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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Umbau von 2 Ferienwohnungen

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. November 2016

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 09. November 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Private Antragsteller wollen zwei Ferienwohnungen in einem Bestandsgebäude umbauen. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Dorf-Teil A im Sonstigen Sondergebiet Tourismus Ortsmitte. Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen erteilen, damit der Landkreis Wittmund die Baugenehmigung ausstellen kann. Der Beschlussvorschlag lautet: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Einordnung

Bauantrag privater Antragsteller zum Umbau zweier Ferienwohnungen in einem bestehenden Gebäude im Bereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Die Verwaltung legt die Vorlage dem Verwaltungsausschuss und dem Rat zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor.

Hintergrund

Das Grundstück (773 m²) liegt im Sonstigen Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Tourismus Ortsmitte und fällt unter die Baugestaltungssatzung I und II. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf gilt eine Erhaltungssatzung zum Schutz der Bevölkerungsstruktur: Wohnraum darf nur aufgegeben werden, wenn auf demselben Grundstück neuer Wohnraum entsteht. Diesen Nachweis erfüllt das Grundstück, weil 2011 daneben ein Einfamilienhaus als Dauerwohnraum gebaut wurde. Die beiden Flurstücke bilden bereits eine grundbuchliche wirtschaftliche Einheit.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Umbau betrifft ein einzelnes Privatgrundstück und wirkt sich nicht unmittelbar auf andere Insulaner:innen aus. Da kein Dauerwohnraum aufgegeben wird, bleibt die durch die Erhaltungssatzung gesicherte Wohnraumstruktur im Dorfbereich gewahrt. Geplant sind lediglich eine separate Eingangstür und zwei neue Fenster, keine Erweiterungen oder Dachgauben.

Die wichtigsten Punkte

  • Beantragt ist der Umbau von zwei Ferienwohnungen in einem Bestandsgebäude im Sonstigen Sondergebiet Tourismus Ortsmitte
  • Das Vorhaben hält alle Festsetzungen des Bebauungsplans Dorf-Teil A ein: Grundfläche, Vollgeschosse, Trauf- und Firsthöhe liegen im zulässigen Rahmen
  • Die Erhaltungssatzung steht dem Vorhaben nicht entgegen, weil seit 2011 ein Einfamilienhaus als Dauerwohnraum auf dem Grundstück besteht
  • Geplante bauliche Eingriffe beschränken sich auf eine neue Eingangstür und zwei neue Fenster ohne Anbau oder Erweiterung
  • Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen nach BauGB zu erteilen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/103/2016
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8140 kB≈ 4 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog9. November 2016, 21:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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Umbau von 2 Ferienwohnungen — Spiekeroog-Radar