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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Neubau eines Mehrfamilienhauses mit einer Dauerwohnung und sieben Ferienwohnungen

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 27. Januar 2022

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 27. Januar 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 14 Abs. 2 BauGB zur Ausnahme von der Veränderungssperre wird nicht erteilt. RV Redelfs erläutert den Sachstand. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig genehmigt und das Einvernehmen wird nicht erteilt.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Die Gemeinde soll ihr zuvor erteiltes Einvernehmen zum Bau eines Mehrfamilienhauses mit einer Dauerwohnung und sieben Ferienwohnungen jetzt verweigern. Grund ist die seit 1. November 2021 geltende Veränderungssperre, die das laufende Bauleitplanverfahren absichert. Solange der neue Bebauungsplan Nr. 22 noch nicht feststeht, darf keine Ausnahme genehmigt werden. Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen wird nicht erteilt.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zur erneuten Prüfung eines Bauantrags für ein Mehrfamilienhaus auf Spiekeroog — Folgeberatung nach Erlass einer Veränderungssperre. Der Rat hatte dem Bauvorhaben im Juli 2021 bereits zugestimmt; wegen der neuen Veränderungssperre forderte der Landkreis eine erneute Prüfung durch die Gemeinde.

Hintergrund

Der Gemeinderat erteilte am 1. Juli 2021 sein Einvernehmen zu dem Bauantrag. Eine Baugenehmigung erging jedoch nicht, weil der Bauherr Unterlagen schuldig blieb. Am 14. Oktober 2021 beschloss der Rat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 mit dem Ziel, Dauerwohnraum zu erhalten und zu fördern. Zugleich trat eine Veränderungssperre in Kraft, die ab 1. November 2021 neue Vorhaben im Plangebiet vorläufig blockiert. Da die Festsetzungen des neuen B-Plans — insbesondere zu Gebäudegröße und zum Verhältnis von Dauer- zu Ferienwohnraum — noch nicht feststehen, kann keine Ausnahme zugelassen werden.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft unmittelbar das Verhältnis von Dauerwohnraum zu Ferienwohnraum auf der Insel — ein Thema, das für die Wohnraumversorgung der Einwohner:innen zentral ist. Wird das Einvernehmen verweigert, bleibt das Bauprojekt vorerst blockiert, bis der neue Bebauungsplan Klarheit schafft. Mittelbar zeigt der Fall, wie die Veränderungssperre wirkt: Sie verhindert neue Fakten, solange die Planung läuft.

Die wichtigsten Punkte

  • Ein Bauherr plant ein Mehrfamilienhaus mit einer Dauerwohnung und sieben Ferienwohnungen
  • Der Gemeinderat hatte im Juli 2021 zunächst zugestimmt, muss nun aber neu entscheiden
  • Die Veränderungssperre gilt seit 1. November 2021 und schützt die laufende Aufstellung des B-Plans Nr. 22
  • Die künftigen Regeln zu Gebäudegröße und Wohnraumart stehen noch nicht fest
  • Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen nach § 14 Abs. 2 BauGB wird nicht erteilt

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/202/2021
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog12. Januar 2022, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog27. Januar 2022, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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Neubau eines Mehrfamilienhauses mit einer Dauerwohnung und sieben Ferienwohnungen — Spiekeroog-Radar