Zum Inhalt springen
Sprache · Language: Deutsch Polski Română English
Spiekeroog-Radar
📄
Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung über die Definition und den Inhalt der Wertgrenzenrichtlinie

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 15. Dezember 2016

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 15. Dezember 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt, den in § 1 Abs. 2 bei „Verfügungen über das Gemeindevermögen“ genannten Betrag, von 3.000,- auf 5.000,-€ zu ändern. RV Redelfs erklärt, dass mit dem Beschluss die in der Hauptsatzung genannten Beträge unter dem Pkt. „Verfügungen über das Gemeindevermögen“ auf 5.000,-€ zu ändern, konsequenterweise auch die Wertgrenzenrichtlinie angepasst werden muss.

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
eher gering

Der Rat berät über eine Wertgrenzenrichtlinie — also über Regelungen, ab welchen Auftragssummen die Gemeinde bestimmte Vergabe- oder Genehmigungsverfahren einhalten muss. Definition und Inhalt dieser Richtlinie sollen festgelegt werden. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist aus dem Titel nicht erkennbar.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zur Beratung im Rat; es geht um die inhaltliche Ausgestaltung einer gemeindlichen Richtlinie zu Wertgrenzen bei der Auftragsvergabe. Die genaue einbringende Stelle ist aus dem Titel nicht erkennbar.

Hintergrund

Nur der Titel lag vor, kein PDF-Inhalt. Wertgrenzenrichtlinien regeln in Kommunen typischerweise, ab welchen Beträgen Aufträge ausgeschrieben, dem Rat vorgelegt oder durch die Verwaltung selbst entschieden werden dürfen. Ob Vorgängerbeschlüsse oder ein konkreter Anlass bestehen, lässt sich ohne Vorlage nicht sagen.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Nur der Titel lag vor, kein weiterer Dokumenteninhalt. Eine Wertgrenzenrichtlinie betrifft in erster Linie die interne Verwaltungsorganisation; sie legt fest, wer über welche Ausgaben entscheiden darf. Mittelbar wirkt sie sich auf Transparenz und Kontrolle der Gemeindeausgaben aus.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Rat berät über Definition und Inhalt einer Wertgrenzenrichtlinie
  • Die Richtlinie soll offenbar regeln, welche Schwellenwerte für Vergabe- oder Genehmigungsentscheidungen gelten
  • Konkrete Beträge oder ein fertiger Richtlinientext sind aus dem Titel nicht ersichtlich
  • Es liegt kein PDF vor, daher sind inhaltliche Details nicht prüfbar

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/119/2016
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
2 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (2)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog15. Dezember 2016, 20:03 UhrVorberatungeinstimmig

Verwandte Vorlagen

Beratung und Beschluss über die Vergabe der Arbeiten zur Ertüchtigung der Straße Noordertün für den 2. Ausrückweg
01/124/2017Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog hat die Straße Noordertün als zweiten Ausrückweg für die Feuerwehr ausgebaut und den Auftrag dafür bereits vorab an die Firma Zinsenhofer aus Hohenkirchen vergeben. Der Auftragswert beträgt 24.216,50 Euro. Da dieser Betrag den vom Rat festgelegten Schwellenwert von 10.000 Euro übersteigt, holt die Verwaltung nun die nachträgliche Genehmigung des Rats ein. Der Rat soll die Vergabe rückwirkend beschließen.

Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeugs (MTW) für die Freiwillige Feuerwehr Spiekeroog; hier: Abschluss eines Vermittlungsauftrages mit der Kommunalen Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft (KWL)
01/097/2021Sitzungsvorlage

Die Freiwillige Feuerwehr Spiekeroog soll ein neues Mannschaftstransportfahrzeug (MTW) erhalten. Die Gemeinde will die Ausschreibung nicht selbst durchführen, sondern an die Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft (KWL) abgeben — eine kommunale Beschaffungsgesellschaft des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes. Der Rat soll den Abschluss eines Vermittlungsauftrags mit der KWL beschließen.

Beschaffung eines Gerätewagen (GW-L1) für die Freiwillige Feuerwehr Spiekeroog; hier: Abschluss eines Vermittlungsvertrages mit der Kommunalen Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft (KWL)
01/006/2022Sitzungsvorlage

Die Freiwillige Feuerwehr Spiekeroog soll einen neuen Gerätewagen-Logistik (GW-L1) erhalten. Um das Vergabeverfahren rechtssicher abzuwickeln, will die Gemeinde einen Vermittlungsvertrag mit der Kommunalen Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft (KWL) abschließen. Die KWL — eine Tochtergesellschaft des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes — übernimmt Ausschreibung, Angebotswertung und Vergabeprüfung. Der Rat soll den Vertragsabschluss beschließen.

Weisungsbeschluss an die Vertreter in der Verbandsversammlung des HZV, Zustimmung zum Jahresabschluss und zum Wirtschaftsplan 2013
01/056/2013Sitzungsvorlage

Der Gemeinderat soll die Vertreter:innen Spiekerooges in der Verbandsversammlung des HZV anweisen, dem Jahresabschluss und dem Wirtschaftsplan 2013 zuzustimmen. Ein Weisungsbeschluss legt fest, wie die Gemeindevertreter:innen in einem übergeordneten Verbandsgremium abstimmen sollen. Nur der Titel liegt vor; Details zum Jahresabschluss und zum Wirtschaftsplan 2013 sind nicht bekannt.

Beratung über die Definition und den Inhalt der Wertgrenzenrichtlinie — Spiekeroog-Radar