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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über Ausnahme von der Veränderungssperre (Nebengebäude)

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 31. August 2022

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 31. August 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird erteilt. Auf die Einhaltung der maximalen Längen der Grenzbebauung gemäß NBauO wird hingewiesen, sowie darauf, dass diese nur durch Abriss bestehender Nebengebäude eingehalten werden. RV Redelfs stellt den Sachverhalt vor. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig beschlossen.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein privater Bauherr will ein Nebengebäude errichten und beantragt dafür eine Ausnahme von der geltenden Veränderungssperre. Die Verwaltung hat geprüft, dass öffentliche Belange nicht entgegenstehen, und empfiehlt die Erteilung des Einvernehmens nach § 14 Abs. 2 BauGB. Bedingung ist, dass die maximalen Grenzbebaungslängen nach niedersächsischer Bauordnung eingehalten werden — was voraussetzt, dass vorhandene Nebengebäude teilweise abgerissen werden.

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung (Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau) zu einem privaten Bauvorhaben. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre erteilen; der Bauausschuss und der Verwaltungsausschuss beraten vorher.

Hintergrund

Für das betroffene Gebiet gilt eine Veränderungssperre — ein zeitlich befristetes Bauverbot, das neue Vorhaben einschränkt, solange ein Bebauungsplan aufgestellt oder geändert wird. Bereits 2021 hatte die Verwaltung in einer Bauvoranfrage (Vorlage 01/117/2021) geprüft, dass das Nebengebäude baugenehmigungsfrei errichtet werden kann, sofern Grenzbebaungslängen eingehalten werden. Eine förmliche Ausnahme von der Veränderungssperre wurde damals nicht ausgesprochen; diese beantragt der Bauherr jetzt nach.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft ein einzelnes privates Grundstück und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Allgemeinheit auf Spiekeroog. Für Nachbarn des Grundstücks kann die Grenzbebaung relevant sein; die Vorlage verweist ausdrücklich darauf, dass zulässige Längen nur durch Abriss bestehender Nebengebäude einzuhalten sind.

Die wichtigsten Punkte

  • Ein privater Bauherr beantragt die Ausnahme von der Veränderungssperre für ein Nebengebäude
  • Die Verwaltung sieht keine öffentlichen Belange, die dem Vorhaben entgegenstehen
  • Das Nebengebäude ist baugenehmigungsfrei, bedarf aber der förmlichen Ausnahme nach § 14 Abs. 2 BauGB
  • Die zulässigen Grenzbebauungslängen nach niedersächsischer Bauordnung können nur durch Abriss vorhandener Nebengebäude eingehalten werden
  • Der Beschlussvorschlag sieht die Erteilung des Einvernehmens vor

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/067/2022
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog11. August 2022, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog31. August 2022, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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