Antrag RM Heusipp: Beratung und Beschluss weiteres Vorgehen Bauprojekt „Achter d` Diek“
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 5. Oktober 2017
Beschlossen — einstimmig
am 05. Oktober 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2017 zu erstellen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, eine Abfrage nach einem höchstmöglichen Mietpreis zu initiieren. RM Heusipp berichtet zu Beginn von den konstruktiven Gesprächen mit der Klägerseite, die zur Folge hatten, dass der vertretende Rechtsanwalt gebeten wurde, die Klage vor Gericht zurückzuziehen. Die vereinbarten baulichen Änderungen wurden bereits als Bauantrag beim Landkreis eingereicht. Zudem hat lt. RM Weibels auch Herr Beekmann beabsichtigt, die Klage zurückzuziehen. Für RM Heusipp muss nun eine Steuerungsgruppe gegründet und mit Kompetenzen ausgestattet werden, damit weitere Schritte unternommen werden können. RM Schreiber ergänzt, dass die Leistungsverzeichnisse fertiggestellt. BM Piszczan weist darauf hin, dass lt. Rechnungsprüfungsamt eine Ausschreibung zwar möglich ist, bei Nichtdurchführung des Vorhabens aber hohe Regressforderungen entstehen können. Es wird seitens des RPA kritisch gesehen, dass die Klage noch nicht endgültig zurückgenommen wurde, keine gültige Baugenehmigung vorliegt und auch die Finanzierung nicht gesichert ist. RV Redelfs fragt an mit welchen Kompetenzen die Steuerungsgruppe ausgestattet werden soll und wie der Informationsaustausch zu den übrigen Ratsmitgliedern ablaufen soll. Für RM Schreiber ist es selbstverständlich, dass jedes Ratsmitglied zu den Treffen der Steuerungsgruppe anwesend sein kann. Herr Koffinke betont, dass haushaltsrechtlich ein Nachtragshaushalt erforderlich ist. Bei einem Beschluss am 1.11. würde dieser, nach Auslegung und RPA-Beteiligung frühestens am 13.12.2017 vorliegen können. Er unterstützt BM Piszczan in der Ansicht, dass bei Nichtdurchführung des Vorhabens hohe Regressforderungen entstehen können. Die Gesamtfinanzierung muss sichergestellt sein. Eine Annahme von Kreditmitteln ist vorab rechtlich nicht möglich. BM Piszczan berichtet von einem Telefonat mit Frau Müller (NWP) nachdem ein Baubeginn zum 01.01.2018 möglich wäre. RM Weibels bittet BM Piszczan eine Zeitschiene zu erstellen, wonach erkenntlich ist, wie sich dieser den weiteren Ablauf des Verfahrens vorstellt. Es verdeutlicht sich, dass eine angedachte Miete von 7,50€/m² nicht realisierbar ist. Da nach Ansicht von RM Klasing viele Interessenten von diesem Mietzins ausgegangen sind, hält er es für wichtig die Schmerzgrenze im Bezug auf den Mietzins zu erfragen.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Das Bauprojekt 'Achter d' Diek' kann nach einer außergerichtlichen Einigung mit den Klägern voraussichtlich im Winterhalbjahr 2017/18 starten. Ratsmitglied Gerda Heusipp beantragt, eine Steuerungsgruppe aus Ratsmitgliedern zu benennen und die Verwaltung mit der Einholung von Angeboten für eine Bauleitung bis zum 20. Oktober 2017 zu beauftragen. Die Steuerungsgruppe soll die meisten Projektentscheidungen eigenständig treffen; nur Vertragsabschlüsse benötigen weiterhin einen Ratsbeschluss.
Einordnung
Antrag eines Ratsmitglieds (Gerda Heusipp) zur Beschlussfassung über die Projektorganisation des Bauvorhabens 'Achter d' Diek'. Die Vorlage wurde am 27. September 2017 eingereicht und am 5. Oktober 2017 in Verwaltungsausschuss und Rat beraten.
Hintergrund
Das Bauprojekt 'Achter d' Diek' war zuvor durch Klagen blockiert. Eine Einigung mit den Klägern wurde erzielt, sodass ein Baubeginn im Winter 2017/18 möglich erscheint. Über den genauen Inhalt des Projekts (z. B. Art des Bauvorhabens, Standort, Kosten) macht die Vorlage keine näheren Angaben.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Bauprojekt 'Achter d' Diek' kann nach längerer Verzögerung durch Klagen nun vorankommen. Welche konkreten Auswirkungen das Vorhaben für Insulaner:innen hat, lässt sich dieser Vorlage nicht entnehmen, da Inhalt und Umfang des Projekts nicht beschrieben werden. Die Vorlage regelt zunächst nur die Projektsteuerung.
Die wichtigsten Punkte
- Eine außergerichtliche Einigung mit den Klägern ermöglicht einen Baubeginn noch im Winterhalbjahr 2017/18
- Der Rat soll eine Steuerungsgruppe aus Ratsmitgliedern benennen, die Projektentscheidungen eigenständig trifft
- Vertragsabschlüsse — außer der Beauftragung eines Bauleiters — bleiben dem Rat vorbehalten
- Die Verwaltung soll bis zum 20. Oktober 2017 Angebote für eine Projektleitung einholen
- Was das Projekt 'Achter d' Diek' inhaltlich umfasst, beschreibt die Vorlage nicht
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/099/2017
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
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Anlagen (1)
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll über das weitere Vorgehen beim Bauprojekt Westerloog beraten und einen Beschluss fassen. Die Vorlage enthält selbst nur den Auftrag zur Beratung; inhaltliche Details zum Projekt sind als Anlage Wohnbauprojekt Westerloog beigefügt, die im vorliegenden PDF nicht enthalten ist. Der konkrete Beschlussinhalt ist daher aus der Vorlage allein nicht ersichtlich.
Der Bauausschuss berät über die Änderung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Achter d' Diek. Gegenstand sind die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des geänderten Plans. Die Beratungsunterlagen lagen als Vorab-Entwurf vor; ein konkreter Beschlusstext ist in der Vorlage selbst nicht enthalten.
Im Haus Seerose sollen Gemeinschaftsräume zu einzelnen Wohneinheiten umgebaut werden. Dazu werden innen Wände entfernt oder neu gezogen; die äußere Form des Gebäudes bleibt unverändert. Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen erteilen, damit der Landkreis Wittmund die Baugenehmigung ausstellen kann.
Die Gemeinde vergibt eine freie Wohnung im Haus Achter d' Diek 5 A erstmals neu. Zwei Bewerber:innen hatten sich gemeldet; nach den geltenden Vergaberichtlinien erhält den Zuschlag, wer am längsten mit Hauptwohnsitz auf Spiekeroog gemeldet ist. Bewerber A erfüllt dieses Kriterium mit vier Jahren und acht Monaten Hauptwohnsitz, Bewerber B scheidet aus, da nur ein Nebenwohnsitz vorliegt. Der Rat soll der Auswahl der Verwaltung zustimmen und die Wohnung an Bewerber A vergeben.