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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Umbau und Umnutzung von Gemeinschaftsräumen zu Wohnräumen

Stand der Beratung

Abgelehnt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 26. Januar 2017

Beschluss

Abgelehnt

am 26. Januar 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Im Haus Seerose sollen Gemeinschaftsräume zu einzelnen Wohneinheiten umgebaut werden. Das Gebäude selbst wird äußerlich nicht verändert — nur innenliegende Wände werden entfernt oder neu gezogen. Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem Bauantrag für das Haus Seerose auf einem Grundstück im Bereich des Bebauungsplans Nr. 8C „Ortsmitte-West". Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung erteilen.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im Sondergebiet für Kur-, Heil- und Erholungszwecke nach Bebauungsplan Nr. 8C „Ortsmitte-West". Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan „Dorf-Teil B" hat noch keine Planreife, deshalb gilt der ältere Plan. Eine Bauvoranfrage zum selben Vorhaben hatte der Landkreis Wittmund im Juli 2016 bereits positiv beschieden. Das Grundstück liegt zudem im Geltungsbereich der gemeindlichen Erhaltungssatzung, weshalb die Nutzungsänderung des gemeindlichen Einvernehmens bedarf.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Umbau betrifft ein einzelnes Gebäude und schafft neue Wohneinheiten im Ortsbereich. Da das Gebäude äußerlich unverändert bleibt, ergeben sich für die Nachbarschaft keine sichtbaren Veränderungen. Für die Allgemeinheit auf der Insel hat die Vorlage keine unmittelbaren Auswirkungen.

Die wichtigsten Punkte

  • Im Haus Seerose werden Gemeinschaftsräume zu Wohneinheiten zusammengelegt
  • Das Gebäude wird nicht erweitert — die Außenkubatur bleibt unverändert
  • Das Grundstück liegt im Sondergebiet nach Bebauungsplan 8C „Ortsmitte-West", nicht nach dem noch nicht reifen Plan „Dorf-Teil B"
  • Eine frühere Bauvoranfrage wurde vom Landkreis Wittmund bereits positiv beschieden
  • Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und empfiehlt die Erteilung des Einvernehmens

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/001/2017
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Spiekeroog16. Januar 2017, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog26. Januar 2017, 20:00 UhrEntscheidungabgelehnt

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