Zum Inhalt springen
Spiekeroog-Radar
📄
Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Anbau eines Balkons

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 27. Januar 2022

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 27. Januar 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird erteilt. RV Redelfs erläutert den Sachstand und bittet Ratsmitglied Andreesen-Ahsendorf wegen Befangenheit im Publikum Platz zunehmen. Der Beschlussvorschlag wird mehrheitlich beschlossen.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein privater Bauherr will einen Balkon an sein Wohnhaus auf Spiekeroog anbauen. Seit November 2021 gilt auf der Insel eine Veränderungssperre, die erhebliche wertvermehrende Baumaßnahmen untersagt. Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass der Balkon weder Dauerwohnraum umwidmet noch Gewerbefläche verringert und damit keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen.

Einordnung

Bauantrag eines privaten Eigentümers im Bereich des Bebauungsplans Nr. 7a Wittdün zur Genehmigung durch Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat. Die Gemeinde muss ihr Einvernehmen erteilen, weil das Vorhaben in den Geltungsbereich einer Veränderungssperre fällt.

Hintergrund

Seit dem 1. November 2021 gilt auf Spiekeroog eine Veränderungssperre, die wertvermehrende Baumaßnahmen während der Aufstellung des neuen Bebauungsplans Nr. 22 verhindert. Den Aufstellungsbeschluss fasste der Rat am 14. Oktober 2021. Ziel des neuen Plans ist es, Dauerwohnraum und Gewerbeflächen zu erhalten. Der bestehende Bebauungsplan Nr. 7a Wittdün setzt das Grundstück als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Allgemeines Wohngebiet fest.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage betrifft unmittelbar nur einen einzelnen Grundstückseigentümer im Bereich Wittdün. Für die übrigen Insulaner:innen ist sie ein Beispiel dafür, wie die Veränderungssperre einzelne Bauvorhaben genehmigungspflichtig macht, auch wenn sie bislang routinemäßig wären. Eine breitere Wirkung auf den Inselalltag hat der Beschluss nicht.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Wohnhaus liegt auf einem 816 Quadratmeter großen Grundstück im Bebauungsplan Nr. 7a Wittdün
  • Die seit dem 1. November 2021 geltende Veränderungssperre erfordert ein ausdrückliches gemeindliches Einvernehmen für Ausnahmen
  • Die Verwaltung sieht keine Nutzungsänderung von Dauerwohnraum und keine Verringerung von Gewerbefläche
  • Eine Überschreitung der Baugrenze ist laut Vorlage nicht erkennbar
  • Der Beschlussvorschlag sieht die Erteilung des Einvernehmens nach Paragraph 14 Absatz 2 Baugesetzbuch vor

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/204/2021
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8203 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog12. Januar 2022, 21:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog27. Januar 2022, 21:00 UhrEntscheidungmehrheitlich

Verwandte Vorlagen

Hohe Inselrelevanz
60.1-003384-24 | Nutzungsänderung DW in FW
01/036/2024Sitzungsvorlage

Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen verweigern, damit ein Wohngebäude nachträglich als Ferienwohnungen genehmigt wird. Die Eigentümer hatten das als Dauerwohnraum genehmigte Gebäude seit langem als Ferienwohnungen vermietet und beantragten im März 2024 die nachträgliche Legalisierung. Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung, weil die laufende Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 22 Dorf und die Erhaltungssatzung dem Vorhaben entgegenstehen. Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen versagen.

Nutzungsänderung von zwei Dauerwohnungen in Ferienwohnungen
01/193/2021Sitzungsvorlage

Die Gemeinde soll erneut darüber entscheiden, ob zwei Dauerwohnungen in Ferienwohnungen umgewandelt werden dürfen. Der Bauantrag war bereits 2020 abgelehnt worden; der Bauherr hat Widerspruch eingelegt. Seit November 2021 gilt auf Spiekeroog eine Veränderungssperre, die genau solche Umwandlungen verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen erneut zu verweigern.

Nutzungsänderung von einer Dauerwohnung in eine Ferienwohnung
01/196/2021Sitzungsvorlage

Die Gemeinde soll einem Bauantrag erneut das Einvernehmen verweigern, mit dem eine Dauerwohnung in eine Ferienwohnung umgewandelt werden soll. Der Bauherr hatte den Antrag bereits 2020 gestellt; damals verweigerte der Gemeinderat das Einvernehmen, der Landkreis lehnte die Baugenehmigung ab, und der Bauherr klagte dagegen. Seit November 2021 gilt eine Veränderungssperre, die genau solche Umwandlungen von Dauerwohnraum verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, auch die jetzt mögliche Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zu genehmigen.

60.1-00051-24 | Nutzungsänderung in 2 Ferienwohnungen u. Erweiterung Nebengebäude
01/009/2024Sitzungsvorlage

Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen zu einer nachträglichen Legalisierung von zwei Ferienwohnungen im Dachgeschoss eines privaten Wohngebäudes verweigern. Die Eigentümerin hatte im Dezember 2023 beantragt, die seit Langem ohne Genehmigung als Ferienwohnungen genutzten Räume offiziell umzuwidmen und ein Nebengebäude mit 40,35 qm zu errichten. Die Verwaltung empfiehlt Ablehnung, weil das Vorhaben gegen die laufende Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 22 Dorf verstößt und baulich genehmigten Dauerwohnraum vernichten würde. Der Beschlussvorschlag lautet: Das gemeindliche Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre wird versagt.