Anbau eines Balkones
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 11. Oktober 2018
Beschlossen — einstimmig
am 11. Oktober 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. Das Einvernehmen wird einstimmig erteilt.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin privater Antragsteller möchte an ein Bestandsgebäude im Bebauungsplan-Gebiet „Kurzentrum
Einordnung
Bauantrag eines privaten Antragstellers; die Verwaltung legt dem Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat eine Beschlussvorlage zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor.
Hintergrund
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kurzentrum
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft einen einzelnen privaten Bauantrag und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Allgemeinheit der Insulaner:innen.
Die wichtigsten Punkte
- Der geplante Balkon misst 3,80 m × 1,80 m und soll an ein bestehendes Gebäude angebaut werden
- Das Grundstück liegt im Sondergebiet „Konzentrationszone Kurwesen
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KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/074/2018
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8203 kB
Beratungsfolge
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