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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bauantrag Umbau und Erweiterung eines Ferienhauses

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 8. Oktober 2015

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 08. Oktober 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 BauGB und § 173 BauGB wird erteilt. RV Bücking erläutert den TOP und weist auf die etwas zu große Veranda hin, die mit einem Anteil von 28,4% der Gesamtwohnfläche die Vorgabe von 25% etwas übersteigt. RM Bauer ergänzt, dass die Veranda in diesem Fall eine normale Größe hat, die 28,4% jedoch aus dem sehr kleinen Haus resultieren. RM Schreiber ist der Meinung, dass das Haus durch die Veranda verschönert wird und wird dem Antrag zustimmen.

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein Bauantrag für den Umbau und die Erweiterung eines Ferienhauses auf Spiekeroog liegt dem Rat zur Entscheidung vor. Weitere Details zu Lage, Umfang und Antragsteller sind aus dem Titel allein nicht ersichtlich.

Einordnung

Bauantrag eines privaten Antragstellers zur Genehmigung durch den Gemeinderat. Adresse und genaue Baumaßnahme gehen aus dem Titel nicht hervor.

Hintergrund

Es lag kein PDF vor, daher sind Vorgängerbeschlüsse, Lage des Gebäudes oder planungsrechtliche Rahmenbedingungen nicht bekannt. Ferienhäuser auf Spiekeroog unterliegen dem Bauplanungsrecht und ggf. besonderen Vorgaben des Inselbebauungsplans. Ob das Vorhaben im Innenbereich oder in einem Bebauungsplangebiet liegt, ist unklar.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Bauanträge für Ferienhäuser betreffen in erster Linie die direkte Nachbarschaft des Vorhabens. Für die übrigen Insulaner:innen entsteht keine unmittelbare Betroffenheit, sofern keine öffentlichen Belange wie Strandzugang oder Infrastruktur berührt werden.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Antrag betrifft den Umbau und die Erweiterung eines bestehenden Ferienhauses
  • Angaben zu Adresse, Grundstück und Umfang des Vorhabens liegen nur im Original-PDF vor
  • Der Gemeinderat ist für die Entscheidung über den Bauantrag zuständig

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/066/2015
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog8. Oktober 2015, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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Bauantrag Umbau und Erweiterung eines Ferienhauses — Spiekeroog-Radar