Beratung und Beschluss über die 1. Verlängerung einer Baugenehmigung für den Anbau eines Balkons
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 30. Juni 2022
Beschlossen — einstimmig
am 30. Juni 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. Ebenso wird das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre erteilt. RV Redelfs erläutert den Sachstand und Hintergrund des Verlängerungsantrages sowie die Vorberatung im Bauausschuss.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Bauherren eines Grundstücks auf Spiekeroog beantragen die erste Verlängerung einer bereits 2019 erteilten Baugenehmigung für den Anbau eines Balkons. Der Anbau unterblieb wegen der Corona-Pandemie. Der Landkreis hat die Gemeinde um eine Stellungnahme gebeten; Bauausschuss und Rat sollen darüber beraten und einen Beschluss fassen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung (Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau) zur ersten Verlängerung einer privaten Baugenehmigung; der Landkreis hat eine Stellungnahme der Gemeinde angefordert.
Hintergrund
Der Rat genehmigte in seiner Sitzung am 6. Juni 2019 einstimmig den Balkonanbau; der Landkreis bestätigte die Genehmigung am 22. Juli 2019. Wegen der Corona-Pandemie konnte das Bauvorhaben nicht umgesetzt werden. Die ursprüngliche Genehmigung ist inzwischen abgelaufen, weshalb eine Verlängerung beantragt wurde.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft ein einzelnes privates Grundstück und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Allgemeinheit. Für die betroffenen Bauherren entscheidet sich, ob sie ihr Vorhaben noch realisieren können.
Die wichtigsten Punkte
- Der Balkonanbau wurde 2019 vom Rat einstimmig genehmigt
- Die Corona-Pandemie verhinderte die Umsetzung innerhalb der Genehmigungsfrist
- Die Bauherren beantragen nun die erste Verlängerung dieser Baugenehmigung
- Der Landkreis fordert dazu eine Stellungnahme der Gemeinde an
- Ein konkreter Beschlusstext soll erst in der Ausschuss- bzw. Ratssitzung formuliert werden
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/050/2022
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8100 kB
Beratungsfolge
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