Zum Inhalt springen
Sprache · Language: Deutsch Polski Română English
Spiekeroog-Radar
📄
Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über die 1. Verlängerung einer Baugenehmigung für den Anbau eines Balkons

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 30. Juni 2022

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 30. Juni 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. Ebenso wird das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre erteilt. RV Redelfs erläutert den Sachstand und Hintergrund des Verlängerungsantrages sowie die Vorberatung im Bauausschuss.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Die Bauherren eines Grundstücks auf Spiekeroog beantragen die erste Verlängerung einer bereits 2019 erteilten Baugenehmigung für den Anbau eines Balkons. Der Anbau unterblieb wegen der Corona-Pandemie. Der Landkreis hat die Gemeinde um eine Stellungnahme gebeten; Bauausschuss und Rat sollen darüber beraten und einen Beschluss fassen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung (Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau) zur ersten Verlängerung einer privaten Baugenehmigung; der Landkreis hat eine Stellungnahme der Gemeinde angefordert.

Hintergrund

Der Rat genehmigte in seiner Sitzung am 6. Juni 2019 einstimmig den Balkonanbau; der Landkreis bestätigte die Genehmigung am 22. Juli 2019. Wegen der Corona-Pandemie konnte das Bauvorhaben nicht umgesetzt werden. Die ursprüngliche Genehmigung ist inzwischen abgelaufen, weshalb eine Verlängerung beantragt wurde.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft ein einzelnes privates Grundstück und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Allgemeinheit. Für die betroffenen Bauherren entscheidet sich, ob sie ihr Vorhaben noch realisieren können.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Balkonanbau wurde 2019 vom Rat einstimmig genehmigt
  • Die Corona-Pandemie verhinderte die Umsetzung innerhalb der Genehmigungsfrist
  • Die Bauherren beantragen nun die erste Verlängerung dieser Baugenehmigung
  • Der Landkreis fordert dazu eine Stellungnahme der Gemeinde an
  • Ein konkreter Beschlusstext soll erst in der Ausschuss- bzw. Ratssitzung formuliert werden

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/050/2022
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog9. Juni 2022, 20:01 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog30. Juni 2022, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

Verwandte Vorlagen

Ausfertigung der Zustimmung zum Antrag gem.§ 12 Abs.2 BauGB in Sachen "VEP Frischemarkt" einschließlich des Vorhaben-und Erschließungsplanes durch den Bürgermeister
01/065/2016Sitzungsvorlage

Der Bürgermeister soll die Zustimmung zum Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für einen Frischemarkt förmlich ausfertigen. Grundlage ist § 12 Abs. 2 BauGB, der dem Vorhabenträger erlaubt, die Aufstellung eines solchen Plans zu beantragen. Zum Verfahren gehört auch die Ausfertigung des zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplans.

Beratung über vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 23 EDEKA – Teil 2
01/096/2022Sitzungsvorlage

Der Bauausschuss berät über den aktuellen Planungsstand des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23, der die EDEKA-Erweiterung auf Spiekeroog regeln soll. Die Verwaltung legt den Arbeitsstand vom 20. November 2022 zur Kenntnisnahme und Diskussion vor. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist noch nicht formuliert — er soll in der Sitzung selbst erarbeitet werden.

Beratung und Beschluss über die 1. Verlängerung einer Baugenehmigung für den Anbau eines Balkons — Spiekeroog-Radar