Beratung über die Definition und den Inhalt der Wertgrenzenrichtlinie
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 15. Dezember 2016
Beschlossen — einstimmig
am 15. Dezember 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt, den in § 1 Abs. 2 bei „Verfügungen über das Gemeindevermögen“ genannten Betrag, von 3.000,- auf 5.000,-€ zu ändern. RV Redelfs erklärt, dass mit dem Beschluss die in der Hauptsatzung genannten Beträge unter dem Pkt. „Verfügungen über das Gemeindevermögen“ auf 5.000,-€ zu ändern, konsequenterweise auch die Wertgrenzenrichtlinie angepasst werden muss.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat berät über eine Wertgrenzenrichtlinie — also über Regelungen, ab welchen Auftragssummen die Gemeinde bestimmte Vergabe- oder Genehmigungsverfahren einhalten muss. Definition und Inhalt dieser Richtlinie sollen festgelegt werden. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist aus dem Titel nicht erkennbar.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Beratung im Rat; es geht um die inhaltliche Ausgestaltung einer gemeindlichen Richtlinie zu Wertgrenzen bei der Auftragsvergabe. Die genaue einbringende Stelle ist aus dem Titel nicht erkennbar.
Hintergrund
Nur der Titel lag vor, kein PDF-Inhalt. Wertgrenzenrichtlinien regeln in Kommunen typischerweise, ab welchen Beträgen Aufträge ausgeschrieben, dem Rat vorgelegt oder durch die Verwaltung selbst entschieden werden dürfen. Ob Vorgängerbeschlüsse oder ein konkreter Anlass bestehen, lässt sich ohne Vorlage nicht sagen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Nur der Titel lag vor, kein weiterer Dokumenteninhalt. Eine Wertgrenzenrichtlinie betrifft in erster Linie die interne Verwaltungsorganisation; sie legt fest, wer über welche Ausgaben entscheiden darf. Mittelbar wirkt sie sich auf Transparenz und Kontrolle der Gemeindeausgaben aus.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat berät über Definition und Inhalt einer Wertgrenzenrichtlinie
- Die Richtlinie soll offenbar regeln, welche Schwellenwerte für Vergabe- oder Genehmigungsentscheidungen gelten
- Konkrete Beträge oder ein fertiger Richtlinientext sind aus dem Titel nicht ersichtlich
- Es liegt kein PDF vor, daher sind inhaltliche Details nicht prüfbar
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/119/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog hat die Straße Noordertün als zweiten Ausrückweg für die Feuerwehr ausgebaut und den Auftrag dafür bereits vorab an die Firma Zinsenhofer aus Hohenkirchen vergeben. Der Auftragswert beträgt 24.216,50 Euro. Da dieser Betrag den vom Rat festgelegten Schwellenwert von 10.000 Euro übersteigt, holt die Verwaltung nun die nachträgliche Genehmigung des Rats ein. Der Rat soll die Vergabe rückwirkend beschließen.
Die Freiwillige Feuerwehr Spiekeroog soll ein neues Mannschaftstransportfahrzeug (MTW) erhalten. Die Gemeinde will die Ausschreibung nicht selbst durchführen, sondern an die Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft (KWL) abgeben — eine kommunale Beschaffungsgesellschaft des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes. Der Rat soll den Abschluss eines Vermittlungsauftrags mit der KWL beschließen.
Die Freiwillige Feuerwehr Spiekeroog soll einen neuen Gerätewagen-Logistik (GW-L1) erhalten. Um das Vergabeverfahren rechtssicher abzuwickeln, will die Gemeinde einen Vermittlungsvertrag mit der Kommunalen Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft (KWL) abschließen. Die KWL — eine Tochtergesellschaft des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes — übernimmt Ausschreibung, Angebotswertung und Vergabeprüfung. Der Rat soll den Vertragsabschluss beschließen.
Der Gemeinderat soll die Vertreter:innen Spiekerooges in der Verbandsversammlung des HZV anweisen, dem Jahresabschluss und dem Wirtschaftsplan 2013 zuzustimmen. Ein Weisungsbeschluss legt fest, wie die Gemeindevertreter:innen in einem übergeordneten Verbandsgremium abstimmen sollen. Nur der Titel liegt vor; Details zum Jahresabschluss und zum Wirtschaftsplan 2013 sind nicht bekannt.