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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Sanierung, Umbau und Erweiterung einer bestehenden Pension

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 4. November 2020

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 04. November 2020 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird nicht erteilt. RV Redelfs erläutert, dass jetzt ein Bauantrag vorliege, der den Satzungen nicht entspricht. Vor allem werden u.a. die Dauerwohnungen nicht ausreichend und nicht in der richtigen Größe geplant.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen für den Bauantrag zur Sanierung, zum Umbau und zur Erweiterung der Pension Fallen-Anker zu verweigern. Geplant sind dort 3 Pensions-Apartments, 6 Pensions-Zimmer und eine Dauerwohnung; alle Einheiten sollen eigene Bäder und Pantryküchen erhalten. Gleichzeitig soll eine bestehende Dauerwohnung in eine Ferienwohnung umgewandelt werden. Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen wird nicht erteilt.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem Bauantrag für die Pension Fallen-Anker auf Spiekeroog, eingebracht im Bauausschuss im Oktober 2020. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A und fällt zudem unter die Erhaltungssatzung zur Sicherung der Bevölkerungsstruktur.

Hintergrund

Das Grundstück besteht aus zwei Flurstücken mit zusammen rund 1.647 m² und liegt im Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen. Der Bebauungsplan Dorf-Teil A lässt pro bauliche Anlage maximal 210 m² Grundfläche zu, sobald das Baugrundstück größer als 800 m² ist. Zusätzlich gilt die Erhaltungssatzung nach Paragraf 172 BauGB, die die vorhandene Bevölkerungsstruktur sichern soll. Bei neuen Beherbergungsflächen ab 120 m² schreibt die Gemeinde vor, dass 30 Prozent davon als Dauerwohnraum neu zu schaffen sind.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft die Frage, wie viel Dauerwohnraum auf der Insel erhalten bleibt, wenn Beherbergungsbetriebe umgebaut werden. Die geplante Umwandlung einer Dauerwohnung in eine Ferienwohnung steht im Konflikt mit der Erhaltungssatzung, die genau das verhindern soll. Für Inselbewohner:innen ist das relevant, weil dauerhaft bewohnbarer Wohnraum auf Spiekeroog knapp ist.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Pension Fallen-Anker soll von 15 Gaeste-Einheiten auf 3 Apartments und 6 Zimmer mit eigenem Bad und Pantryküche umgebaut werden
  • Eine bestehende Dauerwohnung soll in eine Ferienwohnung umgewandelt werden, was die Erhaltungssatzung berührt
  • Die Verwaltung schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen nach Paragraf 30 BauGB in Verbindung mit Paragraf 172 BauGB nicht zu erteilen
  • Das Obergeschoss ist zum Zeitpunkt des Bauantrags noch nicht ausgebaut und soll neu erschlossen werden
  • Bei der neu geschaffenen Beherbergungsfläche von rund 169 m² wären laut Regelung mindestens 50 m² als Dauerwohnraum auszuweisen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/064/2020
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8241 kB≈ 4 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog19. Oktober 2020, 22:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog4. November 2020, 21:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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