Änderung der Gebührensatzung für den Kindergarten der Gemeinde Spiekeroog (Kindergartengebührensatzung)
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 5. Juli 2018
Beschlossen — einstimmig
am 05. Juli 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Gemeinderat der Gemeinde Spiekeroog beschießt die 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung mit Wirkung zum 01.08.2018 in beiliegender Fassung. Die beiliegende Fassung ist Bestanteil des Beschlusses. Herr Koffinke erklärt, dass der Gesetzesgeber eine Kostenübernahme für 8 Stunden täglich ab dem Monat gewährt, ab dem das Kind drei Jahre alt wird. Die darüberhinaus reichenden Betreuungszeiten, werden den Eltern in Rechnung gestellt. Herr Koffinke hat diesen TOP in die heutige Sitzung mit eingereicht, damit die geänderte Gebührensatzung zum 01.08. dieses Jahres in Kraft treten kann. Er rechnet mit jährlichen Mehreinnahmen von etwa 2.500€.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertNiedersachsen hat im Juni 2018 die Kindergartenbetreuung für Kinder über 3 Jahre bis zu 8 Stunden täglich kostenfrei gestellt. Der Kindergarten "Lütt Insulaners" bietet dienstags bis donnerstags jedoch 9,5 Stunden Betreuung an — 1,5 Stunden mehr als die Gratis-Grenze. Die Gemeinde passt ihre Gebührensatzung an, um diese 1,5 Stunden weiterhin in Rechnung stellen zu können. Der Rat soll die 2. Änderungssatzung zum 1. August 2018 beschließen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur zweiten Änderung der Kindergartengebührensatzung, eingebracht zur gemeinsamen Beratung in Verwaltungsausschuss und Rat am 5. Juli 2018.
Hintergrund
Das Land Niedersachsen beschloss in der Sitzungswoche 18.–22. Juni 2018 die Gebührenfreiheit für Kinder über 3 Jahre für bis zu 8 Stunden Betreuung täglich. Der gemeindliche Kindergarten hält dienstags bis donnerstags einen Ganztagsbetrieb von 9,5 Stunden vor. Die bisherige Gebührensatzung bildet diese Konstellation nicht mehr korrekt ab und muss angepasst werden.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Betroffen sind Familien mit Kindern über 3 Jahren im Kindergarten "Lütt Insulaners". Die tägliche Kernbetreuung (bis 8 Stunden) wird künftig kostenfrei; für die Ganztagsbetreuung dienstags bis donnerstags fällt weiterhin eine einkommensabhängige Zusatzgebühr an. Für Kinder unter 3 Jahren ändert sich das Grundprinzip nicht, ihre einkommensgestaffelte Gebühr bleibt bestehen.
Die wichtigsten Punkte
- Kinder über 3 Jahre werden in der Kernbetreuung (08:00–13:00 Uhr, 5 Stunden täglich) ab August 2018 kostenfrei betreut
- Für die Ganztagsbetreuung (13:00–17:30 Uhr, Di.–Do.) zahlen Eltern von Kindern über 3 Jahren je nach Familieneinkommen zwischen 17 und 37 Euro monatlich für die Zeit nach 16 Uhr
- Für Kinder unter 3 Jahren gelten weiterhin einkommensgestaffelte Grundgebühren zwischen 92 und 205 Euro monatlich
- Die sporadische Ganztagsbetreuung (einzelne Tage) wird ebenfalls in der neuen Satzung geregelt
- Die Änderungssatzung tritt zum 1. August 2018 in Kraft
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/047/2018
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-899 kB
- 📄Änderung Kindergarten Gebührensatzung ab 01 08 2018PDF; CHARSET=UTF-8159 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog überarbeitet die Gebührensatzung für ihren Kindergarten und legt eine Neufassung zur Beschlussfassung vor. Der Rat soll die neuen Regelungen zu Betreuungsgebühren beschließen. Einzelheiten zu konkreten Gebührenhöhen oder Änderungen liegen ohne PDF nicht vor.
Die Gemeinde Spiekeroog ändert die Gebührensatzung für den Kindergarten 'Lütt Insulaners' und führt damit eine neue Betreuungsform ein: die sporadische Betreuung, also einzelne gebuchte Tage ohne feste monatliche Vereinbarung. Der Rat wählt zwischen zwei Varianten: Variante 1 behält die bisherigen Grundgebühren bei, Variante 2 senkt alle Gebühren leicht (sozialer Entwurf). Beide Varianten sollen zum 1. August 2017 in Kraft treten.
Die Gemeinde Spiekeroog passt die Gebührensatzung für den Kindergarten 'Lütt Insulaners' an. Auslöser sind gesetzliche Änderungen seit 2018, eine Überarbeitung des Kindergartenkonzepts und eine Bedarfsanalyse zu den Öffnungszeiten. Die neuen Gebühren staffeln sich nach Familieneinkommen und Kinderzahl im Haushalt. Der Rat soll die 3. Änderungssatzung beschließen; sie soll zum 1. August 2019 in Kraft treten.
Der Gemeinderat soll entscheiden, ob Eltern die Kindergartengebühren für die Corona-Schließungszeit erlassen werden. Der Kindergarten 'Lütt Insulaners' war ab dem 16. März 2020 per Landesverordnung geschlossen; die Gebühren wurden seitdem vorläufig ausgesetzt. Der Landkreis Wittmund hat zugesagt, zwei Drittel der ausgefallenen Gebühren zu übernehmen. Der Beschlussvorschlag ermächtigt die Verwaltung zum Gebührenverzicht, sofern der Landkreis oder eine andere Stelle mindestens zwei Drittel des Ausfalls trägt.