Zum Inhalt springen
Spiekeroog-Radar
📄
Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

60.1-01524 | Teilabbruch und Anbau an ein Wohnhaus

Stand der Beratung

Behandelt · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 30. Oktober 2024

Beschluss

Beschluss-Text liegt vor (Detail siehe unten)

am 30. Oktober 2024 im Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein privater Bauantrag für den Teilabbruch und Anbau an ein bestehendes Wohnhaus auf Spiekeroog liegt dem Bauausschuss zur Kenntnisnahme vor. Das Vorhaben entspricht dem geltenden Bebauungsplan und der Baugestaltungssatzung; Befreiungen oder Abweichungen wurden nicht beantragt. Die Gemeinde muss daher keine eigene Stellungnahme abgeben — die Entscheidung liegt beim Landkreis Wittmund. Der Bauausschuss soll die Unterlagen billigend zur Kenntnis nehmen.

Einordnung

Bauantrag eines privaten Antragstellers, eingereicht beim Bauordnungsamt des Landkreises Wittmund; die Gemeinde wird zur Stellungnahme gebeten und befasst den Bauausschuss in erster Beratung.

Hintergrund

Das betroffene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22, der eine Mindestquote an Dauerwohnnutzung vorschreibt. Diese Quote ist laut Verwaltung erfüllt. Zusätzlich gilt die Baugestaltungssatzung II der Gemeinde Spiekeroog. Da das Vorhaben konform zu beiden Regelwerken geplant ist, entsteht für die Gemeinde kein Handlungsbedarf.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft ein einzelnes Wohngebäude und fällt in den Bereich Dauerwohnen — nicht Ferienvermietung. Für die Inselbewohner:innen insgesamt hat die Vorlage keine unmittelbaren Auswirkungen; sie dokumentiert lediglich, dass ein Bauvorhaben regelkonform beantragt wurde.

Die wichtigsten Punkte

  • Ein vorhandenes Wohnhaus soll teilweise abgebrochen und durch einen Anbau erweitert werden
  • Das Vorhaben hält Bebauungsplan Nr. 22 und die Baugestaltungssatzung II ein
  • Befreiungen oder Abweichungen wurden nicht beantragt
  • Die Erweiterung erfolgt ausschließlich in der Nutzungszone Dauerwohnen
  • Der Bauausschuss soll die Antragsunterlagen billigend zur Kenntnis nehmen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/078/2024
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-884 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog30. Oktober 2024, 21:00 UhrVorberatungBeschluss

Verwandte Vorlagen

Anbau einer Veranda an ein bestehendes Wohnhaus
01/035/2020Sitzungsvorlage

Ein privater Grundstückseigentümer beantragt den Anbau einer Veranda (10,54 m²) an ein bestehendes Wohnhaus im Bereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Die meisten Vorgaben des B-Plans und der Baugestaltungssatzung sind erfüllt, eine Anforderung an die Sprossenfenster-Glasflächen jedoch nicht. Die Gemeinde soll trotzdem ihr Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilen.

60.1-01516-24-01 | Anbau einer überdachten Anlieferung und Umnutzung eines Nebengebäudes in ein Lager
01/095/2024Sitzungsvorlage

Der Lebensmittelmarkt in der Ortsmitte Spiekerooogs soll eine überdachte Anlieferzone und ein Lager im umgenutzten Nebengebäude erhalten. Das Gebäudeensemble ist Teil eines Denkmalensembles und gehört teils zum Einzelbaudenkmal; ein Gesamtkonzept fehlt bislang. Der Bauausschuss soll das Vorhaben grundsätzlich befürworten und die Verwaltung beauftragen, das Verfahren zu begleiten und eine positive Stellungnahme beim Landkreis Wittmund abzugeben. Eine dauerhafte Genehmigung setzt einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan voraus — ohne ihn müsste zurückgebaut werden.

Umbau und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses
01/031/2018Sitzungsvorlage

Ein privater Bauherr möchte ein bestehendes Wohnhaus durch einen eingeschossigen Anbau mit Pultdach erweitern. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A sowie der Baugestaltungssatzung II und der Erhaltungssatzung. Weil die ursprüngliche Baugenehmigung von 2012 durch Fristablauf erloschen ist, wird derselbe Antrag neu gestellt. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Umbau und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses durch Änderung der Dachform und Anbau einer Veranda
01/015/2019Sitzungsvorlage

Ein privater Bauantrag für den Umbau und die Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses auf Spiekeroog wird dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Geplant sind der Ersatz des bestehenden Walmdachs durch ein Satteldach mit Krüppelwalm sowie der Anbau einer Veranda mit 27,48 m². Alle Vorgaben des Bebauungsplans Dorf-Teil A, der Baugestaltungssatzungen und der Erhaltungssatzung werden nach Prüfung durch die Verwaltung eingehalten. Der Beschlussvorschlag lautet: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Teilabbruch und Anbau an ein Wohnhaus — Spiekeroog-Radar