Beratung und Beschluss über die 1. Verlängerung einer Baugenehmigung für den Anbau eines Balkons
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 30. Juni 2022
Beschlossen — einstimmig
am 30. Juni 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. Ebenso wird das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre erteilt. RV Redelfs erläutert den Sachstand und Hintergrund des Verlängerungsantrages sowie die Vorberatung im Bauausschuss.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Bauherren eines Grundstücks auf Spiekeroog beantragen die erste Verlängerung einer bereits 2019 erteilten Baugenehmigung für den Anbau eines Balkons. Der Anbau unterblieb wegen der Corona-Pandemie. Der Landkreis hat die Gemeinde um eine Stellungnahme gebeten; Bauausschuss und Rat sollen darüber beraten und einen Beschluss fassen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung (Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau) zur ersten Verlängerung einer privaten Baugenehmigung; der Landkreis hat eine Stellungnahme der Gemeinde angefordert.
Hintergrund
Der Rat genehmigte in seiner Sitzung am 6. Juni 2019 einstimmig den Balkonanbau; der Landkreis bestätigte die Genehmigung am 22. Juli 2019. Wegen der Corona-Pandemie konnte das Bauvorhaben nicht umgesetzt werden. Die ursprüngliche Genehmigung ist inzwischen abgelaufen, weshalb eine Verlängerung beantragt wurde.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft ein einzelnes privates Grundstück und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Allgemeinheit. Für die betroffenen Bauherren entscheidet sich, ob sie ihr Vorhaben noch realisieren können.
Die wichtigsten Punkte
- Der Balkonanbau wurde 2019 vom Rat einstimmig genehmigt
- Die Corona-Pandemie verhinderte die Umsetzung innerhalb der Genehmigungsfrist
- Die Bauherren beantragen nun die erste Verlängerung dieser Baugenehmigung
- Der Landkreis fordert dazu eine Stellungnahme der Gemeinde an
- Ein konkreter Beschlusstext soll erst in der Ausschuss- bzw. Ratssitzung formuliert werden
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/050/2022
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8100 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Das Hotel Inselfriede beantragt Umbau und Erweiterung. Der Bauausschuss hat die Beschlussvorlage vorab geprüft und empfiehlt dem Rat, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben zu erteilen — auf Basis der planungsrechtlichen Reife nach § 33 BauGB, parallel zum laufenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 Inselfriede. Eine beantragte Abweichung von der Gestaltungssatzung für die Fassadenverkleidung in Holzoptik statt Holz soll abgelehnt werden; andere Abweichungen wie Gauben, Dachflächenfenster und Fassadengliederung sollen genehmigt werden.
Ein Bauantrag für eine neue Doppelhaushälfte mit zwei Dauerwohnungen und zwei Ferienwohnungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 liegt dem Bauausschuss zur Kenntnisnahme vor. Die Gemeinde muss kein Einvernehmen erteilen, da das Vorhaben plankonform ist und keine Befreiung beantragt wurde. Die Entscheidung über die Baugenehmigung liegt allein beim Landkreis Wittmund. Der Bauausschuss hat den Sachverhalt zur Kenntnis genommen.
Ein privater Bauherr will ein Nebengebäude errichten und beantragt dafür eine Ausnahme von der geltenden Veränderungssperre. Die Verwaltung hat geprüft, dass öffentliche Belange nicht entgegenstehen, und empfiehlt die Erteilung des Einvernehmens nach § 14 Abs. 2 BauGB. Bedingung ist, dass die maximalen Grenzbebaungslängen nach niedersächsischer Bauordnung eingehalten werden — was voraussetzt, dass vorhandene Nebengebäude teilweise abgerissen werden.
Die Gemeinde Spiekeroog will auf dem gemeindeeigenen Grundstück Achter d'Diek sozialen Wohnungsbau errichten und dafür Landesförderung abrufen. Die NBank hat bereits Fördermittel von bis zu 1.582.400 Euro reserviert. Der Rat soll beschließen, den Hauptantrag bei der NBank einzureichen und gleichzeitig den Bauantrag beim Landkreis Wittmund zu stellen.