60.1-01524 | Teilabbruch und Anbau an ein Wohnhaus
Stand der Beratung
Behandelt · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 30. Oktober 2024
Beschluss-Text liegt vor (Detail siehe unten)
am 30. Oktober 2024 im Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Ein privater Bauantrag für den Teilabbruch und Anbau an ein bestehendes Wohnhaus auf Spiekeroog liegt dem Bauausschuss zur Kenntnisnahme vor. Das Vorhaben entspricht dem geltenden Bebauungsplan und der Baugestaltungssatzung; Befreiungen oder Abweichungen wurden nicht beantragt. Die Gemeinde muss daher keine eigene Stellungnahme abgeben — die Entscheidung liegt beim Landkreis Wittmund. Der Bauausschuss soll die Unterlagen billigend zur Kenntnis nehmen.
Einordnung
Bauantrag eines privaten Antragstellers, eingereicht beim Bauordnungsamt des Landkreises Wittmund; die Gemeinde wird zur Stellungnahme gebeten und befasst den Bauausschuss in erster Beratung.
Hintergrund
Das betroffene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22, der eine Mindestquote an Dauerwohnnutzung vorschreibt. Diese Quote ist laut Verwaltung erfüllt. Zusätzlich gilt die Baugestaltungssatzung II der Gemeinde Spiekeroog. Da das Vorhaben konform zu beiden Regelwerken geplant ist, entsteht für die Gemeinde kein Handlungsbedarf.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft ein einzelnes Wohngebäude und fällt in den Bereich Dauerwohnen — nicht Ferienvermietung. Für die Inselbewohner:innen insgesamt hat die Vorlage keine unmittelbaren Auswirkungen; sie dokumentiert lediglich, dass ein Bauvorhaben regelkonform beantragt wurde.
Die wichtigsten Punkte
- Ein vorhandenes Wohnhaus soll teilweise abgebrochen und durch einen Anbau erweitert werden
- Das Vorhaben hält Bebauungsplan Nr. 22 und die Baugestaltungssatzung II ein
- Befreiungen oder Abweichungen wurden nicht beantragt
- Die Erweiterung erfolgt ausschließlich in der Nutzungszone Dauerwohnen
- Der Bauausschuss soll die Antragsunterlagen billigend zur Kenntnis nehmen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/078/2024
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-884 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
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