Erarbeitung einer Wohnraumstrategie – Vorstellung und Diskussion von Ausgangslage und Leitlinien
Stand der Beratung
Ohne Beschluss behandelt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. Oktober 2025
In Beratung — Entscheidung steht aus
am 09. Oktober 2025 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog startet den Prozess zur Erarbeitung einer Wohnraumstrategie. In der Sitzung stellt die Verwaltung zunächst die Ausgangslage und erste Leitlinien vor, um anschließend mit dem Rat über Ziele und Schwerpunkte bis 2035 zu diskutieren. Es geht darum, welche Instrumente und welche Rolle die Gemeinde künftig nutzen will, um Dauerwohnraum zu sichern.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung (Bereich Bauen & Planung) als Erstberatung — der Auftakt zur Erarbeitung einer umfassenden Wohnraumstrategie für Spiekeroog. Der Verwaltungsausschuss berät am 30. September 2025, der Rat am 9. Oktober 2025.
Hintergrund
Spiekeroog kämpft seit Jahren mit einem angespannten Wohnungsmarkt: Touristisch genutzte Unterkünfte, Zweitwohnsitze und steigende Immobilienpreise verdrängen Dauerwohnraum. Die Gemeinde setzt bereits städtebauliche Instrumente ein — darunter eine Erhaltungssatzung, Regelungen nach § 22 Baugesetzbuch und Dauerwohnraumquoten in Bebauungsplänen. Diese Einzelmaßnahmen reichen der Verwaltung zufolge nicht aus; eine strategische Gesamtschau fehlt bisher. Ziel der Strategie ist ein abgestimmtes Leitbild mit konkreten Handlungsfeldern bis 2035.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der angespannte Wohnungsmarkt betrifft vor allem Menschen, die dauerhaft auf der Insel leben oder dort arbeiten. Wenn immer mehr Häuser in externe Hände übergehen, schrumpft das soziale Gefüge der Gemeinschaft. Die jetzt gestartete Strategie entscheidet, mit welchen Mitteln die Gemeinde gegensteuert — das kann künftige Miet- und Kaufmöglichkeiten, Baurechte und das Angebot an Dauerwohnraum direkt beeinflussen.
Die wichtigsten Punkte
- Der Wohnungsmarkt auf Spiekeroog ist stark durch Tourismus, Zweitwohnsitze und hohe Immobilienpreise belastet
- Bisherige Instrumente wie Erhaltungssatzung und Dauerwohnraumquoten gelten der Verwaltung als nicht ausreichend
- In der Sitzung wird eine Präsentation zu Ausgangslage und ersten Leitlinien vorgestellt
- Rat und Verwaltung sollen gemeinsam Grundprinzipien und Schwerpunkte einer Wohnraumstrategie festlegen
- Die Strategie soll Ziele und geeignete Instrumente für den Zeitraum bis 2035 definieren
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/076/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8106 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat soll festlegen, nach welchen Regeln die 16 gemeindeeigenen Wohnungen im Bauprojekt Achter d Diek vergeben werden. Bewerben können sich nur Personen mit Hauptwohnsitz auf Spiekeroog, die kein beziehbares Eigentum auf der Insel besitzen und ausreichende Bonität nachweisen. Vorrang erhalten Haushalte, deren Personenzahl zur Wohnungsgröße passt; bei Gleichstand entscheidet die Verweildauer auf der Insel. Die Verwaltung soll eine anonyme Auswertungsmatrix erstellen und bei Neuvermietungen eigenständig entscheiden dürfen.
Die Gemeinde Spiekeroog will auf dem Gelände 'Achter d'Utkiek' ein neues Wohngebiet für Dauerwohnungen von Insulaner:innen entwickeln. Dazu soll der Rat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 'Achter d'Utkiek' sowie die 9. Änderung des Flächennutzungsplans fassen, damit das Gebiet planungsrechtlich als Wohngebiet ausgewiesen werden kann. Ein früher beschlossener Planungswettbewerb (2019) wird dabei zurückgenommen. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorliegen erster Entwürfe die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungs- und Auslegungsverfahren durchzuführen.
Ein privater Eigentümer will seine bestehende Dauerwohnung in einem Wohnhaus um rund 61 Quadratmeter erweitern, um familiengerechten Dauerwohnraum zu schaffen. Das Gebäude enthält zusätzlich eine Ferienwohnung; die Dauerwohnung bleibt nach dem Umbau weiterhin als solche vermietet. Gleichzeitig soll der Altbau außen saniert und optisch auf seinen ursprünglichen Zustand zurückgeführt werden. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag erteilen.
Die Gemeinde Spiekeroog legt den Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans zur förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung aus. Das Plangebiet umfasst rund 42 Hektar und damit den Großteil des Siedlungsbereichs der Insel. Ziel ist es, Dauerwohnraum zu sichern, Ferienwohnungen planungsrechtlich zu steuern und Gewerbeflächen im Dorfkern zu erhalten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dem Planentwurf zuzustimmen und die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung zu beauftragen.