dorf – Teil A

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

, Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen. Es gilt zusätzlich die Baugestaltungssatzung II für das Hauptgebäude und die Baugestaltungssatzung I für Veranden. Das Grundstück liegt außerdem im Bereich der gemeindlichen Erhaltungssatzung zum Schutz der vorhandenen Bevölkerungsstruktur. Da die Nutzung des Hauses unverändert bleibt, ist keine Ausgleichswohnung erforderlich.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Walmdach wird durch ein Satteldach mit Krüppelwalm bei unveränderter Trauf- und Firsthöhe ersetzt
  • Eine Veranda mit 27,48 m² Grundfläche wird neu angebaut
  • Die Gesamtgrundflläche aller Anlagen beträgt 143,30 m² und bleibt unter dem zulässigen Höchstwert von 210 m²
  • Alle Vorgaben aus Bebauungsplan und Baugestaltungssatzungen werden eingehalten
  • Die Nutzung als Wohn-/Ferienwohngebäude ändert sich nicht

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/015/2019
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog17. April 2019, 20:05 UhrVorberatungkein Beschluss
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog2. Mai 2019, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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