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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Umbau eines bestehenden Wohn- u. Geschäftshauses

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. September 2019

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 03. September 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. Das Gremium stimmt dem Beschlussvorschlag ohne Aussprache zu.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein Wohn- und Geschäftshaus auf Spiekeroog soll umgebaut werden: Im Erdgeschoss ist eine Veranda geplant, im Dachgeschoss eine Gaube (Zwerchhaus) zur Straßenseite. Die Gesamtfläche steigt dadurch auf 117,41 m² und bleibt damit unter der im Bebauungsplan erlaubten Obergrenze von 150 m². Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilen.

Einordnung

Bauantrag eines privaten Eigentümers zum Umbau eines bestehenden Wohn- und Geschäftshauses im Geltungsbereich des B-Plans Dorf-Teil A; die Gemeinde entscheidet über ihr Einvernehmen nach § 30 BauGB in Verbindung mit der Erhaltungssatzung.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen des B-Plans Dorf-Teil A. Dort sind Grundflächen von maximal 150 m² pro bauliche Anlage zulässig. Zusätzlich gilt eine Baugestaltungssatzung, die Dachform, Farben und Materialien regelt. Eine Erhaltungssatzung schützt das typische Erscheinungsbild des Dorfs und die vorhandene Bevölkerungsstruktur.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Umbau betrifft ein einzelnes Privatgrundstück und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Inselalltag der übrigen Insulaner:innen. Die Vorlage ist ein Standardverfahren zur Sicherung, dass private Bauvorhaben dem Orts- und Erscheinungsbild entsprechen.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Erdgeschoss (Ladenlokal) wächst durch eine Veranda von 62 m² auf 74,25 m²
  • Das Dachgeschoss (Wohnung) wächst durch eine Gaube von 37 m² auf 43,16 m²
  • Die Gesamtfläche beträgt nach dem Umbau 117,41 m² und liegt unter der zulässigen Grenze von 150 m²
  • Alle Vorgaben der Baugestaltungssatzung — Dachneigung, Farben, Materialien — werden laut Vorlage eingehalten
  • Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/073/2019
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8127 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog22. August 2019, 22:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog3. September 2019, 22:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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