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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bauantrag Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit 6 Ferienwohnungen bzw. 5 Ferienwohnungen und 1 Betreiber- / Dauerwohnung

Stand der Beratung

Abgelehnt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 23. Oktober 2014

Beschluss

Abgelehnt

am 23. Oktober 2014 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat beschließt einstimmig , das Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 BauGB nicht zu erteilen. Die eingeladenen Beisitzer nehmen zur Beratung am Tisch Platz. RV Bücking erläutert den TOP und informiert über welche Baumaßnahme es sich handelt. BM Fiegenheim ergänzt die Grundlage, warum einige Bauanträge vom Landkreis genehmigt werden und andere nicht. Die Anträge müssen derzeit sich nach 2 unterschiedlichen B-Plänen (die einzelnen B-Pläne aus den 80er Jahren und den zukünftigen) richten. In dem Antrag ist die Vorgabe des neuen B-Plans zur Einrichtung einer Dauerwohnung nicht enthalten.

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein privater Antragsteller möchte auf einem 977 Quadratmeter großen Grundstück im Bereich des künftigen Bebauungsplans Im Dorf zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt fünf Ferienwohnungen und einer Betreiber- bzw. Dauerwohnung errichten. Das Grundstück liegt in einem Gebiet mit laufender Veränderungssperre, sodass die Gemeinde ihr Einvernehmen erteilen muss. Der Rat soll das Einvernehmen erteilen, sobald geänderte Antragsunterlagen vorliegen, die eine Dauerwohnung vorsehen; ohne diese Unterlagen soll das Einvernehmen verweigert werden.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zum Bauantrag eines privaten Investors, eingebracht zur Beratung im Verwaltungsausschuss und im Rat. Die Gemeinde muss ihr Einvernehmen nach Paragraph 14 Absatz 2 BauGB erteilen oder versagen, weil das Grundstück unter einer Veränderungssperre liegt.

Hintergrund

Der Rat beschloss am 28. Februar 2013 eine Veränderungssperre und einen Aufstellungsbeschluss für das Gebiet, in dem das Grundstück liegt. Ein ähnlicher Bauantrag war bereits 2008 gestellt worden; das Einvernehmen wurde damals im Dezember 2008 erteilt, eine Baugenehmigung aber nie ausgestellt. Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Im Dorf sieht das Gebiet als allgemeines Wohngebiet vor, in dem Ferienwohnungen nur ausnahmsweise bis zu einem Anteil von 25 bis 30 Prozent zulässig sind. Laut Entwurf dieses B-Plans ist bei Gebäuden ab 200 Quadratmetern Nutzfläche eine Betreiber- oder Dauerwohnung vorgeschrieben.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Bauvorhaben liegt im Bereich Im Dorf und betrifft damit die direkte Nachbarschaft dieses Gebiets. Es entstünden fünf neue Ferienwohnungen und eine dauerhafte Wohnung; letztere könnte zur Wohnraumversorgung von Insulaner:innen beitragen. Der Ferienwohnungsanteil im Gebiet bliebe nach Einschätzung der Verwaltung noch innerhalb des zulässigen Rahmens. Für die Allgemeinheit ändert sich durch den Beschluss zunächst nichts Unmittelbares.

Die wichtigsten Punkte

  • Zwei Mehrfamilienhäuser mit je einem Vollgeschoss sollen auf einem bisher unbebauten 977-Quadratmeter-Grundstück entstehen
  • Das Einvernehmen soll nur erteilt werden, wenn der Antragsteller geänderte Unterlagen mit einer Betreiber- bzw. Dauerwohnung einreicht
  • Ohne diese geänderten Unterlagen verweigert die Gemeinde ihr Einvernehmen
  • Die geplanten Gebäude halten die Vorgaben der Baugestaltungssatzung II ein, Firsthöhe je 8,45 Meter
  • Die abschließende Baugenehmigung erteilt nicht die Gemeinde, sondern der Landkreis Wittmund als Baugenehmigungsbehörde

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/079/2014
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8102 kB≈ 6 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog23. Oktober 2014, 22:00 UhrEntscheidungabgelehnt

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