Anbau eines Balkons
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 27. Januar 2022
Beschlossen — mehrheitlich
am 27. Januar 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird erteilt. RV Redelfs erläutert den Sachstand und bittet Ratsmitglied Andreesen-Ahsendorf wegen Befangenheit im Publikum Platz zunehmen. Der Beschlussvorschlag wird mehrheitlich beschlossen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin privater Bauherr will an seinem Wohnhaus im Bereich des B-Plans 7a „Wittdün
Einordnung
Bauantrag eines privaten Grundstückseigentümers; die Verwaltung legt dem Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat vor, ob das gemeindliche Einvernehmen zur Ausnahme von der seit November 2021 geltenden Veränderungssperre erteilt werden kann.
Hintergrund
Seit dem 1. November 2021 gilt im betroffenen Gebiet eine Veränderungssperre. Sie sichert die Aufstellung des neuen Bebauungsplans Nr. 22, der mit Aufstellungsbeschluss vom 14. Oktober 2021 angestoßen wurde. Ziel dieses B-Plans ist es, Dauerwohnraum und Gewerbeflächen zu sichern. Die Veränderungssperre verbietet grundsätzlich erheblich wersteigernde Baumaßnahmen, erlaubt aber Ausnahmen nach § 14 Abs. 2 BauGB.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Entscheidung betrifft ausschließlich ein einzelnes Privatgrundstück im Gebiet „Wittdün
Die wichtigsten Punkte
- Das Wohnhaus liegt im B-Plan-Gebiet 7a „Wittdün
- confidence :
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/204/2021
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8203 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
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