Umbau und Umnutzung von Gemeinschaftsräumen zu Wohnräumen
Stand der Beratung
Abgelehnt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 26. Januar 2017
Abgelehnt
am 26. Januar 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertIm Haus Seerose sollen Gemeinschaftsräume zu einzelnen Wohneinheiten umgebaut werden. Das Gebäude selbst wird äußerlich nicht verändert — nur innenliegende Wände werden entfernt oder neu gezogen. Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem Bauantrag für das Haus Seerose auf einem Grundstück im Bereich des Bebauungsplans Nr. 8C „Ortsmitte-West". Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung erteilen.
Hintergrund
Das Grundstück liegt im Sondergebiet für Kur-, Heil- und Erholungszwecke nach Bebauungsplan Nr. 8C „Ortsmitte-West". Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan „Dorf-Teil B" hat noch keine Planreife, deshalb gilt der ältere Plan. Eine Bauvoranfrage zum selben Vorhaben hatte der Landkreis Wittmund im Juli 2016 bereits positiv beschieden. Das Grundstück liegt zudem im Geltungsbereich der gemeindlichen Erhaltungssatzung, weshalb die Nutzungsänderung des gemeindlichen Einvernehmens bedarf.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Umbau betrifft ein einzelnes Gebäude und schafft neue Wohneinheiten im Ortsbereich. Da das Gebäude äußerlich unverändert bleibt, ergeben sich für die Nachbarschaft keine sichtbaren Veränderungen. Für die Allgemeinheit auf der Insel hat die Vorlage keine unmittelbaren Auswirkungen.
Die wichtigsten Punkte
- Im Haus Seerose werden Gemeinschaftsräume zu Wohneinheiten zusammengelegt
- Das Gebäude wird nicht erweitert — die Außenkubatur bleibt unverändert
- Das Grundstück liegt im Sondergebiet nach Bebauungsplan 8C „Ortsmitte-West", nicht nach dem noch nicht reifen Plan „Dorf-Teil B"
- Eine frühere Bauvoranfrage wurde vom Landkreis Wittmund bereits positiv beschieden
- Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und empfiehlt die Erteilung des Einvernehmens
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/001/2017
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8136 kB
Beratungsfolge
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