Neubau eines Mehrfamilienhauses mit einer Dauerwohnung und sieben Ferienwohnungen
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 27. Januar 2022
Beschlossen — einstimmig
am 27. Januar 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 14 Abs. 2 BauGB zur Ausnahme von der Veränderungssperre wird nicht erteilt. RV Redelfs erläutert den Sachstand. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig genehmigt und das Einvernehmen wird nicht erteilt.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde soll ihr zuvor erteiltes Einvernehmen zum Bau eines Mehrfamilienhauses mit einer Dauerwohnung und sieben Ferienwohnungen jetzt verweigern. Grund ist die seit 1. November 2021 geltende Veränderungssperre, die das laufende Bauleitplanverfahren absichert. Solange der neue Bebauungsplan Nr. 22 noch nicht feststeht, darf keine Ausnahme genehmigt werden. Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen wird nicht erteilt.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur erneuten Prüfung eines Bauantrags für ein Mehrfamilienhaus auf Spiekeroog — Folgeberatung nach Erlass einer Veränderungssperre. Der Rat hatte dem Bauvorhaben im Juli 2021 bereits zugestimmt; wegen der neuen Veränderungssperre forderte der Landkreis eine erneute Prüfung durch die Gemeinde.
Hintergrund
Der Gemeinderat erteilte am 1. Juli 2021 sein Einvernehmen zu dem Bauantrag. Eine Baugenehmigung erging jedoch nicht, weil der Bauherr Unterlagen schuldig blieb. Am 14. Oktober 2021 beschloss der Rat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 mit dem Ziel, Dauerwohnraum zu erhalten und zu fördern. Zugleich trat eine Veränderungssperre in Kraft, die ab 1. November 2021 neue Vorhaben im Plangebiet vorläufig blockiert. Da die Festsetzungen des neuen B-Plans — insbesondere zu Gebäudegröße und zum Verhältnis von Dauer- zu Ferienwohnraum — noch nicht feststehen, kann keine Ausnahme zugelassen werden.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft unmittelbar das Verhältnis von Dauerwohnraum zu Ferienwohnraum auf der Insel — ein Thema, das für die Wohnraumversorgung der Einwohner:innen zentral ist. Wird das Einvernehmen verweigert, bleibt das Bauprojekt vorerst blockiert, bis der neue Bebauungsplan Klarheit schafft. Mittelbar zeigt der Fall, wie die Veränderungssperre wirkt: Sie verhindert neue Fakten, solange die Planung läuft.
Die wichtigsten Punkte
- Ein Bauherr plant ein Mehrfamilienhaus mit einer Dauerwohnung und sieben Ferienwohnungen
- Der Gemeinderat hatte im Juli 2021 zunächst zugestimmt, muss nun aber neu entscheiden
- Die Veränderungssperre gilt seit 1. November 2021 und schützt die laufende Aufstellung des B-Plans Nr. 22
- Die künftigen Regeln zu Gebäudegröße und Wohnraumart stehen noch nicht fest
- Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen nach § 14 Abs. 2 BauGB wird nicht erteilt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/202/2021
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8103 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein privater Bauantrag sieht den Neubau von zwei Wohngebäuden im Bereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A vor — mit sieben Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung auf einem 730 m² großen Grundstück. Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen erteilen. Bedingung: Die Dauerwohnung muss in der Baugenehmigung eindeutig nach Lage und Größe festgelegt werden.
Die Gemeinde soll einem Bauantrag erneut das Einvernehmen verweigern, mit dem eine Dauerwohnung in eine Ferienwohnung umgewandelt werden soll. Der Bauherr hatte den Antrag bereits 2020 gestellt; damals verweigerte der Gemeinderat das Einvernehmen, der Landkreis lehnte die Baugenehmigung ab, und der Bauherr klagte dagegen. Seit November 2021 gilt eine Veränderungssperre, die genau solche Umwandlungen von Dauerwohnraum verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, auch die jetzt mögliche Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zu genehmigen.
Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen zu einer Bauvoranfrage verweigern: Ein Eigentümer möchte ein bestehendes Haus mit einer Dauerwohnung und zwei Ferienwohnungen abreißen und durch einen Neubau mit einer Dauerwohnung und fünf Ferienwohnungen ersetzen. Die Verwaltung empfiehlt, das Einvernehmen nicht zu erteilen, weil wesentliche Unterlagen fehlen und die Vereinbarkeit mit der Erhaltungssatzung ungeklärt ist. Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
Die Gemeinde soll erneut über einen Bauantrag entscheiden, der ein Wohnhaus in ein Ferienhaus umwandeln will. Den Antrag hatte der Gemeinderat bereits im Oktober 2021 abgelehnt; der Landkreis schickte ihn zurück zur erneuten Prüfung unter der seit November 2021 geltenden Veränderungssperre. Die Verwaltung empfiehlt, das Einvernehmen erneut zu verweigern, weil die Umnutzung Dauerwohnraum vernichten würde — das Gegenteil dessen, was der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan 22 bezweckt.