Beratung und Beschluss über die Entschädigung für die Ausübung von Wahlehrenämtern
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 5. Oktober 2017
Beschlossen — einstimmig
am 05. Oktober 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat beschließt zum 01.01.2018 folgende Entschädigungssätze für die Ausübung von Wahlehrenämtern: 1. Die Höhe der Entschädigung für Wahlausschusssitzungen richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Sitzung gültigen NKWO-Richtwerten. 2. Für alle durchzuführenden Wahlen wird der Entschädigungssatz für den Wahlvorstand auf 35,00 € und für den Briefwahlvorstand auf 17,50 € pro Sitzung und pro Person festgelegt. RV Redelfs verweist auf die letzte Anpassung, die im Zuge der Euro-Umstellung 2002 erfolgte. RM Schreiber fragt an, ob die Kosten für die Bundestagswahl der Gemeinde erstattet werden. BM Piszczan bejaht dies. Kosten bei Europa-, Landtags- und Bundestagswahlen werden erstattet.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog passt die Entschädigungen für ehrenamtliche Wahlhelfer:innen an — zuletzt wurden sie 2002 festgelegt. Ab 1. Januar 2018 sollen Mitglieder des Wahlvorstands 35,00 € und Mitglieder des Briefwahlvorstands 17,50 € pro Sitzung und Person erhalten. Die Entschädigung für Wahlausschusssitzungen soll künftig automatisch dem jeweils gültigen Richtwert der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung folgen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht zur Erstberatung im Verwaltungsausschuss und zur abschließenden Beschlussfassung im Rat der Gemeinde Spiekeroog.
Hintergrund
Die bisherigen Entschädigungssätze stammten aus dem Jahr 2002 und lagen teilweise unter den gesetzlichen Richtwerten der Ministerien. Für den Wahlausschuss zahlte Spiekeroog bisher 16,00 € pro Sitzung, während der gesetzliche Richtwert bei 25,00 € lag. Beim Wahlvorstand galt eine einheitliche Pauschale von 26,00 €, unabhängig von der jeweiligen Wahl.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Direkt betroffen sind Insulaner:innen, die bei Wahlen ehrenamtlich als Wahlvorstand oder im Wahlausschuss tätig sind. Für sie steigt die Entschädigung spürbar und wird an gesetzliche Mindeststandards angeglichen. Für die übrige Bevölkerung ist die Vorlage ohne unmittelbare Auswirkung.
Die wichtigsten Punkte
- Die bisherigen Entschädigungssätze wurden seit 2002 nicht angepasst und lagen teils unter den gesetzlichen Richtwerten
- Ab 1. Januar 2018 erhalten Wahlvorstandsmitglieder 35,00 € pro Sitzung und Person
- Mitglieder des Briefwahlvorstands erhalten 17,50 € pro Sitzung und Person
- Die Entschädigung für Wahlausschusssitzungen richtet sich künftig automatisch nach dem jeweils gültigen NKWO-Richtwert
- Die Verwaltung hat die Vorlage eingebracht; der Rat soll den Beschluss fassen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/092/2017
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8201 kB
Beratungsfolge
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