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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Umbau und Umnutzung von Gemeinschaftsräumen zu Wohnräumen

Stand der Beratung

Abgelehnt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 26. Januar 2017

Beschluss

Abgelehnt

am 26. Januar 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Im Haus Seerose sollen Gemeinschaftsräume zu einzelnen Wohneinheiten umgebaut werden. Dazu werden innen Wände entfernt oder neu gezogen; die äußere Form des Gebäudes bleibt unverändert. Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen erteilen, damit der Landkreis Wittmund die Baugenehmigung ausstellen kann.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem Bauantrag für das Haus Seerose auf einem Grundstück in der Ortsmitte von Spiekeroog. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung erteilen.

Hintergrund

Der Bauantrag ging am 14. Dezember 2016 bei der Gemeinde ein. Bereits im Juli 2016 hatte der Landkreis Wittmund eine Bauvoranfrage positiv beschieden. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des noch nicht rechtskräftigen Bebauungsplans Dorf-Teil B, weshalb der gültige Bebauungsplan Nr. 8C Ortsmitte-West als Prüfmaßstab gilt. Das Grundstück ist als Sondergebiet für Kur-, Heil- und Erholungszwecke ausgewiesen und unterliegt zudem der gemeindlichen Erhaltungssatzung, die für Nutzungsänderungen eine Genehmigung verlangt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Umnutzung betrifft ein einzelnes Gebäude und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Alltag der meisten Insulaner:innen. Für die Betreiber des Hauses Seerose entstehen durch den Umbau neue Wohneinheiten, die bisher als Gemeinschaftsräume genutzt wurden. Der äußere Eindruck des Gebäudes verändert sich nicht.

Die wichtigsten Punkte

  • Gemeinschaftsräume im Haus Seerose sollen durch Umzug von Innenwänden zu einzelnen Wohneinheiten werden
  • Die Kubatur des Gebäudes bleibt unverändert, keine Anbauten oder Erweiterungen sind geplant
  • Grundlage der Prüfung ist der Bebauungsplan Nr. 8C Ortsmitte-West, da der neue Bebauungsplan Dorf-Teil B noch keine Rechtskraft hat
  • Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und empfiehlt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
  • Der Beschlussvorschlag lautet: Das Einvernehmen nach BauGB wird erteilt

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/001/2017
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8136 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Spiekeroog16. Januar 2017, 21:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog26. Januar 2017, 21:00 UhrEntscheidungabgelehnt

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