60.1-01524 | Teilabbruch und Anbau an ein Wohnhaus
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin privates Vorhaben sieht den Teilabbruch und einen Anbau an ein bestehendes Wohnhaus auf Spiekeroog vor. Das Bauordnungsamt des Landkreises Wittmund hat die Gemeinde um Stellungnahme gebeten. Das Vorhaben entspricht dem Bebauungsplan und der Gestaltungssatzung; eine eigene Stellungnahme der Gemeinde ist daher nicht erforderlich. Der Bauausschuss soll die Antragsunterlagen billigend zur Kenntnis nehmen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung (Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau) zur Beteiligung der Gemeinde an einem Bauantrag des Landkreises Wittmund. Das Vorhaben betrifft ein vorhandenes Wohnhaus auf Spiekeroog; eine genaue Adresse ist der Vorlage nicht zu entnehmen.
Hintergrund
Der Landkreis Wittmund als zuständige Bauordnungsbehörde hat die Gemeinde am 16. Oktober 2024 um Stellungnahme gebeten. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 und der Baugestaltungssatzung II. Befreiungen oder Abweichungen von diesen Regelwerken wurden nicht beantragt. Die Prüfung der Übereinstimmung mit dem Baurecht obliegt dem Landkreis.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft ein einzelnes Wohnhaus und bleibt innerhalb der Nutzungsfestlegung Dauerwohnen. Die im B-Plan Nr. 22 vorgeschriebene Mindestquote für Dauerwohnen ist weiterhin erfüllt, sodass kein Dauerwohnraum verloren geht. Für die übrigen Insulaner:innen hat diese Vorlage keine unmittelbaren Auswirkungen.
Die wichtigsten Punkte
- Ein vorhandenes Wohnhaus soll teilweise abgebrochen und um einen Anbau erweitert werden
- Das Vorhaben entspricht dem Bebauungsplan Nr. 22 und der Baugestaltungssatzung II
- Die Gemeinde muss keine eigene Stellungnahme abgeben, da keine Befreiungen beantragt wurden
- Die Erweiterung findet ausschließlich in der Nutzungsfestlegung Dauerwohnen statt
- Der Bauausschuss soll die Unterlagen billigend zur Kenntnis nehmen
Relevanz für Insulaner:innen: 4/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/078/2024
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
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Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-884 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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- 1 - BESCHLUSSVORLAGE öffentlich 60.1-01524 | Teilabbruch und Anbau an ein Wohnhaus Sachverhalt: Mit Datum vom 16.10.2024 hat das Bauordnungsamt vom Landkreis Wittmund die Gemeinde um Stellungnahme zum Vorhaben „T eilabbruchund Anbau an ein vorhandenes Wohnhaus“ gebeten. Die Antragsunterlagen sind der Anlage beigefügt. Das Vorhaben wurde konform zum Bebauungsplan und der Gestaltungssatzung geplant, etwaige Anträge auf Befreiung von den textlichen Festsetzungen oder Abweichung von der Baugestaltungssatzung II sind nicht gestellt. Die Prüfung/Feststellung obliegt dem Landkreis, von Seiten der Gemeinde ist daher keine Stellungnahme abzugeben. Die Erhaltungssatzung ist nicht betroffen, die Erweiterung findet ausschließlich in der Nutzungsfestlegung „Dauerwohnen“ statt. Die gemäß B-Plan Nr. 22 vorzuhaltende Mindestquote an Dauerwohnen ist erfüllt. Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss nimmt die Antragsunterlagen billigend zur Kenntnis. Anlagenverzeichnis: 02_einfacher_Lageplan_20240930_signed 02_Lageplan_mit_Bebauung Gemeinde Spiekeroog Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau Vorlagen-Nr. 01/078/2024 ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 30.10.2024 Betreff: Spiekeroog, den 17.10.2024 (Kösters, Patrick) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: - 2 - 03_Bauzeichnungen_20021008_V1 04_Baubeschreibung_20241008_V1 05_Berechnungen_20241008_V1 06_Brandschutznachweis_20241008_V1 08_Vollmacht_unterschr_20241008_V1 AS_600233-vfRjmQh4
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.