Sanierung, Umbau und Erweiterung einer bestehenden Pension
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 4. November 2020
Beschlossen — einstimmig
am 04. November 2020 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird nicht erteilt. RV Redelfs erläutert, dass jetzt ein Bauantrag vorliege, der den Satzungen nicht entspricht. Vor allem werden u.a. die Dauerwohnungen nicht ausreichend und nicht in der richtigen Größe geplant.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen für den Bauantrag zur Sanierung, zum Umbau und zur Erweiterung der Pension Fallen-Anker zu verweigern. Geplant sind dort 3 Pensions-Apartments, 6 Pensions-Zimmer und eine Dauerwohnung; alle Einheiten sollen eigene Bäder und Pantryküchen erhalten. Gleichzeitig soll eine bestehende Dauerwohnung in eine Ferienwohnung umgewandelt werden. Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen wird nicht erteilt.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem Bauantrag für die Pension Fallen-Anker auf Spiekeroog, eingebracht im Bauausschuss im Oktober 2020. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A und fällt zudem unter die Erhaltungssatzung zur Sicherung der Bevölkerungsstruktur.
Hintergrund
Das Grundstück besteht aus zwei Flurstücken mit zusammen rund 1.647 m² und liegt im Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen. Der Bebauungsplan Dorf-Teil A lässt pro bauliche Anlage maximal 210 m² Grundfläche zu, sobald das Baugrundstück größer als 800 m² ist. Zusätzlich gilt die Erhaltungssatzung nach Paragraf 172 BauGB, die die vorhandene Bevölkerungsstruktur sichern soll. Bei neuen Beherbergungsflächen ab 120 m² schreibt die Gemeinde vor, dass 30 Prozent davon als Dauerwohnraum neu zu schaffen sind.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft die Frage, wie viel Dauerwohnraum auf der Insel erhalten bleibt, wenn Beherbergungsbetriebe umgebaut werden. Die geplante Umwandlung einer Dauerwohnung in eine Ferienwohnung steht im Konflikt mit der Erhaltungssatzung, die genau das verhindern soll. Für Inselbewohner:innen ist das relevant, weil dauerhaft bewohnbarer Wohnraum auf Spiekeroog knapp ist.
Die wichtigsten Punkte
- Die Pension Fallen-Anker soll von 15 Gaeste-Einheiten auf 3 Apartments und 6 Zimmer mit eigenem Bad und Pantryküche umgebaut werden
- Eine bestehende Dauerwohnung soll in eine Ferienwohnung umgewandelt werden, was die Erhaltungssatzung berührt
- Die Verwaltung schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen nach Paragraf 30 BauGB in Verbindung mit Paragraf 172 BauGB nicht zu erteilen
- Das Obergeschoss ist zum Zeitpunkt des Bauantrags noch nicht ausgebaut und soll neu erschlossen werden
- Bei der neu geschaffenen Beherbergungsfläche von rund 169 m² wären laut Regelung mindestens 50 m² als Dauerwohnraum auszuweisen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/064/2020
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
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Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8241 kB≈ 4 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein privater Haushalt will sein bisheriges Einfamilienhaus zu einem Wohngebäude mit einer Dauerwohnung und einer Ferienwohnung umbauen und erweitern. Geplant sind eine straßenseitige Veranda in inseltypischer Gestaltung sowie die Aufstockung eines bestehenden Flachdachanbaus mit Satteldach und Gaube. Alle Maße und Gestaltungsvorgaben aus dem Bebauungsplan Dorf-Teil A sowie den Baugestaltungssatzungen werden eingehalten. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen.
Ein privater Eigentümer beantragt nachträglich die Genehmigung für einen Balkon, einen Wintergarten und die Umnutzung von Abstellräumen zu einem weiteren Appartement in einem bestehenden Appartementhaus auf Spiekeroog. Das Grundstück liegt in einem Bereich, für den der Rat im Februar 2013 eine Veränderungssperre und einen Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan erlassen hat. Die Verwaltung zweifelt, ob alle beantragten Maßnahmen nach altem und künftigem Planrecht zulässig sind. Der Bauausschuss soll beraten, ob die Gemeinde ausnahmsweise ihr Einvernehmen nach Paragraph 14 Abs. 2 BauGB erteilt.
Ein privater Antragsteller will ein Wohnhaus sanieren und zu vier Ferienwohnungen sowie einer Dauerwohnung erweitern. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich einer Veränderungssperre, die der Rat am 13.03.2015 beschlossen hat. Weil das Vorhaben mit dem Entwurf des neuen Bebauungsplans Im Dorf übereinstimmt, schlägt die Verwaltung vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und eine Befreiung von der Traufhöhen-Festsetzung zuzulassen.
Eine private Eigentümerin beantragt den Umbau und die Erweiterung eines Einfamilienhauses, um die Zahl der Ferienwohnungen von zwei auf vier zu erhöhen. Dazu sollen Flachdachanbauten mit einem Satteldach mit Gauben überbaut werden; außerdem sind eine Veranda und zwei Balkone geplant. Das Grundstück liegt in einem Gebiet mit laufender Veränderungssperre, weshalb der Rat entscheiden muss, ob er sein Einvernehmen erteilt.