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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Änderung der Gebührensatzung für den Kindergarten der Gemeinde Spiekeroog (Kindergartengebührensatzung)

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 5. Juli 2018

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 05. Juli 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Gemeinderat der Gemeinde Spiekeroog beschießt die 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung mit Wirkung zum 01.08.2018 in beiliegender Fassung. Die beiliegende Fassung ist Bestanteil des Beschlusses. Herr Koffinke erklärt, dass der Gesetzesgeber eine Kostenübernahme für 8 Stunden täglich ab dem Monat gewährt, ab dem das Kind drei Jahre alt wird. Die darüberhinaus reichenden Betreuungszeiten, werden den Eltern in Rechnung gestellt. Herr Koffinke hat diesen TOP in die heutige Sitzung mit eingereicht, damit die geänderte Gebührensatzung zum 01.08. dieses Jahres in Kraft treten kann. Er rechnet mit jährlichen Mehreinnahmen von etwa 2.500€.

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Niedersachsen hat im Juni 2018 die Kindergartenbetreuung für Kinder über 3 Jahre bis zu 8 Stunden täglich kostenfrei gestellt. Der Kindergarten "Lütt Insulaners" bietet dienstags bis donnerstags jedoch 9,5 Stunden Betreuung an — 1,5 Stunden mehr als die Gratis-Grenze. Die Gemeinde passt ihre Gebührensatzung an, um diese 1,5 Stunden weiterhin in Rechnung stellen zu können. Der Rat soll die 2. Änderungssatzung zum 1. August 2018 beschließen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zur zweiten Änderung der Kindergartengebührensatzung, eingebracht zur gemeinsamen Beratung in Verwaltungsausschuss und Rat am 5. Juli 2018.

Hintergrund

Das Land Niedersachsen beschloss in der Sitzungswoche 18.–22. Juni 2018 die Gebührenfreiheit für Kinder über 3 Jahre für bis zu 8 Stunden Betreuung täglich. Der gemeindliche Kindergarten hält dienstags bis donnerstags einen Ganztagsbetrieb von 9,5 Stunden vor. Die bisherige Gebührensatzung bildet diese Konstellation nicht mehr korrekt ab und muss angepasst werden.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Betroffen sind Familien mit Kindern über 3 Jahren im Kindergarten "Lütt Insulaners". Die tägliche Kernbetreuung (bis 8 Stunden) wird künftig kostenfrei; für die Ganztagsbetreuung dienstags bis donnerstags fällt weiterhin eine einkommensabhängige Zusatzgebühr an. Für Kinder unter 3 Jahren ändert sich das Grundprinzip nicht, ihre einkommensgestaffelte Gebühr bleibt bestehen.

Die wichtigsten Punkte

  • Kinder über 3 Jahre werden in der Kernbetreuung (08:00–13:00 Uhr, 5 Stunden täglich) ab August 2018 kostenfrei betreut
  • Für die Ganztagsbetreuung (13:00–17:30 Uhr, Di.–Do.) zahlen Eltern von Kindern über 3 Jahren je nach Familieneinkommen zwischen 17 und 37 Euro monatlich für die Zeit nach 16 Uhr
  • Für Kinder unter 3 Jahren gelten weiterhin einkommensgestaffelte Grundgebühren zwischen 92 und 205 Euro monatlich
  • Die sporadische Ganztagsbetreuung (einzelne Tage) wird ebenfalls in der neuen Satzung geregelt
  • Die Änderungssatzung tritt zum 1. August 2018 in Kraft

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/047/2018
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
2 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (2)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog5. Juli 2018, 20:02 UhrEntscheidungeinstimmig

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