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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Anbau eines Balkons

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 4. November 2021

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 04. November 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 BauGB, im Sinne § 172 Abs. 3 und 4 BauGB wird erteilt. Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 69 Abs. 3 NBauO wurde diese Maßnahme als Maßnahme nach § 30 BauGB zu Kenntnis genommen. RV Redelfs sagt, es geht da um einen anderen B-Plan (Bereich Achter d`Diek) und daher könne dieser Antrag jetzt beschlossen werden. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig beschlossen.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
eher gering

Am Reiterhof im Bereich des Bebauungsplans Gewerbegebiet Achter d'Diek soll ein Balkon angebaut werden. Der Balkon ist 9,00 m lang, 1,50 m breit und hat eine Fläche von 13,50 m². Der Zugang erfolgt von außen über eine Treppe. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag erteilen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zum Bauantrag eines privaten Antragstellers auf Anbau eines Balkons am Sonstigen Sondergebiet Reiterhof im Bebauungsplan Gewerbegebiet Achter d'Diek. Die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.

Hintergrund

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Gewerbegebiet Achter d'Diek, das dort als Sonstiges Sondergebiet Reiterhof ausgewiesen ist. Im Sondergebiet ist unter anderem eine Wohnung für den Betriebsinhaber zulässig. Das Grundstück liegt außerhalb der Gestaltungssatzungen, fällt aber unter die Erhaltungssatzung Lageplan I, die der Erhaltung der vorhandenen Bevölkerungsstruktur dient. Die Gemeinde muss ihr Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilen, da das Vorhaben in einem beplanten Bereich liegt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft ein einzelnes Grundstück am Reiterhof und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Allgemeinheit der Insulaner:innen. Die Pläne sind als nicht öffentliche Anlagen eingestuft, Detailzeichnungen sind daher nicht einsehbar.

Die wichtigsten Punkte

  • Der geplante Balkon hat eine Fläche von 13,50 m² bei einer Länge von 9,00 m und einer Breite von 1,50 m
  • Der Zugang zum Balkon erfolgt von außen über eine Treppe
  • Die erforderlichen Grenzabstände werden nach Angabe der Vorlage eingehalten
  • Das Grundstück liegt außerhalb der Gestaltungssatzungen, aber im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung zur Bevölkerungsstruktur
  • Der Beschlussvorschlag sieht die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/161/2021
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8201 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog19. Oktober 2021, 22:05 UhrVorberatungkein Beschluss
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog4. November 2021, 21:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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