Bauantrag Neubau eine Wohnhauses mit zwei Dauerwohnungen und einem Ferienapartment
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. Juli 2015
Beschlossen — einstimmig
am 09. Juli 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 wird erteilt. RM Heusipp vermisst einen entsprechenden Grundriss zum Bauantrag . RM Klasing sieht dies ähnlich und moniert, dass die Verwaltung den Bauherren darauf hätte hinweisen müssen. Herr Andreesen hält ebenfalls einen Grundriss für erforderlich. RM Bauer weist auf die beengte Zufahrtsmöglichkeit zur Baustelle hin und spricht die Empfehlung aus, die Gemeindestraße daher nicht zu nutzen. Herr Andreesen betont die Bedeutung, nach Fertigstellung eine Abnahme und Prüfung durchzuführen. RV Bücking fragt nach, ob jemand nicht in der Lage sei ohne Grundriss über den Antrag abzustimmen. Da dies verneint wird, kommt es zur Abstimmung.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin Bauantrag für ein neues Wohnhaus mit zwei Dauerwohnungen und einem Ferienapartment liegt dem Rat zur Entscheidung vor. Der genaue Standort auf Spiekeroog ist aus dem Titel nicht ersichtlich. Der Rat soll über die Genehmigung des Vorhabens befinden.
Einordnung
Es handelt sich um einen Bauantrag eines privaten Antragstellers zur Genehmigung durch den Gemeinderat. Adresse und genaue Lage des Vorhabens liegen nur im nicht beigefügten PDF vor.
Hintergrund
Nur der Titel der Vorlage lag vor; das PDF wurde nicht beigefügt. Auf Spiekeroog unterliegen Bauvorhaben dem Bauordnungsrecht des Landes Niedersachsen sowie den örtlichen Bauleitplänen. Die Kombination aus Dauerwohnungen und Ferienapartment ist auf der Insel planungsrechtlich relevant, da Dauerwohnraum besonders geschützt wird.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben schafft zwei Einheiten für dauerhafte Wohnnutzung, was für die Versorgung der Inselbevölkerung mit Wohnraum bedeutsam sein kann. Gleichzeitig enthält das Projekt ein Ferienapartment, das touristisch genutzt werden soll. Ohne das PDF lassen sich Standort, Größe und mögliche Auswirkungen auf die Nachbarschaft nicht beurteilen.
Die wichtigsten Punkte
- Beantragt wird der Neubau eines Wohnhauses mit zwei Dauerwohnungen und einem Ferienapartment
- Der genaue Standort des Vorhabens ist aus dem Titel nicht ersichtlich
- Die Vorlage stammt aus dem Jahr 2015 (laufende Nummer 042)
- Kein PDF lag vor, daher sind Einzelheiten wie Grundfläche oder Geschosszahl unbekannt
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/042/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Das ehemalige Künstlerhaus im Bereich 'Achter d' Diek' soll zu 15 Dauerwohnungen und 9 Ferienwohnungen umgebaut werden. Der Rat hat dafür bereits einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgestellt und mit dem Eigentümer einen Durchführungsvertrag geschlossen. Die Gemeinde erhält für 10 Jahre ein Belegungsrecht für die 15 Dauerwohnungen. Der Beschlussvorschlag lautet: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
Ein Eigentümer will zwei im Bau befindliche Dauerwohnungen nachträglich in Ferienwohnungen umwidmen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen: Eine Nutzungsänderung widerspricht der Erhaltungssatzung der Gemeinde Spiekeroog und den Festsetzungen des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Der Rat soll dem Antrag nicht zustimmen.
Die Gemeinde soll erneut darüber entscheiden, ob zwei Dauerwohnungen in Ferienwohnungen umgewandelt werden dürfen. Der Bauantrag war bereits 2020 abgelehnt worden; der Bauherr hat Widerspruch eingelegt. Seit November 2021 gilt auf Spiekeroog eine Veränderungssperre, die genau solche Umwandlungen verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen erneut zu verweigern.
Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen zu einem Bauantrag erteilen, der die Dachaufstockung eines bestehenden Wohn- und Geschäftshauses sowie den Neubau eines Mitarbeiter-Wohnhauses auf Spiekeroog vorsieht. Das Vorhaben liegt im Bereich einer Veränderungssperre, für die eine Ausnahme nach § 14 BauGB beantragt wird. Der Bauausschuss stellte fest, dass der Bauantrag von den zuvor positiv beschiedenen Bauvoranfragen abweicht. Der aktuelle Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen erteilen, sofern der Bauantrag inhaltlich den genehmigten Bauvorbescheiden entspricht.