Vergabe einer Wohnung im Bereich Achter d" Diek
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 1. Oktober 2020
Beschlossen — einstimmig
am 01. Oktober 2020 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog stimmt der Auswahl der Verwaltung zu und vergibt die freie Wohnung im Rahmen der Erstbelegung an Bewerber A. RV Redelfs erläutert den Sachstand und der Rat kommt umgehend zu einem einstimmigen Ergebnis.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde vergibt eine frei gewordene Wohnung im Haus Achter d' Diek 5 A. Zwei Personen hatten sich beworben; nach den geltenden Vergabekriterien erhält die Person den Zuschlag, die seit am längsten mit Hauptwohnsitz auf Spiekeroog gemeldet ist. Der Rat soll der Auswahl der Verwaltung zustimmen und die Wohnung an Bewerber A vergeben.
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung zur Erstzuteilung einer kommunalen Wohnung, eingebracht im Rahmen der kommunalen Wohnungswirtschaft. Der Verwaltungsausschuss berät vorab, der Rat trifft die abschließende Entscheidung.
Hintergrund
Der Rat hat am 28. Februar 2019 (TOP 11) verbindliche Vergabekriterien für Gemeindewohnungen festgelegt. Danach hat Vorrang, wer die längste Dauer mit Hauptwohnsitz auf Spiekeroog gemeldet ist. Personen, die nur mit Nebenwohnsitz gemeldet sind, werden bei der Vergabe nicht berücksichtigt. Die Wohnung wurde in der dritten Ausschreibungsrunde vergeben.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Entscheidung betrifft direkt die beiden Bewerber:innen um die Wohnung. Für alle anderen Insulaner:innen zeigt sie, wie die Gemeinde knappe Wohnressourcen nach festgelegten Regeln verteilt. Wer auf Spiekeroog wohnen möchte, muss den Hauptwohnsitz hier anmelden, um bei Wohnungsvergaben berücksichtigt zu werden.
Die wichtigsten Punkte
- Im Haus Achter d' Diek 5 A ist eine Gemeindewohnung neu zu vergeben
- Zwei Personen hatten sich beworben — eine mit Haupt-, eine mit Nebenwohnsitz auf Spiekeroog
- Das Vergabekriterium „längste Hauptwohnsitzdauer
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/059/2020
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8197 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat soll festlegen, nach welchen Kriterien die 16 neuen Gemeindewohnungen im Bauprojekt „Achter d'Diek
Der Rat soll verbindlich regeln, nach welchen Kriterien die zwei Wohnungen im Feuerwehrgerätehaus vergeben werden. Bisher gibt es keine dokumentierten Vergaberegeln. Ratsmitglied Inge Redelfs schlägt zwei Alternativen vor: Variante I gibt aktiven Feuerwehrmitgliedern Vorrang, Variante II behandelt die Wohnungen wie alle anderen Gemeindewohnungen — mit Gemeindemitarbeitenden an erster Stelle.
Die Gemeinde will auf dem gemeindeeigenen Grundstück Noorderloog 21 Bauland auf Erbpacht an Insulaner:innen ohne Eigentum vergeben. Geplant ist ein Reihenhaus für zwei oder drei Parteien auf einer bebaubaren Grundfläche von rund 259 Quadratmetern. Der Rat soll beschließen, dass Bauausschuss und Hauptausschuss zunächst Baugröße, Vergabekriterien und Erbpachtzins beraten und dem Rat anschließend ein Interessenbekundungsverfahren zur Beschlussfassung vorlegen.
Die Gemeinde Spiekeroog will die Vergabekriterien für kommunale Mietwohnungen aktualisieren. Damit wird festgelegt, nach welchen Regeln Insulaner:innen Zugang zu gemeindeeigenem Wohnraum erhalten. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist aus dem Titel nicht bekannt.