Auftragsvergabe zur Bauleitplanung
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 23. Mai 2013
Beschlossen — mehrheitlich
am 23. Mai 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Die Verwaltung wird ermächtigt, auf Grundlage des Angebotsentwurfes des Planungsbüros NWP vom 23.04.2013 den Auftrag für Planungsleistungen, die im Zusammenhang mit den Abschnitten 1-2 benannt werden, im Zusammenhang mit einer Neukonzeption der Bebauungspläne/eines Bebauungsplanes in der Gemeinde Spiekeroog zu erteilen.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog will das Planungsbüro NWP Planungsgesellschaft mbH aus Oldenburg mit der Erstellung neuer Bebauungspläne beauftragen. Ein vom Rat gebildeter Arbeitskreis hat sich für dieses Büro ausgesprochen. Die Kosten sollen aus Budgetmitteln gedeckt werden; falls nötig, soll einer überplanmäßigen Ausgabe zugestimmt werden. Der Beschlussvorschlag ermächtigt die Verwaltung, den Auftrag auf Basis des Angebots vom 23.04.2013 zu erteilen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht vom Bürgermeister, zur Vergabe eines Planungsauftrags als Folgeschritt nach dem Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats vom 28.02.2013.
Hintergrund
Der Gemeinderat hat am 28.02.2013 die Aufstellung eines oder mehrerer neuer Bebauungspläne für Spiekeroog beschlossen. Daraufhin bildete der Rat einen Arbeitskreis, der das Büro NWP Planungsgesellschaft mbH aus Oldenburg auswählte. Das Büro hat ein Angebot vorgelegt: Beratungsleistungen zur Grundlagenermittlung werden nach Stundensatz abgerechnet, die eigentliche Bauleitplanung zu den Mindestsätzen nach HOAI. Die Vergabe an nur einen Anbieter ist nach dem einschlägigen Vergabehandbuch zulässig, weil Mindestsätze angeboten werden.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die neuen Bebauungspläne werden langfristig regeln, was auf der Insel wo und wie gebaut werden darf. Für Insulaner:innen und Grundstückseigentümer:innen hat das direkte Auswirkungen auf Baurechte und die Entwicklung des Ortsbildes. Der jetzt zu fassende Beschluss betrifft zunächst die Vergabe des Planungsauftrags, also einen vorbereitenden Schritt.
Die wichtigsten Punkte
- Der Gemeinderat hat am 28.02.2013 die Aufstellung neuer Bebauungspläne beschlossen
- Ein Arbeitskreis aus Ratsmitgliedern empfiehlt die NWP Planungsgesellschaft mbH aus Oldenburg
- Beratungsleistungen werden nach Stundensatz abgerechnet, die Bauleitplanung zu HOAI-Mindestsätzen
- Haushaltsmittel für den Auftrag stehen nicht vollständig bereit; nötigenfalls soll einer überplanmäßigen Ausgabe zugestimmt werden
- Der Beschlussvorschlag ermächtigt die Verwaltung, den Auftrag auf Basis des Angebots vom 23.04.2013 zu erteilen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 0042/2013
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
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Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-881 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
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