Beratung und Beschluss über die Kriterien der Wohnungsvergabe im Bauprojekt „Achter d´ Diek“
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 28. Februar 2019
Beschlossen — einstimmig
am 28. Februar 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt, die Ausschreibung der 16 Wohnungen im Bauprojekt „Achter d´Diek“ wie folgt zu gestalten: Durch die Verwaltung wurde eine Einteilung der Wohnungen nach Größe/Anzahl der Schlafzimmer in bestimmte Wohnungstypen (A - D) vorgelegt und durch den Rat akzeptiert. Da eine einheitliche Bewertung des Bewerberkreises immer wieder als sehr schwierig betrachtet wurde, sind folgende Regeln festgelegt worden: 1. Es ist nur eine „passgenaue“ Bewerbung auf die jeweiligen Wohnungstypen möglich. Für die Wohnungen des Typ A dürfen sich nur Einzelpersonen bewerben, für Typ B nur zwei Personen, für Typ C nur Familien mit mind. einem Elternteil und 1-2 Kinder und Typ D nur Familien mit mind. einem Elternteil und 2-4 Kinder. Ungeborene Kinder von Schwangeren zählen bereits als Kind. 2. Für die Wohnungstypen A und B wurde als Reihenfolge der Kriterien festgelegt: 2.1 Aufenthaltsdauer auf Spiekeroog mit 1. Wohnsitz (gerechnet nach Monaten) 2.2 Bei gleicher Aufenthaltsdauer wird der vorrangig bewertet, der eine Behinderung von mind. 50% und dem Buchstaben „G“ im Schwerbehinderten-Ausweis vorweist (je höher, desto vorrangiger) 2.3 Sollte auch hier Gleichstand bestehen, entscheidet das Los 3. Für die Wohnungstypen C und D wurde festgelegt: 3.1 Aufenthaltsdauer mit 1. Wohnsitz auf Spiekeroog (gerechnet nach Monaten) 3.2 Bei gleicher Aufenthaltsdauer wird der vorrangig bewertet, der eine Behinderung von mind. 50% und dem Buchstaben „G“ im Schwerbehinderten-Ausweis vorweist (je höher, desto vorrangiger) 3.3 Ein Rückfall auf „Typ C“ ist möglich, wenn „Typ D“ besetzt ist und es sich bei den Bewerbern um eine Familie mit 2 Kindern handelt. Eine Einreihung erfolgt dann in alle Bewerber der Kat. „C“ 3.4 Sollte auch hier Gleichstand bestehen, entscheidet das Los Für das 1.-18.Lebensjahr wird die Aufenthaltsdauer zur Hälfte anerkannt. Ansonsten werden vom Stichtag (bei der Erstvergabe 31.12.2018) die Monate der Verweildauer voll berechnet. Es wird bei Familien, Lebenspartnerschaften, Wohngemeinschaften immer nur der Bewerber bewertet, der die längste Aufenthaltszeit auf Spiekeroog nachweisen kann. Es soll den Bewerbern eine Wohnung angeboten werden, die nach dem oben beschriebenen System (Pkt. 1-3) über die längste gemeldete Aufenthaltsdauer auf Spiekeroog verfügen. Schwerbehinderte mit einer Behinderung von mind. 50% und dem Buchstaben „G“ in ihrem Schwerbehinderten-Ausweis erhalten, wenn Sie bei der Erstvergabe der Wohnungen einen Zuschlag für eine Wohnung in ihrer beworbenen Kategorie bekommen haben, ein Erstzugriffsrecht. Die Verweildauer von Bewerbern, die länger als 10 Jahre nicht auf Spiekeroog gemeldet waren, wird erst ab dem Tag ihrer Rückkehr gerechnet. Sollte diese Abwesenheit kürzer als 10 Jahre gewesen sein, wird die Verweildauer nach dem oben beschriebenen System (Pkt. 1-3) vor und nach, aber nicht während der Abwesenheit gerechnet. Für sämtliche Ausschreibungen sind Personen ausgeschlossen , die ihren 1. Wohnsitz nicht auf Spiekeroog haben, ein melderechtlich beziehbares Eigentum auf Spiekeroog besitzen, gegen die ein Vollstreckungsersuchen über 100€ vorliegt, die keine oder eine negative Schufa-Auskunft (90% oder schlechter) vorlegen oder deren Jahreseinkommen nach Abzug der Jahreswarmmiete weniger als 2.400€ über dem ALG II-Satz liegt. Zudem sollen diejenigen ausgeschlossen werden, die innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Bewerbung ihr Eigentum auf Spiekeroog verkauft haben. Die Bewertung durch das Entscheidungsgremium (RV Redelfs, RM Heusipp, RM Warenski) erfolgt öffentlich mit anonymisierten Bewertungsbögen. Diese Bögen erhalten von der Verwaltung eine Kennziffer, die dazu gehörigen Namen sind ausschließlich dem Bürgermeister und seinem Vertreter bekannt sind. Die Entschlüsselung erfolgt nach Erstellung der Rangliste. Nach dem Auszug eines Mieters wird die Verwaltung bevollmächtigt anhand dieser Kriterien, die zu vergebene Wohnung selbständig mit Nachmietern zu besetzen. RV Redelfs ist der Ansicht, dass in den bisherigen Beratungen die Alleinerziehenden nicht ausreichend berücksichtigt worden sind. Sie spricht sich dafür aus, dass Alleinerziehende sich auf die Wohnungstypen C und D bewerben dürfen, da diese auch zwei Schlafzimmer benötigen. Ausgiebig wird über den Status von Inselkindern diskutiert. Problematisch erachtet es die Mehrheit der Ratsmitglieder, dass volljährig gewordenen Inselkinder, die seit der Geburt auf der Insel leben, mit dann 18 Jahren, einen erheblichen Vorteil gegenüber Zugezogenen habe, die z.B. 15 Jahre auf der Insel leben und arbeiten. Der Rat verständigt sich daher darauf, dass für das 1.-18.Lebensjahr die Aufenthaltsdauer zur Hälfte anerkannt wird. Zudem wird die Verweildauer von Bewerbern, die länger als 10 Jahre nicht auf Spiekeroog gemeldet waren, erst ab dem Tag ihrer Rückkehr gerechnet. Sollte diese Abwesenheit kürzer als 10 Jahre sein, wird die Verweildauer vor und nach, aber nicht während der Abwesenheit gerechnet. So sollen z.B. Inselkinder, die kurzzeitig die Insel verlassen mussten, ihre zuvor „angesammelten Jahre“ nicht sofort verlieren. Bzgl. der Ausschlusskriterien bleibt der Rat bei der Meinung, Gründe für den Ausschluss festzulegen. Einzig der Nachweis über das Einkommen, soll dahingehend geändert werden, dass der Bewerber belegen muss, wie hoch sein Verdienst des gesamten letzten Jahres gewesen ist. Zudem sollen diejenigen ausgeschlossen werden, die innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Bewerbung ihr Eigentum auf Spiekeroog verkauft haben. Schwerbehinderte mit einer Behinderung von mind. 50% und dem Buchstaben „G“ in ihrem Schwerbehinderten-Ausweis erhalten, wenn Sie bei der Erstvergabe der Wohnungen einen Zuschlag für eine Wohnung in ihrer beworbenen Kategorie bekommen haben, ein Erstzugriffsrecht.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Der Rat soll festlegen, nach welchen Regeln die 16 gemeindeeigenen Wohnungen im Bauprojekt Achter d Diek vergeben werden. Bewerben können sich nur Personen mit Hauptwohnsitz auf Spiekeroog, die kein beziehbares Eigentum auf der Insel besitzen und ausreichende Bonität nachweisen. Vorrang erhalten Haushalte, deren Personenzahl zur Wohnungsgröße passt; bei Gleichstand entscheidet die Verweildauer auf der Insel. Die Verwaltung soll eine anonyme Auswertungsmatrix erstellen und bei Neuvermietungen eigenständig entscheiden dürfen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht vom Fachbereich Liegenschaften, zur Erstberatung in Verwaltungsausschuss und Rat. Grundlage war eine Arbeitsgruppe Vergaberichtlinien, die vorab Gespräche geführt hat.
Hintergrund
Die Gemeinde Spiekeroog errichtet das Wohnprojekt Achter d Diek mit 16 Wohneinheiten. Um den knappen Wohnraum auf der Insel gerecht zu verteilen, erarbeitete eine eigens eingesetzte Arbeitsgruppe Vergaberichtlinien. Andere gemeindeeigene Wohneinheiten sollen von den neuen Kriterien nicht betroffen sein.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vergaberegeln betreffen alle Insulaner:innen, die eine Gemeindewohnung im Projekt Achter d Diek suchen. Wer keinen Hauptwohnsitz auf Spiekeroog hat, beziehbares Eigentum besitzt oder Bonitätsprobleme aufweist, wird von der Vergabe ausgeschlossen. Wer einen Haushalt passender Größe zur Wohnungsgröße bildet und länger auf der Insel lebt, hat bessere Chancen. Arbeitnehmer:innen, deren Wohnraum arbeitgeberabhängig ist oder denen eine Kündigung droht, erhalten zusätzliche, aber nachrangige Berücksichtigung.
Die wichtigsten Punkte
- Das Projekt Achter d Diek umfasst 16 neue Gemeindewohnungen auf Spiekeroog
- Bewerben dürfen sich nur Personen mit Hauptwohnsitz auf der Insel, ohne anderweitiges beziehbares Eigentum und mit ausreichender Bonität
- Vorrang erhalten Haushalte, deren Personenzahl zur Wohnungsgröße passt; passende Belegung wird ausdrücklich bevorzugt
- Bei gleichen Voraussetzungen entscheidet die Verweildauer auf der Insel
- Die Verwaltung erhält die Vollmacht, Nachmieter:innen nach Auszug anhand einer anonymen Auswertungsmatrix selbstständig auszuwählen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/001/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
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Anlagen (1)
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat soll die Vergabekriterien für Wohnungen im Bauprojekt Achter d'Diek erweitern. Bisher konnten nur Personen mit Hauptwohnsitz auf Spiekeroog eine Wohnung beantragen. Eine Bewerberin lebt ganzjährig auf der Insel, ist aber wegen melderechtlicher Vorgaben für Ehepaare nur mit Nebenwohnsitz gemeldet. Die Verwaltung schlägt vor, solche Personen zuzulassen, wenn sie ihre ganzjährige Anwesenheit lückenlos nachweisen.
Die Gemeinde Spiekeroog startet den Prozess zur Erarbeitung einer Wohnraumstrategie. In der Sitzung stellt die Verwaltung zunächst die Ausgangslage und erste Leitlinien vor, um anschließend mit dem Rat über Ziele und Schwerpunkte bis 2035 zu diskutieren. Es geht darum, welche Instrumente und welche Rolle die Gemeinde künftig nutzen will, um Dauerwohnraum zu sichern.
Eine Privatperson möchte ein Haus auf einem gemeindeeigenen Erbbaugrundstück vom bisherigen Erbbauberechtigten kaufen. Das Erbbaurecht läuft seit April 2004 und endet 2044; der neue Käufer soll einen eigenen Erbbaurechtsvertrag erhalten. Das Haus darf ausschließlich als Dauerwohnraum genutzt werden, und nur Personen mit Hauptwohnsitz auf Spiekeroog dürfen dort wohnen. Der Rat soll dem Kaufvertrag zustimmen und der Verwaltung den Auftrag erteilen, den Vertrag umzuschreiben.
Die Gemeinde vergibt eine freie Wohnung im Haus Achter d' Diek 5 A erstmals neu. Zwei Bewerber:innen hatten sich gemeldet; nach den geltenden Vergaberichtlinien erhält den Zuschlag, wer am längsten mit Hauptwohnsitz auf Spiekeroog gemeldet ist. Bewerber A erfüllt dieses Kriterium mit vier Jahren und acht Monaten Hauptwohnsitz, Bewerber B scheidet aus, da nur ein Nebenwohnsitz vorliegt. Der Rat soll der Auswahl der Verwaltung zustimmen und die Wohnung an Bewerber A vergeben.