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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Errichtung eines Anbaus in Form einer inseltypischen Veranda an ein bestehendes Wohnhaus

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. August 2018

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 09. August 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird nicht erteilt, weil die geplante inseltypische Veranda kein durchgängig geneigtes Dach hat und somit keine inseltypische Veranda lt. Gestaltungssatzung darstellt. RV Redelfs weist darauf hin, dass das geplante Verandadach nicht der Gestaltungssatzung entspricht und man das Einvernehmen nicht erteilen würde. RM Weibels ergänzt, dass das Vorhaben nicht mit anderen Anbauten, wie z.B. der Spiekerooger Leidenschaft vergleichbar ist, da sich dort die Balkone selbst tragen würden. RM Klasing regt an, den ablehnenden Beschlussvorschlag mit einer Begründung zu versehen.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein privater Bauherr möchte an ein bestehendes Wohnhaus im Bereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A eine inseltypische Veranda anbauen. Die geplante Veranda (17,52 m²) erfüllt weitgehend die Anforderungen der Gestaltungssatzung; lediglich die Sprossenfenster-Teilung weicht ab, und der bestehende Dachgeschoss-Balkon berührt eine B-Plan-Festsetzung, weshalb eine Befreiung beim Landkreis beantragt wurde. Die Gemeinde hat keine Einwände und soll ihr Einvernehmen erteilen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung vom Juli 2018 über einen privaten Bauantrag im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A (Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen). Die Gemeinde entscheidet über ihr Einvernehmen; die eigentliche Baugenehmigung erteilt der Landkreis als Bauaufsichtsbehörde.

Hintergrund

Das Grundstück (648 m²) liegt im Geltungsbereich des B-Plans Dorf-Teil A sowie der Erhaltungssatzung der Gemeinde Spiekeroog. Für Veranden gilt eine eigene Baugestaltungssatzung (Satzung I), die unter anderem Sprossenfenstermaße, Glasflächenanteile und das Pultdach regelt. Eine Festsetzung des in Aufstellung befindlichen B-Plans verbietet die Nutzung des Verandadachs als Balkon; weil der vorhandene Dachgeschossbalkon konstruktionsbedingt über der Veranda verbleibt, wurde eine Befreiung beim Landkreis beantragt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Vorgang betrifft ein einzelnes privates Grundstück und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf andere Insulaner:innen. Die Prüfung zeigt jedoch, wie die Gestaltungssatzung und der B-Plan die inseltypische Bauweise im Dorfgebiet sichern. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist bei diesem Einzelvorhaben nicht vorgesehen.

Die wichtigsten Punkte

  • Die geplante Veranda hat eine Grundfläche von 17,52 m² und liegt damit deutlich unter der zulässigen Obergrenze von 40 m²
  • Die Gesamtgrundflächhe des Gebäudes beträgt nach dem Anbau 132,52 m² und bleibt unter dem B-Plan-Maximum von 180 m²
  • Die Sprossenfenster-Teilung entspricht nicht vollständig der Gestaltungssatzung; die Verwaltung hält die schlichtere Ausführung dennoch für vertretbar
  • Wegen des bestehenden Balkons über der Veranda ist eine Befreiung vom B-Plan erforderlich, die der Landkreis erteilen muss
  • Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen nach BauGB erteilen, gegen das Vorhaben bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Einwände

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/052/2018
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog2. August 2018, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog9. August 2018, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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