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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über eine Erweiterung der Vergabekriterien für das Bauprojekt Achter d´Diek

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 1. Oktober 2019

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 01. Oktober 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Die Vergabekriterien für Wohnungen im gemeindlichen Bauprojekt Achter d'Diek sollen erweitert werden. Bisher dürfen nur Personen mit Hauptwohnsitz auf Spiekeroog eine Wohnung erhalten. Eine Bewerberin lebt ganzjährig auf der Insel, konnte sich aber wegen melderechtlicher Vorgaben für Ehepaare nicht mit Hauptwohnsitz anmelden. Die Verwaltung schlägt vor, solche Fälle künftig zuzulassen, wenn ein lückenloser Nachweis der ganzjährigen Anwesenheit vorgelegt wird.

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung, eingebracht vom Fachbereich Liegenschaften. Der Rat entscheidet als Vergabegremium über eine Anpassung bestehender Vergaberegeln für das Wohnbauprojekt Achter d'Diek.

Hintergrund

Das Bauprojekt Achter d'Diek stellt Wohnungen bereit, die gezielt an ganzjährig auf Spiekeroog tätige Personen vergeben werden sollen. Die bisherigen Vergabekriterien setzen einen Hauptwohnsitz auf der Insel voraus. Das Melderecht lässt für verheiratete Paare nur einen gemeinsamen Hauptwohnsitz zu: Wer auf der Insel lebt, während der Ehepartner auf dem Festland wohnt, müsste sich sonst als „getrennt lebend

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Entscheidung betrifft unmittelbar Menschen, die dauerhaft auf Spiekeroog leben, aber aus melderechtlichen Gründen keinen Hauptwohnsitz auf der Insel eintragen können. Für alle anderen Bewohner:innen bleibt das bisherige System unverändert.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Bauprojekt Achter d'Diek vergibt Wohnungen nur an ganzjährig auf Spiekeroog lebende Personen
  • Bisherige Regel schließt Personen mit Nebenwohnsitz automatisch aus
  • Verheiratete Paare mit Festlandpartner können melderechtlich keinen Hauptwohnsitz auf der Insel eintragen
  • Die Verwaltung schlägt Variante A vor: Zulassung bei lückenlosem Nachweis der ganzjährigen Anwesenheit, zum Beispiel per Gehaltsabrechnung
  • Variante B würde die Bewerbung ablehnen und die bisherige Regelung unverändert lassen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/085/2019
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog1. Oktober 2019, 20:12 UhrEntscheidungeinstimmig

Verwandte Vorlagen

Vergabe einer Wohnung
01/050/2019Sitzungsvorlage

Im gemeindlichen Wohnprojekt 'Achter d´ Diek' ist eine Wohnung vom Typ B (45,1 m²) frei geblieben, weil alle verbliebenen Bewerber ihre Bewerbung zurückgezogen haben. Die Verwaltung schlägt vor, diese Wohnung vorrangig als Werksmietwohnung für Kindergartenpersonal zu nutzen, da dort Bedarf entsteht. Der Rat soll zwischen drei Optionen entscheiden: als Werksmietwohnung reservieren, nur für B-Bewerber ausschreiben oder für A- und B-Bewerber gemeinsam ausschreiben.

Wichtig für die Insel
Beratung und Beschluss zu den Vergaben der Wohnungen Achter d´Diek
01/021/2019Sitzungsvorlage

Für die 16 Gemeindewohnungen im Bereich Achter d'Diek liegt das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens vor. Auf die drei 1-Personen-Wohnungen (Typ A) gingen 14 Bewerbungen ein — deutlich mehr als Plätze vorhanden sind. Die neun 2-Personen-Wohnungen (Typ B) sind dagegen unterzeichnet: Nur vier Bewerbungen liegen vor. Der Rat soll entscheiden, ob für die verbleibenden Typ-B-Wohnungen ein neues Verfahren gestartet wird oder ob überzählige Typ-A-Bewerber:innen diese Wohnungen erhalten können.

Beratung und Beschluss über eine Erweiterung der Vergabekriterien für das Bauprojekt Achter d´Diek — Spiekeroog-Radar