Bauantrag Neubau eine Wohnhauses mit zwei Dauerwohnungen und einem Ferienapartment
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. Juli 2015
Beschlossen — einstimmig
am 09. Juli 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 wird erteilt. RM Heusipp vermisst einen entsprechenden Grundriss zum Bauantrag . RM Klasing sieht dies ähnlich und moniert, dass die Verwaltung den Bauherren darauf hätte hinweisen müssen. Herr Andreesen hält ebenfalls einen Grundriss für erforderlich. RM Bauer weist auf die beengte Zufahrtsmöglichkeit zur Baustelle hin und spricht die Empfehlung aus, die Gemeindestraße daher nicht zu nutzen. Herr Andreesen betont die Bedeutung, nach Fertigstellung eine Abnahme und Prüfung durchzuführen. RV Bücking fragt nach, ob jemand nicht in der Lage sei ohne Grundriss über den Antrag abzustimmen. Da dies verneint wird, kommt es zur Abstimmung.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Ein privater Antragsteller möchte ein bestehendes Gebäude abreißen und durch ein neues Wohnhaus mit zwei Dauerwohnungen und einer Ferienwohnung ersetzen. Das Grundstück liegt in einem Bereich, für den der Rat am 13.03.2015 eine Veränderungssperre beschlossen hat. Eine Ausnahme von dieser Sperre ist möglich, wenn keine überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen. Der Beschlussvorschlag lautet: Die Gemeinde erteilt ihr Einvernehmen nach § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch.
Einordnung
Bauantrag eines privaten Antragstellers, eingebracht von der Verwaltung zur Beschlussfassung durch Verwaltungsausschuss und Rat. Das Grundstück liegt im Bereich der geplanten Ortsmitte; die Gemeinde muss ihr Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre erteilen.
Hintergrund
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat am 13.03.2015 eine Veränderungssperre für das betroffene Gebiet beschlossen, um die laufende Bauleitplanung zu sichern. Im Entwurf des neuen Bebauungsplans Im Dorf ist das Grundstück als Sondergebiet Tourismus Ortsmitte vorgesehen, in dem touristische Nutzungen sowie Wohn- und Geschäftsgebäude zulässig sein sollen. Das Grundstück unterliegt zudem der Baugestaltungssatzung I und der Bauerhaltungssatzung, die Vorgaben zu Dachform, Materialien und Fassade machen. Eine Ausnahme von der Veränderungssperre setzt das Einvernehmen der Gemeinde voraus.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Neubau beträfe unmittelbar das betroffene Grundstück und dessen Nachbarschaft im Ortskern. Für die Inselgemeinschaft insgesamt ist relevant, ob ein Neubau mit Dauerwohnungen im Kernbereich realisiert wird, während gleichzeitig ein neuer Bebauungsplan noch in Aufstellung ist. Die Entscheidung zeigt, wie die Gemeinde mit Bauvorhaben in der Phase einer Veränderungssperre umgeht.
Die wichtigsten Punkte
- Beantragt ist der Abriss eines bestehenden Gebäudes und der Neubau eines Wohnhauses mit zwei Dauerwohnungen und einer Ferienwohnung
- Das Grundstück liegt im Geltungsbereich einer seit März 2015 gültigen Veränderungssperre
- Nach dem laufenden Bebauungsplanentwurf Im Dorf ist das Grundstück als Sondergebiet Tourismus Ortsmitte vorgesehen
- Die geplante Grundfläche von 209 Quadratmetern entspricht weitgehend den Entwurfsfestsetzungen des neuen Bebauungsplans
- Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/042/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
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Anlagen (1)
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein Eigentümer beantragt den Abriss eines bestehenden Wohngebäudes und den Neubau eines Gebäudes mit 8 Hotelsuiten auf dem Grundstück in der Ortsmitte Spiekeroogs. Das Grundstück liegt in einem Bereich, für den der Rat am 13. März 2015 eine Veränderungssperre beschlossen hat; das Vorhaben braucht daher eine Ausnahme. Die Verwaltung prüft, ob die Maße und Gestaltung mit dem Entwurf des neuen Bebauungsplans Im Dorf sowie der Baugestaltungssatzung II übereinstimmen — was nach Aktenlage weitgehend der Fall ist. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen.
Die Gemeinde soll erneut darüber entscheiden, ob zwei Dauerwohnungen in Ferienwohnungen umgewandelt werden dürfen. Der Bauantrag war bereits 2020 abgelehnt worden; der Bauherr hat Widerspruch eingelegt. Seit November 2021 gilt auf Spiekeroog eine Veränderungssperre, die genau solche Umwandlungen verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen erneut zu verweigern.
Die Gemeinde soll einem Bauantrag erneut das Einvernehmen verweigern, mit dem eine Dauerwohnung in eine Ferienwohnung umgewandelt werden soll. Der Bauherr hatte den Antrag bereits 2020 gestellt; damals verweigerte der Gemeinderat das Einvernehmen, der Landkreis lehnte die Baugenehmigung ab, und der Bauherr klagte dagegen. Seit November 2021 gilt eine Veränderungssperre, die genau solche Umwandlungen von Dauerwohnraum verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, auch die jetzt mögliche Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zu genehmigen.
Die Gemeinde soll einem Bauantrag erneut das Einvernehmen verweigern: Ein Eigentümer will eine bestehende Dauerwohnung in eine Ferienwohnung umwandeln. Seit November 2021 gilt auf Spiekeroog eine Veränderungssperre, die genau solche Umwidmungen verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, die beantragte Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zu genehmigen.