Errichtung eines Gartenhauses
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 12. Dezember 2019
Beschlossen — einstimmig
am 12. Dezember 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 35 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. RV Redelfs erklärt den Sachstand. Die Ratsmitglieder stimmen dem Beschlussvorschlag zu.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Ein privater Bauantrag beantragt die Errichtung eines Gartenhauses in Holzbauweise mit Satteldach auf einem 3.583 m² großen Grundstück im Außenbereich. Das Gebäude soll 5,75 m × 5,75 m messen und Kindern sowie Jugendlichen als wetterunabhängiges Spielhaus dienen. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilen.
Einordnung
Bauantrag eines privaten Antragstellenden zur Errichtung eines Gartenhauses im Außenbereich Spiekeroogs, ohne geltenden Bebauungsplan. Die Gemeinde entscheidet über ihr Einvernehmen nach § 35 Abs. 2 BauGB.
Hintergrund
Das Grundstück liegt im baurechtlichen Außenbereich und fällt damit weder unter einen Bebauungsplan noch unter die gemeindlichen Baugestaltungssatzungen. Im Außenbereich sind Bauvorhaben grundsätzlich nur eingeschränkt zulässig; die Gemeinde muss ihr Einvernehmen erteilen, damit der Landkreis die Baugenehmigung aussprechen kann. Die Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze und zum Bestandsgebäude sind nach niedersächsischer Bauordnung eingehalten. Das Grundstück liegt zudem im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung (Lageplan I).
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft ein einzelnes Privatgrundstück im Außenbereich und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Allgemeinheit. Für die Nachbarschaft relevant sind die eingehaltenen Abstandsflächen. Die Entscheidung ist ein Standardvorgang der Baugenehmigungspraxis.
Die wichtigsten Punkte
- Das geplante Gartenhaus misst 5,75 m × 5,75 m bei einer mittleren Höhe von 2,5 m
- Die überbaute Fläche beträgt rund 33 m², der Brutto-Rauminhalt rund 83 m³
- Das Grundstück liegt im Außenbereich, es gilt kein Bebauungsplan
- Abstandsflächen nach niedersächsischer Bauordnung sind eingehalten
- Der Beschlussvorschlag sieht die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/099/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
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Anlagen (1)
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Beratungsfolge
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