Anbau eines Balkons
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 4. November 2021
Beschlossen — einstimmig
am 04. November 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 BauGB, im Sinne § 172 Abs. 3 und 4 BauGB wird erteilt. Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 69 Abs. 3 NBauO wurde diese Maßnahme als Maßnahme nach § 30 BauGB zu Kenntnis genommen. RV Redelfs sagt, es geht da um einen anderen B-Plan (Bereich Achter d`Diek) und daher könne dieser Antrag jetzt beschlossen werden. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig beschlossen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Am Reiterhof im Bereich des Bebauungsplans Gewerbegebiet Achter d'Diek soll ein Balkon angebaut werden. Der Balkon ist 9,00 m lang, 1,50 m breit und hat eine Fläche von 13,50 m². Der Zugang erfolgt von außen über eine Treppe. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag erteilen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zum Bauantrag eines privaten Antragstellers auf Anbau eines Balkons am Sonstigen Sondergebiet Reiterhof im Bebauungsplan Gewerbegebiet Achter d'Diek. Die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.
Hintergrund
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Gewerbegebiet Achter d'Diek, das dort als Sonstiges Sondergebiet Reiterhof ausgewiesen ist. Im Sondergebiet ist unter anderem eine Wohnung für den Betriebsinhaber zulässig. Das Grundstück liegt außerhalb der Gestaltungssatzungen, fällt aber unter die Erhaltungssatzung Lageplan I, die der Erhaltung der vorhandenen Bevölkerungsstruktur dient. Die Gemeinde muss ihr Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilen, da das Vorhaben in einem beplanten Bereich liegt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft ein einzelnes Grundstück am Reiterhof und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Allgemeinheit der Insulaner:innen. Die Pläne sind als nicht öffentliche Anlagen eingestuft, Detailzeichnungen sind daher nicht einsehbar.
Die wichtigsten Punkte
- Der geplante Balkon hat eine Fläche von 13,50 m² bei einer Länge von 9,00 m und einer Breite von 1,50 m
- Der Zugang zum Balkon erfolgt von außen über eine Treppe
- Die erforderlichen Grenzabstände werden nach Angabe der Vorlage eingehalten
- Das Grundstück liegt außerhalb der Gestaltungssatzungen, aber im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung zur Bevölkerungsstruktur
- Der Beschlussvorschlag sieht die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/161/2021
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8201 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
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