Erweiterung eines Ferienhauses | 60.1-00556-23-1
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 29. Juni 2023
Beschlossen — einstimmig
am 29. Juni 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog versagt die Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 2 BauGB. Nach Erläuterung des Sachverhaltes sollte eine Ausnahme von der Veränderungssperre nicht erteilt werden. Zudem geht es um die Erweiterung eines Ferienhauses und die Frage, ob es sich überhaupt um ein Ferienhaus handelt. Das Gebäude sei als solches nicht genehmigt worden. RV Redelfs stellt nochmals fest, dass eine Veränderungssperre nahezu mit einem Baustopp gleichzusetzen wäre, den die Gemeinde beantragt hat. Dies sei notwendig gewesen, nachdem der B-Plan beklagt worden ist. Ohne die Klage hätte es keine Veränderungssperre gegeben.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin Ferienhaus auf Spiekeroog soll erweitert werden. Der Gemeinderat befasst sich mit dem Bauantrag unter dem Aktenzeichen 60.1-00556-23-1. Weitere Details zur Lage, zum Umfang des Vorhabens und zum Beschlussvorschlag liegen ohne PDF nicht vor.
Einordnung
Es handelt sich um einen Bauantrag zur Erweiterung eines Ferienhauses, der dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt wird. Einbringer ist vermutlich die Verwaltung; eine genaue Adresse ist aus dem Titel allein nicht ableitbar.
Hintergrund
Nur der Titel der Vorlage lag vor; ein PDF-Anhang mit Lageplänen, Begründung oder Beschlussvorschlag war nicht verfügbar. Für Ferienhauserweiterungen auf Spiekeroog sind in der Regel Vorgaben des Bebauungsplans sowie ggf. Naturschutz- und Küstenschutzbestimmungen relevant. Genauere Vorgängerbeschlüsse oder planungsrechtliche Einordnungen lassen sich ohne Unterlagen nicht benennen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Direkt betroffen ist zunächst die Eigentümerschaft des betroffenen Ferienhauses. Je nach Lage und Umfang der Erweiterung können Nachbargrundstücke oder das Ortsbild berührt sein. Ohne PDF lässt sich keine konkretere Aussage zu Auswirkungen auf die Allgemeinheit treffen.
Die wichtigsten Punkte
- Ein bestehendes Ferienhaus soll erweitert werden
- Der Bauantrag trägt das Aktenzeichen 60.1-00556-23-1
- Standort, Umfang und Art der Erweiterung sind aus dem Titel allein nicht erkennbar
- Kein PDF lag vor, daher sind Beschlussvorschlag und Detailangaben unbekannt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/061/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
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