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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss: Haushalt 2017 der Gemeinde und des Eigenbetriebes sowie das Haushaltssicherungskonzept

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 13. Juli 2017

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 13. Juli 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Gemeinderat beschließt den Haushalt 2017 in Form des vorgelegten Budgetplanes mit der Haushaltssatzung für den Kernhaushalt Budget Verantwortliche/r Deckungskreis 131 Frau Brandt Deckungskreise 15, 133 und 135 Herr Zahn Deckungskreise 2, 134 und 137 Frau Korinth Deckungskreis 136 Herr Schütte Deckungskreis 10 Herr Braun und den Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb „Kommunale Immobilien- und Grundstückswirtschaft Spiekeroog“ sowie das Haushaltssicherungskonzept wie folgt: I. Haushaltssatzung der Gemeinde Spiekeroog für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog in seiner Sitzung am 13.07.2017 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1.1 der ordentlichen Erträge auf 3.731.050 Euro 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 3.937.350 Euro 1.3 der ausserordentlichen Erträge auf 0 Euro 1.4 der ausserordentlichen Aufwendungen auf 100 Euro festgesetzt; 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 2.1 der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf 3.659.650 Euro 2.2 der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf 3.679.550 Euro 2.1.2 der Einzahlungen für Investitionen auf 7.100 Euro 2.2.2 der Auszahlungen für Investitionen auf 143.100Euro 2.1.3 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 70.000Euro 2.2.3 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 93.500Euro festgesetzt; nachrichtlich: Gesamtbetrag der Einzahlungen: 3.736.750 Euro Gesamtbetrag der Auszahlungen: 3.916.150 Euro § 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) werden in Höhe von 70.000 Euro veranschlagt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. § 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2017 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt. § 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 380 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 45 0 v. H. 2. Gewerbesteuer 380 v. H. II. § 1 Der Wirtschaftsplan 2017für den Eigenbetrieb „Kommunale Immobilien- u. Grundstückswirtschaft Spiekeroog“ wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1.1 der ordentlichen Erträge auf 468.500 Euro 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 465.300 Euro 1.3 der ausserordentlichen Erträge auf 0,00 Euro 1.4 der ausserordentlichen Aufwendungen auf 30.500 Euro festgesetzt; 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 2.1 der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf 468.500 Euro 2.2 der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf 457.400 Euro 2.3 der Einzahlungen für Investitionen auf 0 Euro 2.4 der Auszahlungen für Investitionen auf 10.000 Euro 2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 10.000 Euro 2.6. der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 10.000 Euro festgesetzt. nachrichtlich: Gesamtbetrag der Einzahlungen: 478.500 Euro Gesamtbetrag der Auszahlungen: 477.400 Euro § 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) werden in Höhe von 10.000€ veranschlagt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. § 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2017 vom Eigenbetrieb „Kommunale Immobilien- u. Grundstückswirtschaft Spiekeroog“ Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 75.000,00 Euro festgesetzt. III. Das anliegende Haushaltssicherungskonzept wird hiermit beschlossen. IV. Zudem wird die Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung in der Fassung vom 01.02.2011 weiterhin gem. § 63 Abs. 3 KomHKVO für das Jahr 2017 angewendet. Spiekeroog, 14.07.2017 Piszczan, Bürgermeister RV Redelfs dankt Kämmerer Michael Braun für die bereitgestellten Unterlagen, RM Warenski dankt für die konstruktive Zusammenarbeit. Michael Braun erklärt, dass durch diverse unerwartete Ausgaben, der im Januar prognostizierte ausgeglichene Haushalt nicht gehalten werden konnte. So sind durch Korrekturen bei der Gewerbesteuer und bei den Beiträgen zur Nds. Versorgungskasse Änderungen eingetreten. Weiter erklärt er, dass beim Haushaltssicherungskonzept der Rat aufgefordert wird, die Möglichkeiten zu prüfen, einen Haushaltsausgleich herzustellen. Der Ertragshaushalt weist derzeit ein Defizit von 200.000 € aus. RV Redelfs erklärt, dass das Defizit durchaus Perspektiven bietet. So soll u.a. die Auswirkung einer Zweitwohnsitzsteuererhöhung geprüft werden. Der Beschlussvorschlag wird auf Wunsch von Michael Braun durch die Nennung der Budgetverantwortlichen und durch eine Schlussbemerkung ergänzt.

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Die Gemeinde Spiekeroog verabschiedet den Haushalt 2017 mit einem Fehlbetrag von 206.400 Euro, der auch 2018 nicht ausgeglichen werden kann. Deshalb muss das Haushaltssicherungskonzept – ein Pflichtprogramm zur Sanierung der Gemeindefinanzen – fortgeschrieben werden. Als einzige Investitionsmaßnahme ist die Erneuerung der Straßenbeleuchtung per Kreditaufnahme von 70.000 Euro geplant. Der Rat beschließt Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs und Haushaltssicherungskonzept.

Einordnung

Beschlussvorlage der Finanzverwaltung, eingebracht von der Verwaltung; beraten im Verwaltungsausschuss am 4. Juli 2017 und beschlossen vom Rat am 13. Juli 2017. Es handelt sich um die reguläre jährliche Haushaltsverabschiedung.

Hintergrund

Die Gemeinde wirtschaftet nach den Regeln des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (Doppik), das seit 2011 gilt. Das Haushaltssicherungskonzept – ein gesetzlich vorgeschriebener Plan, der zeigt, wie eine defizitäre Gemeinde wieder ausgeglichene Haushalte erreichen will – war bereits im Vorjahr aufzustellen und wird nun fortgeführt. Der Eigenbetrieb "Kommunale Immobilien- und Grundstückswirtschaft Spiekeroog" wirtschaftet separat und weist für 2017 einen leichten ordentlichen Überschuss aus.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Ein dauerhaftes Defizit bedeutet, dass die Gemeinde langfristig Ausgaben kürzen oder Einnahmen erhöhen muss – das kann Gebühren, Leistungen oder Investitionen betreffen. Der Haushalt regelt alle kommunalen Ausgaben von Schule und Kindergarten über Straßen und Feuerwehr bis hin zu Kultur. Die festgesetzten Hebesätze bleiben unverändert: Grundsteuer B 450 Prozent, Gewerbesteuer 380 Prozent.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Ergebnishaushalt 2017 schließt mit einem Fehlbetrag von 206.400 Euro
  • Das Defizit kann planmäßig auch 2018 nicht ausgeglichen werden, sodass das Haushaltssicherungskonzept fortzuführen ist
  • Als einzige kreditfinanzierte Investition ist die Erneuerung der Straßenbeleuchtung vorgesehen (Kreditermächtigung 70.000 Euro)
  • Die ordentlichen Erträge betragen 3,73 Millionen Euro, die Aufwendungen 3,94 Millionen Euro
  • Der Eigenbetrieb Immobilien- und Grundstückswirtschaft plant mit einem leichten Überschuss der laufenden Tätigkeit

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/064/2017
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
7 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (7)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog13. Juli 2017, 20:02 UhrEntscheidungeinstimmig

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