Umbau von 2 Ferienwohnungen
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. November 2016
Beschlossen — einstimmig
am 09. November 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin Bauvorhaben zum Umbau von zwei Ferienwohnungen liegt dem Gemeinderat zur Entscheidung vor. Weitere Details sind aus dem Titel allein nicht ersichtlich.
Einordnung
Es handelt sich vermutlich um einen Bauantrag oder eine baurechtliche Vorlage zur Genehmigung durch den Gemeinderat. Adresse und genaue Baumaßnahmen sind aus dem Titel nicht erkennbar.
Hintergrund
Zur Vorlage liegt kein PDF vor, daher sind Vorgängerbeschlüsse, Lage des Objekts und konkrete Umbaumaßnahmen nicht bekannt. Grundsätzlich erfordert der Umbau von Ferienwohnungen auf Spiekeroog eine kommunale Genehmigung im Rahmen des Baurechts.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Ohne PDF lässt sich keine Aussage darüber treffen, welche Insulaner:innen oder Zonen konkret betroffen sind. Der Umbau könnte Auswirkungen auf das Ferienwohnungsangebot der Gemeinde haben, Details sind jedoch nicht bekannt.
Die wichtigsten Punkte
- Es sollen zwei Ferienwohnungen umgebaut werden
- Lage, Eigentümer:in und Art des Umbaus sind aus dem Titel allein nicht erkennbar
- Die Vorlage stammt aus dem Jahr 2016
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/103/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein Gebäude, das bisher als Restaurant genutzt wird, soll zu drei Ferienwohnungen und einer Bürofläche umgebaut werden. Der Gemeinderat ist offenbar aufgerufen, diesem Vorhaben zuzustimmen. Weitere Details liegen nicht vor, da nur der Titel bekannt ist.
Ein Bauantrag für den Umbau und die Erweiterung eines Einfamilienhauses mit Ferienwohnungen liegt dem Gemeinderat zur Entscheidung vor. Details zu Lage, Umfang und Anzahl der Ferienwohnungen sind aus dem Titel allein nicht erkennbar.
Die Gemeinde soll das Einvernehmen für die nachträgliche Legalisierung eines Gebäudes als Ferienwohnungen verweigern. Die Eigentümer nutzen das als Dauerwohngebäude genehmigte Haus seit langem für Ferienvermietung und beantragten im März 2024 eine Nutzungsänderung. Die Verwaltung empfiehlt Ablehnung, weil die laufende Veränderungssperre für den B-Plan Nr. 22 „Dorf
Ein privater Vorhabenträger plant, ein bestehendes Hotel auf Spiekeroog zu modernisieren und zu erweitern. Vorgesehen sind Brandschutzmaßnahmen, Fassaden- und Dachinstandsetzung sowie neue Zimmer und Suiten im 4-Sterne-Segment. Der Bauausschuss soll den aktuellen Planungsstand billigen und die Verwaltung beauftragen, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.