Umbau von 2 Ferienwohnungen
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. November 2016
Beschlossen — einstimmig
am 09. November 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Private Antragsteller wollen zwei Ferienwohnungen in einem Bestandsgebäude umbauen. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Dorf-Teil A im Sonstigen Sondergebiet Tourismus Ortsmitte. Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen erteilen, damit der Landkreis Wittmund die Baugenehmigung ausstellen kann. Der Beschlussvorschlag lautet: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Einordnung
Bauantrag privater Antragsteller zum Umbau zweier Ferienwohnungen in einem bestehenden Gebäude im Bereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Die Verwaltung legt die Vorlage dem Verwaltungsausschuss und dem Rat zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor.
Hintergrund
Das Grundstück (773 m²) liegt im Sonstigen Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Tourismus Ortsmitte und fällt unter die Baugestaltungssatzung I und II. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf gilt eine Erhaltungssatzung zum Schutz der Bevölkerungsstruktur: Wohnraum darf nur aufgegeben werden, wenn auf demselben Grundstück neuer Wohnraum entsteht. Diesen Nachweis erfüllt das Grundstück, weil 2011 daneben ein Einfamilienhaus als Dauerwohnraum gebaut wurde. Die beiden Flurstücke bilden bereits eine grundbuchliche wirtschaftliche Einheit.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Umbau betrifft ein einzelnes Privatgrundstück und wirkt sich nicht unmittelbar auf andere Insulaner:innen aus. Da kein Dauerwohnraum aufgegeben wird, bleibt die durch die Erhaltungssatzung gesicherte Wohnraumstruktur im Dorfbereich gewahrt. Geplant sind lediglich eine separate Eingangstür und zwei neue Fenster, keine Erweiterungen oder Dachgauben.
Die wichtigsten Punkte
- Beantragt ist der Umbau von zwei Ferienwohnungen in einem Bestandsgebäude im Sonstigen Sondergebiet Tourismus Ortsmitte
- Das Vorhaben hält alle Festsetzungen des Bebauungsplans Dorf-Teil A ein: Grundfläche, Vollgeschosse, Trauf- und Firsthöhe liegen im zulässigen Rahmen
- Die Erhaltungssatzung steht dem Vorhaben nicht entgegen, weil seit 2011 ein Einfamilienhaus als Dauerwohnraum auf dem Grundstück besteht
- Geplante bauliche Eingriffe beschränken sich auf eine neue Eingangstür und zwei neue Fenster ohne Anbau oder Erweiterung
- Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen nach BauGB zu erteilen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/103/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8140 kB≈ 4 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein privater Bauherr möchte ein bestehendes Wohnhaus im Sondergebiet Tourismus/Ortsmitte zu einem Gebäude mit Ladenlokal, drei Ferienwohnungen und einem Dauerwohn-Appartement umbauen. Der Rat hatte sein Einvernehmen zu einem früheren Antrag verweigert; drei damals genannte Mängel sieht die Verwaltung nun als behoben an. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, sofern das Appartement vertraglich als Dauerwohnung mit Erstwohnsitz-Pflicht gesichert wird.
Ein bestehendes Wohnhaus soll zu einem Gebäude mit einem Ladenlokal, drei Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung umgebaut werden. Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen erteilen, damit der Landkreis die Baugenehmigung ausstellen kann. Bedingung ist, dass das Appartement im Grundbuch dauerhaft als Hauptwohnsitz gesichert wird und nicht als Ferienwohnung genutzt werden darf.
Ein bestehendes Ferienhaus soll um eine inseltypische Veranda erweitert und in zwei Ferienwohnungen aufgeteilt werden. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Dorf - Teil A im Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen. Alle relevanten Vorgaben aus Bebauungsplan, Baugestaltungssatzung und Erhaltungssatzung werden eingehalten. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen.
Eine bestehende Frühstückspension soll zu 8 Ferienwohnungen und 4-5 Dauerwohnungen als Mitarbeiterwohnungen umgebaut werden. Die Verwaltung bewertet im Rahmen einer Bauvoranfrage, welche Teile des Vorhabens mit dem Bebauungsplan Dorf-Teil A und der Baugestaltungssatzung II vereinbar sind. Einige Punkte sind zulässig, andere nicht: Ein geplantes Kraggeschoss im hinteren Teil ist nach der Gestaltungssatzung nicht erlaubt, eine Einfriedung mit Klinkermauer zur Straße ebenfalls nicht. Die bestehende Dauerwohnung im Erdgeschoss darf laut Erhaltungssatzung nicht zu Ferienwohnungen umgenutzt werden.