Bauantrag Umbau und Erweiterung eines Ferienhauses
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 8. Oktober 2015
Beschlossen — einstimmig
am 08. Oktober 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 BauGB und § 173 BauGB wird erteilt. RV Bücking erläutert den TOP und weist auf die etwas zu große Veranda hin, die mit einem Anteil von 28,4% der Gesamtwohnfläche die Vorgabe von 25% etwas übersteigt. RM Bauer ergänzt, dass die Veranda in diesem Fall eine normale Größe hat, die 28,4% jedoch aus dem sehr kleinen Haus resultieren. RM Schreiber ist der Meinung, dass das Haus durch die Veranda verschönert wird und wird dem Antrag zustimmen.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin Bauantrag für den Umbau und die Erweiterung eines Ferienhauses auf Spiekeroog liegt dem Rat zur Entscheidung vor. Weitere Details zu Lage, Umfang und Antragsteller sind aus dem Titel allein nicht ersichtlich.
Einordnung
Bauantrag eines privaten Antragstellers zur Genehmigung durch den Gemeinderat. Adresse und genaue Baumaßnahme gehen aus dem Titel nicht hervor.
Hintergrund
Es lag kein PDF vor, daher sind Vorgängerbeschlüsse, Lage des Gebäudes oder planungsrechtliche Rahmenbedingungen nicht bekannt. Ferienhäuser auf Spiekeroog unterliegen dem Bauplanungsrecht und ggf. besonderen Vorgaben des Inselbebauungsplans. Ob das Vorhaben im Innenbereich oder in einem Bebauungsplangebiet liegt, ist unklar.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Bauanträge für Ferienhäuser betreffen in erster Linie die direkte Nachbarschaft des Vorhabens. Für die übrigen Insulaner:innen entsteht keine unmittelbare Betroffenheit, sofern keine öffentlichen Belange wie Strandzugang oder Infrastruktur berührt werden.
Die wichtigsten Punkte
- Der Antrag betrifft den Umbau und die Erweiterung eines bestehenden Ferienhauses
- Angaben zu Adresse, Grundstück und Umfang des Vorhabens liegen nur im Original-PDF vor
- Der Gemeinderat ist für die Entscheidung über den Bauantrag zuständig
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/066/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen für den Bauantrag zur Sanierung, zum Umbau und zur Erweiterung der Pension „Fallen-Anker
Ein privater Vorhabenträger plant, ein bestehendes Hotel auf Spiekeroog zu modernisieren und zu erweitern. Vorgesehen sind Brandschutzmaßnahmen, Fassaden- und Dachinstandsetzung sowie neue Zimmer und Suiten im 4-Sterne-Segment. Der Bauausschuss soll den aktuellen Planungsstand billigen und die Verwaltung beauftragen, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Das Hotel Inselfriede (Südermenss 1) will umgebaut und erweitert werden. Die Gemeinde soll gegenüber dem Landkreis Wittmund Stellung nehmen. Die Verwaltung empfiehlt, das planungsrechtliche Einvernehmen zu erteilen — lehnt aber die beantragte Abweichung von der Gestaltungssatzung II (Holzfassade) ab. Der Bauausschuss soll diesen Beschlussvorschlag vorab billigend zur Kenntnis nehmen.
Ein Hotel auf Spiekeroog soll rück- und umgebaut werden. Der Gemeinderat berät über dieses Vorhaben, vermutlich im Rahmen einer Baugenehmigung oder eines entsprechenden Antrags. Weitere Details zur Lage, zum Umfang und zu den Kosten sind ohne das zugehörige Dokument nicht bekannt.