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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bauantrag Umbau und Erweiterung eines Ferienhauses

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 8. Oktober 2015

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 08. Oktober 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 BauGB und § 173 BauGB wird erteilt. RV Bücking erläutert den TOP und weist auf die etwas zu große Veranda hin, die mit einem Anteil von 28,4% der Gesamtwohnfläche die Vorgabe von 25% etwas übersteigt. RM Bauer ergänzt, dass die Veranda in diesem Fall eine normale Größe hat, die 28,4% jedoch aus dem sehr kleinen Haus resultieren. RM Schreiber ist der Meinung, dass das Haus durch die Veranda verschönert wird und wird dem Antrag zustimmen.

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein privater Eigentümer will sein Ferienhaus um eine Veranda von rund 17,69 m² erweitern, in der künftig die Küche untergebracht werden soll. Das Grundstück liegt in einem Bereich mit Veränderungssperre, weshalb der Rat der Gemeinde sein Einvernehmen erteilen muss. Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und schlägt vor, das Einvernehmen zu erteilen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für einen privaten Bauantrag auf Umbau und Erweiterung eines Ferienhauses im Bereich der laufenden Bebauungsplanung Im Dorf. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Zustimmung durch Verwaltungsausschuss und Rat.

Hintergrund

Der Rat beschloss am 13.03.2015 eine Veränderungssperre für das betroffene Gebiet, um die laufende Aufstellung des Bebauungsplans Im Dorf zu sichern. Bauvorhaben in diesem Bereich sind daher grundsätzlich untersagt, sofern die Gemeinde nicht im Einvernehmen mit der Baugenehmigungsbehörde eine Ausnahme zulässt. Das Grundstück mit 591 m² liegt im Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung II und der Bauerhaltungssatzung. Nach dem Entwurf des neuen B-Plans soll das Grundstück künftig im Sondergebiet Wohnen und Ferienwohnen liegen.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage betrifft ausschließlich ein einzelnes privates Grundstück und dessen Eigentümer:innen. Für die Allgemeinheit auf der Insel entstehen keine direkten Auswirkungen. Mittelbar zeigt der Fall, wie die laufende Bebauungsplanung im Dorfbereich einzelne Bauvorhaben verzögern oder an Bedingungen knüpfen kann.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Ferienhaus soll um eine Veranda von 17,69 m² als Küchenanbau erweitert werden
  • Das Grundstück liegt im Sperrgebiet der Veränderungssperre vom 13.03.2015
  • Die geplante Gesamtgrundfläche von rund 78,45 m² bleibt deutlich unter der zulässigen Grenze von 150 m²
  • Ein Gestaltungspunkt weicht von der Baugestaltungssatzung I ab: Das Sichtmauerwerk überschreitet in der Nordansicht die erlaubten 40 Prozent der Gesamthöhe
  • Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und empfiehlt, das Einvernehmen zu erteilen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/066/2015
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-892 kB≈ 4 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog8. Oktober 2015, 22:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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